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Veröffentlichungen

Die Veröffentlichung gibt Ihnen die Gelegenheit zur Einsicht in die konkreten Planwerke sowie die Option zur Stellungnahme zu diesen jeweiligen Planentwürfen.

Flächennutzungsplan 2040 der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan (Neuaufstellung) der Stadt Neustadt an der Weinstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 10.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

Bekanntmachung

Planungsanlass und -intention

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll i.d.R. nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 ist damit bereits deutlich überschritten. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die (räumliche) Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.

Geltungsbereich

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dieses beinhaltet die Gemarkung Neustadt sowie die Gemarkungen (der Ortsbezirke) Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.

Planunterlagen

Flächennutzungsplan 2040 mit integriertem Landschaftsplan (Entwurf):

Planzeichnung im M 1:10.000

Begründung - Teil A Grundlagen und B Konzeption

Themenkarten zur Begründung

1 Planungshinweiskarte (Stadtklimaanalyse)

2 Rad- und Wanderwege

3 Denkmalschutz

Begründung - Teil C Umweltbericht

Landschaftsplan:

Zustand von Natur und Landschaft (Band I) - Erläuterungsbericht

Analysepläne*

1 Flächennutzungen / Schutzgebiete*

2 Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme*

3 Schutzgut Klima / Luft*

4 Schutzgut Boden*

5a Schutzgut Wasser*

5b Sturzflut- und Hochwasserrisiken*

6 Landschaftserleben und Erholung*

Zielkonzept (Band II) - Erläuterungsbericht*

Konzeptionelle Pläne*

 7 Ziele und Leitbilder*

 8 Schwerpunkträume (Kompensationskonzept)*

Die mit * gekennzeichneten Dokumente des Landschaftsplans sind unmittelbarer Bestandteil der Begründung.

Hinweise auf weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

Gewerbeflächenkonzept Neustadt an der Weinstraße, Stadtraumkonzept GmbH, August 2022

Stadtklimaanalyse für Neustadt an der Weinstraße - Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Juli 2023

Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ipr Consult, Dezember 2023





Flächennutzungsplan-Neuaufstellung "Landesgartenschau Sondergebiet" im Stadtbezirk 31

Frühzeitige Beteiligung vom 04.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention
Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums bzw. auf der Deponie „Maifischgraben“ und auf der Fläche der inzwischen abgerissenen Schlichtwohnungen soll als Nachfolgenutzung ein Campingplatz mit Ferienhäusern entstehen. Dazu wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan „Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung“ aufgestellt. Der Bebauungsplan setzt hier ein Sondergebiet, dass der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Camping und Ferienhäuser“ fest.
Im wirksamen Flächennutzungsplan 2005 ist an dieser Stelle eine Fläche für die Abfallentsorgung (ehemaliges Abfallwirtschaftszentrum) und eine Wohnbaufläche (Schlichtwohnungen) dargestellt. Für den Bebauungsplan „Landesgartenschau“ ist der Flächennutzungsplan schon einmal angepasst worden. Seit dem 13.02.2025 ist diese Änderung wirksam. Die Fläche des ehemaligen Hartplatzes, die sowohl in der Neuaufstellung des FNP 2040 und im wirksamen, an dieser Stelle bereits geänderten FNP 2005 ist als Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan sieht auf diesen Flächen ein Sondergebiet, dass der Erholung dient vor. Insofern ist der Bebauungsplan in Teilen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan in den entsprechenden Teilbereichen zu ändern.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Geltungsbereich

Der ca. 9 ha große Geltungsbereich lässt sich wie folgt grob eingrenzen:
Im Norden: durch den Rehbach
Im Osten: durch die Branchweilerhofstraße
Im Süden: durch die Branchweilerhofstraße
Im Westen: durch die Adolf-Kolping-Straße

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen folgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 3270/21, 3311/8, 3270/22, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/33, 3222/35. Folgendes Flurstück liegt nur teilweise im Geltungsbereich: 3270/23.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.

