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Bauleitplanung

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Planungsträger der Bauleitplanung ist die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Die Stadt stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht. Über die Aufstellung der Bauleitpläne entscheidet der Stadtrat.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

An wen kann ich mich wenden?

Alle rechtswirksamen und im Aufstellungsverfahren befindlichen Bauleitpläne können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über die Bauleitplanung betreffende Fragen.
Wirksame Bebauungspläne können Sie online unter Neustadt Maps einsehen und selbst (kostenlos) als pdf downloaden!
Alternativ können Sie die Bauleitpläne kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Bauleitplänen  inkl. der Anlagen, welche ein Datenvolumen  über 15 MB haben, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand weiter zu berechnen.
Desweiteren sind Ausdrucke sind ganz oder ausschnittsweise gegen Gebühr erhältlich.