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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang - Genehmigung
[Nr.99050069000000 ]

Leistungsbeschreibung

Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).

Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen oder die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz. Für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden ist die Landesregulierungsbehörde zuständig, sofern das Netz nicht über die Grenze eines Bundeslandes hinausreicht, in allen anderen Fällen die Bundesnetzagentur.
 
Die Regulierungskammer Rheinland-Pfalz ist beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau angesiedelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:

  • eine Gegenüberstellung der bisherigen Entgelte sowie der beantragten Entgelte und ihrer jeweiligen Kalkulation,
  • die Angaben, die nach Maßgabe der Vorschriften über die die Ermittlung der Netzentgelte erforderlich sind und
  • die Begründung für die Änderung der Entgelte.

Welche Gebühren fallen an?

Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Beschwerde.

Anträge / Formulare

Diese finden Sie hier.