Planunterlagen:
Planzeichnung
Begründung

Bebauungsplan "Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung" in den Stadtbezirken 14 und 31

Frühzeitige Beteiligung vom 04.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2027 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen. Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom 15.04.2027 -17.10.2027 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, dass der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Das etwa 36,9 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.
Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1672/22, 3981/1, 3982/1, 3984/2, 1675/19, 1662/6, 1000/91, 4094/1, 4094, 3996/4, 3999/1, 4015/15, 3946/9, 3946/12, 4015/14, 4019/2, 4020, 4021, 4022, 4022/2, 4022/3, 4023, 4024, 4025, 4026, 4027, 4027/2, 4028, 4029, 4030, 4031, 4033, 4034, 4034/2, 4035/3, 4036/2, 4036/3 , 4037, 4039, 4040, 4042, 4042/2, 4042/3, 4042/4, 4041/2, 4041/3, 4082, 4082/2, 4083, 4083/2, 4051/3, 1662/7, 1662/8, 3270/16, 3290/3, 3281/4, 3283/16, 3283/15, 3283/17, 3284/11, 3287/9, 3284/7, 3253/3, 3287/10, 3270/12, 3270/13, 3191/46, 3191/47, 3191/48, 3270/4, 3251/1, 3250/2, 3202/10, 3202/11, 3270/11, 3270/21, 3270/22, 3270/23, 3222/24, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/32, 3222/33, 3222/34, 3222/35, 3222/22, 3222/20, 3222/36, 3222/37, 3222/38, 3222/39, 3222/23, 3222/40, 3270/10, 3270/24 3222/17, 3203/6, 3203/8, 3204/9, 3204/11, 3311/8, und 3992/7.
Folgende Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich: 1000/92, 4043/33, 4043/34, 4051/2, 4081/4, 4091/2, 4091, 4090/2, 4089/2, 4088/1, 4087/3, 4086/2, 4085/6, 4085/5, 4085/2, 4085, 4084, und 3946/15.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.

Planunterlagen:
Planzeichnung
Textteil
Begründung

Gutachten:
Entwässerung
Schalltechnische Untersuchung

Bebauungsplan "Zwischen Roßlaufstraße und Speyerbach" im Stadtbezirk 25

Frühzeitige Beteiligung vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025

Bekanntmachung

Planungsanlass und –intention

Das ehemalige IMBEG-Areal im Roßlauf-Quartier soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Fläche des früheren Betonwerks IMBEG ist derzeit partiell genutzt und stellt aufgrund ihrer Lage zwischen gewerblich-industriellen Nutzungen und angrenzenden Misch- und Wohngebieten – insbesondere entlang der Adolf-Kolping-Straße – eine städtebauliche
Herausforderung dar. Die bestehende Gemengelage erfordert eine planerische Neuordnung, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und gleichzeitig Entwicklungspotenziale zu aktivieren.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO zu schaffen. Auf dem Gelände des ehemaligen IMBEG-Areals soll ein modellhaftes Stadtquartier entstehen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit integriert. Dabei stehen die Innenentwicklung, Nachverdichtung und Umnutzung ineffizient genutzter Gewerbeflächen im besonderen Fokus.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung folgende übergeordnete Ziele:

  • Stärkung des Wohnstandorts durch Schaffung neuen Wohnraums in zentraler Lage unter Berücksichtigung der Quotierungsrichtlinie,
  • Sicherung bestehender Dienstleistungsangebote (z.B. Tanzschule)
  • Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen durch Integration nicht störender gewerblicher Nutzungen,
  • Förderung einer Stadt der kurzen Wege durch funktionale Durchmischung,
  • Beitrag zur Energiewende und Klimaanpassung durch nachhaltige Bau- und Freiraumkonzepte,
  • Städtebauliche Ordnung und Umweltvorsorge durch gezielte Steuerung der Nutzungen und Integration von Grünstrukturen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf 1,87 ha. Das Plangebiet betrifft die Roßlaufstraße 16, 16a, 16b, 18, 20, 22 und umfasst die Flurstücke 3977/43, 3977/77, 3977/79, 3977/82, 3977/83, 3977/85, 3977/86, 3977/88, 3977/89, 3977/90 (s. nachfolgende Abbildung).

