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KIPKI-Bürgerförderung

Förderprogramm für Neustadter Bürgerinnen & Bürger für Klimaschutz & Klimaanpassung (2024 - 2026)


Jetzt die Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung herunterladen und Förderantrag stellen:

Download: Die Richtlinie für das Förderfenster 2025 können Sie hier herunterladen.

Antragstellung 2025: Link zur Antragsstellung 2025

Evaluierung 2024: Bericht zur Evaluierung 2024


Die überarbeitete Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung ist da. In dieser finden Sie neben den förderfähigen Maßnahmen auch die jeweiligen Bedingungen und Nachweise, sowie die jeweilige Förderhöhe. Des Weiteren finden sich Informationen zum genauen Ablauf der Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sowie weitere Formalien.

Download der Richtlinie 2025: Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung


Zur Förderung privater Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an das sich ändernde Klima stehen ab dem Frühjahr 2024 in Neustadt an der Weinstraße 536.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem "Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt erhält aus diesem Topf 2,34 Millionen Euro. Sie wird damit zahlreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels (Klimaanpassung) vorantreiben. Da jedoch nicht nur kommunale Projekte zählen, sondern auch private Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, soll auch das bürgerliche Engagement für das Klima gefördert werden.

Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Heizenergie sparen, Erneuerbare Energien und Klimaanpassung. Enthalten sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Anschaffung eines Lastenrads
  • Sanierung von Fenstern und Türen
  • Gebäudedämmung
  • Errichtung eines Zukunftshauses
  • Sanierung vorhandener Heiztechnik
  • Balkon-PV-Module
  • Solarstromspeicher
  • Flächenentsiegelung
  • Zisterne
  • Fassaden- und Dachbegrünung

Die KIPKI-Bürgerförderung wurde durch das Land Rheinland-Pfalz bewilligt.

Fördermittel können in der Regel direkt nach der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden. Zudem können Anträge für bereits umgesetzte Maßnahmen bis zu 6 Monate rückwirkend eingereicht werden. Das heißt es können Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. September 2024 durchgeführt wurden. Auch ist es möglich, Fördermittel für geplante Maßnahmen zu reservieren.

Wir freuen uns sehr auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, denn wir alle können unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und damit auch die Lebensqualität für alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger verbessern.