Veröffentlichungen
Die Veröffentlichung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Einsicht in die konkreten Planwerke sowie die Option zur Stellungnahme zu diesen jeweiligen Planentwürfen.
Klarstellende Aufhebung von 129 fehlerhaften Bebauungsplänen im gesamten Stadtgebiet
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026
Planungsanlass und –intention:
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt 110 fehlerhaft zustande gekommene sowie 19 nicht auffindbare Bebauungspläne aufzuheben. Die insgesamt 129 Bebauungspläne wurden bereits seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr zur Beurteilung von Bauvorhaben angewendet. Da die Verwaltung jedoch keine Nichtanwendungs- oder Normverwerfungskompetenz hat, müssen diese Bebauungspläne nun klarstellend aufgehoben werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird damit ein transparenter und eindeutiger Rechtszustand geschaffen.
Planverfahren:
Die Bebauungspläne werden im Regelverfahren aufgehoben.
Hinweis zu Stellungnahmen:
In den Stellungnahmen sollten Bezeichnung und Orts- bzw. Stadtbezirk des Bebauungsplans, auf den sich die Stellungnahme bezieht, angegeben werden.
Aufhebungssatzung inklusive Planunterlagen:
Die Bezeichnungen sowie, soweit bekannt, die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind nachfolgend, nach Ortsbezirken gegliedert, dargestellt.
Weitere Infos zu den einzelnen Bebauungsplänen können der jeweiligen Aufhebungssatzung und Begründung entnommen werden.
Kernstadt
Ortsbezirke
Bei Bedarf sind die aufzuhebenden Bebauungspläne im Original in der Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße einsehbar!
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter 06321-8551306
1.Änderung Flächennutzungsplan 2040 "Landesgartenschau Sondergebiet" in den Stadtbezirken 14 und 31
Förmliche Beteiligung vom 08.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026
Planungsanlass und –intention
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele, sowohl im Durchführungsjahr aber auch in der Zeit danach, ist ein Bebauungsplan notwendig. Da zwischenzeitlich der neue Flächennutzungsplan 2040 wirksam geworden ist, muss dieses Verfahren, das ursprünglich als Änderung des alten Flächennutzungsplanes 2005 begonnen wurde, in die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ umbenannt werden. Weitgehend werden im Bebauungsplan - Entwurf, der nun auch in die Offenlage gehen wird, neben öffentlichen und privaten Grünflächen auch ein Sondergebiet, das der Erholung dient, festgesetzt. Der wirksame Flächennutzungsplan 2040 (FNP 2040) stellt in weiten Teilen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Die Fläche des ehemaligen Abfallverwertungszentrums bzw. des stillgelegten Deponieabschnittes „Maifischgraben“ ist als Fläche für die Abfallentsorgung dargestellt. Ebenso stellt der FNP 2040 im Bereich des ehemaligen Hartplatzes eine weitere Grünfläche dar. Der Bebauungsplanvorentwurf setzt hingegen auf den Flächen des Abfallverwertungszentrums und auf der Fläche des ehemaligen Hartplatzes ein Sondergebiet, das der Erholung dient, fest. Im Böschungsbereich des stillgelegten Deponieabschnittes Maifischgraben setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage“ fest.
Insofern ist der Bebauungsplan „Landesgartenschau 1. Änderung und Erweiterung“ in Teilen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Demnach ist in diesen Teilbereichen der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Auf den angesprochenen Flächen stellt der Entwurf die 1. Änderung Flächennutzungsplan 2040 „Landesgartenschau Sondergebiet“ eine Sonderbaufläche und im westlichen und nördlichen Böschungsbereich des Deponieabschnittes Maifischgraben eine Grünfläche dar.
Geltungsbereich
Der ca. 9 ha große Geltungsbereich lässt sich wie folgt grob eingrenzen:
Im Norden: durch den Rehbach
Im Osten: durch die Branchweilerhofstraße
Im Süden: durch die Branchweilerhofstraße
Im Westen: durch die Adolf-Kolping-Straße
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 3270/21, 3311/8, 3270/22, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/33, 3222/35. Folgendes Flurstück liegt nur teilweise im Geltungsbereich: 3270/23.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.
Planunterlagen:
Planzeichnung
Begründung
Bebauungsplan "Landesgartenschau I.Änderung und Erweiterung" in den Stadtbezirken 14 und 31
Förmliche Beteiligung vom 08.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026
Planungsanlass und –intention
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2028 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen.
Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom April 2028 – Oktober 2028 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.
Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Geltungsbereich
Das etwa 36,9 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.
Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1672/22, 3981/1, 3982/1, 3984/2, 1675/19, 1662/6, 1000/91, 4094/1, 4094, 3996/4, 3999/1, 4015/15, 3946/9, 3946/12, 4015/14, 4019/2, 4020, 4021, 4022, 4022/2, 4022/3, 4023, 4024, 4025, 4026, 4027, 4027/2, 4028, 4029, 4030, 4031, 4033, 4034, 4034/2, 4035/3, 4036/2, 4036/3 , 4037, 4039, 4040, 4042, 4042/2, 4042/3, 4042/4, 4041/2, 4041/3, 4082, 4082/2, 4083, 4083/2, 4051/3, 1662/7, 1662/8, 3270/16, 3290/3, 3281/4, 3283/16, 3283/15, 3283/17, 3284/11, 3287/9, 3284/7, 3253/3, 3287/10, 3270/12, 3270/13, 3191/46, 3191/47, 3191/48, 3270/4, 3251/1, 3250/2, 3202/10, 3202/11, 3270/11, 3270/21, 3270/22, 3270/23, 3222/24, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/32, 3222/33, 3222/34, 3222/35, 3222/22, 3222/20, 3222/36, 3222/37, 3222/38, 3222/39, 3222/23, 3222/40, 3270/10, 3270/24 3222/17, 3203/6, 3203/8, 3204/9, 3204/11, 3311/8, und 3992/7.
Folgende Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich: 1000/92, 4043/33, 4043/34, 4051/2, 4081/4, 4091/2, 4091, 4090/2, 4089/2, 4088/1, 4087/3, 4086/2, 4085/6, 4085/5, 4085/2, 4085, 4084, und 3946/15.
Alle Planunterlagen und Gutachten finden Sie unter folgendem Link
https://nextcloud.neustadt.eu/index.php/s/YnfFqWdXmJiTQpP
Bebauungsplan ''Schmittenäcker'' im Ortsbezirk Geinsheim
Förmliche Beteiligung vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
Planungsanlass und –intention
Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Neustadt an der Weinstraße und seinen Weindörfern steht insbesondere auch die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete im Fokus der Stadtentwicklung. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Neustadt an der Weinstraße bei der Ausweisung von Baugebieten das Ziel, dem Prinzip bzw. Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung zu tragen, denn durch eine starke Innenentwicklung kann die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme, eine erhöhte Ressourceneffizienz und der Schutz von Natur- und Landschaftsräumen sowie Ökosystemen erreicht werden. Neuausweisungen von Bauflächen im Außenbereich sollen dadurch möglichst vermieden werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße stellt im Ortsbezirk Geinsheim mehrere geplante Wohnbauflächen dar und zeigt damit die räumlichen Entwicklungsoptionen auf, die dort für die anteilige Deckung des Wohnraumbedarfs bestehen. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die Befürwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer im Bereich der geplanten Wohnbaufläche „Schmittenäcker“ am größten ist.
Für die rund 1,5 Hektar große innerörtliche, von Bebauung umgebene Freifläche, welche derzeit vorwiegend zu Freizeitzwecken und gärtnerisch genutzt wird, soll unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen bzw. Bebauung eine behutsame, modernen Ansprüchen gerecht werdende Nachverdichtung erfolgen. Es ist hierfür erforderlich, Baurecht mittels Bebauungsplan zu schaffen.
Ziel des Bebauungsplans ist demnach die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen, klimafreundlichen Wohnquartiers im Bereich des Gewanns „Schmittenäcker“, um dadurch der bestehenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere seitens junger Familien, im Ortsbezirk Geinsheim zu entsprechen.
Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf ca. 1,53 Hektar und umfasst vollständig die Flurstücke Nrn. 27/5, 30/2, 32, 32/2, 33, 34, 34/3, 34/4, 34/5, 36/3, 53/4, 55/2, 56/2, 58/2, 65/2 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim) sowie teilumfänglich die Flurstücke Nrn. 50/1, 51, 60, 63, 64, 65/3, 67/3 und 68 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim). Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Alle Planunterlagen und Gutachten finden Sie unter folgendem Link
https://nextcloud.neustadt.eu/index.php/s/k8kkgQXDtsz7dZ7
Bebauungsplan ''Zwischen Stiftstraße und Grainstraße'' im Stadtbezirk 24
Förmliche Beteiligung vom 06.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
Planungsanlass und –intention
Anlass der Planung ist die beabsichtigte bauliche und funktionale Weiterentwicklung des Marienhaus Klinikums Hetzelstift am bestehenden Standort. Die vorhandenen Klinikstrukturen entsprechen in Teilen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Krankenhausbetrieb. Zur Sicherung einer leistungsfähigen stationären und ambulanten medizinischen Versorgung sollen daher wesentliche Bestandsbereiche neu geordnet und durch einen funktional angebundenen Klinikneubau ersetzt werden. Die hierfür vorgesehenen Flächen liegen in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zum bestehenden Klinikum und sind aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließbarkeit und funktionalen Einbindung für die Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts besonders geeignet.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ ist der Neubau des Krankenhauses in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Marienhaus Klinikums Hetzelstift, welches anschließend in großen Teilen rückgebaut werden soll. Der Krankenhausstandort wird damit an die aktuellen Nutzungsbedürfnisse angepasst.
Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ beläuft sich auf circa 3,38 ha und umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1975/9 (Friedhofweg), 1980/14, 1980/24, 1982/53 und teilweise die Flurstücke mit den Nummern 1949/16, 1980/19 (Stiftstraße) und 2000/25 (Grainstraße). Die genaue Abgrenzung des geänderten Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
Alle Planunterlagen und Gutachten finden Sie unter folgendem Link:
https://nextcloud.neustadt.eu/index.php/s/oeextQYyEYDq9Dm
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Die folgenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien können für alle Auslegungen angewendet werden.
Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
Kontakt
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