Planunterlagen:
Planzeichnung
Textteil
Begründung

Gutachten:
Schallschutz
Boden

Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" in den Ortsbezirken Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

Bekanntmachung (erneute Bekanntmachung 15.07.2025)

Planungsanlass und –intention
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer großflächigen PV-Freiflächenanlage im Außenbereich der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu schaffen. Der Anteil einer nachhaltigen Energieversorgung durch Nutzung regenerativer Energien soll dadurch deutlich erhöht werden.
Auf den Flächen ist auf insgesamt rd. 24 ha die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 26 MWp geplant. Der gesamte Solarstrom soll in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Hierfür wird ein Geltungsbereich bestehend aus drei Teilgeltungsbereichen ausgewiesen, unter der Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Übersichtskarte mit Geltungsbereich 1

Der genaue räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rd. 24 ha.
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf umfasst die Fläche anteilig das Flst.-Nr. 9634/30. Im Ortsbezirk Duttweiler umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 2792/3, 2793/11 (Tiefbrunnen) und 2793/14 sowie teilweise das Flurstück mit der Nummer 2792/4.  Im Ortsbezirk Geinsheim umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 7426 und 7420 sowie anteilig die Flst.-Nrn. 7425, 7424, 7423, 7422 und 7421.
Die Abgrenzung der Teilgeltungsbereiche kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Externe Kompensationsflächen (Geltungsbereiche 2 und 3, siehe Planzeichnung)
Die Fläche auf der Gemarkung Geinsheim hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst den östlichen Teil der Flst.-Nr. 7693.   
Die Fläche auf der Gemarkung Harthausen (außerhalb der Gemarkung Neustadts) hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst die Flst.-Nr. 4930 innerhalb des Geltungsbereichs 3.

Planunterlagen:
Planzeichnung
Textteil
Begründung
Umweltbericht

Gutachten:
Fachbeitrag Natura2000
Fachbeitrag Naturschutz
Fachbeitrag Artenschutz 

Bebauungsplan "Sportpark Lilienthal, I. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit  vom 11.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

Bekanntmachung (erneute Bekanntmachung 15.07.2025)

Planungsanlass und –intention
Anlass der Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) „Sportpark Lilienthal” (rechtskräftig seit 07.03.2013) ist die Aufstellung des B-Plans „Photovoltaikanlagen Benzenloch“. Innerhalb des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen B-Plans „Photovoltaikanlagen Benzenloch“ befindet sich eine externe Kompensationsfläche aus dem Verfahren „Sportpark Lilienthal“ mit einer Gesamtfläche von ca. 5,6 ha. Durch die Überstellung mit PV-Modulen auf einer Fläche von ca. 3,5 ha kann der ursprünglich erforderliche Ausgleich nicht mehr in Gänze auf den Flurstücken 2792/3, 2792/4 und 2792/14 (Gewanne „Binsloch“ auf der Gemarkung Duttweiler) erbracht werden. Die Änderung und Erweiterung des B-Plans „Sportpark Lilienthal“ zielt daher ausschließlich auf die Festsetzungen „Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)“ ab und ersetzen diese vollständig.
Alle weiteren textlichen Festsetzungen des Urplans „Sportpark Lilienthal“ gelten unverändert weiter.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung abgesehen.

Übersichtskarte mit den Geltungsbereichen


Planunterlagen:
Planzeichnungen
Textteil
Begründung




Die folgenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien können für alle Auslegungen angewendet werden.

Baugesetzbuch

Baunutzungsverordnung

Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bundesbodenschutzgesetz

Bundesnaturschutzgesetz

Denkmalschutzgesetz

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Landesbodenschutzgesetz

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

Landesnachbarrechtsgesetz

Landesnaturschutzgesetz

Landesplanungsgesetz

Landeswaldgesetz

Landeswassergesetz

Planungssicherstellungsgesetz

Raumordnungsgesetz

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm

Verkehrslärmschutzverordnung

Wasserhaushaltsgesetz

Planzeichenverordnung