Nebentätigkeiten des Stadtvorstandes
Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter die Dezernenten im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt haben und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel für das Kalenderjahr 2024
I. Öffentliche Ehrenämter
A. Tätigkeiten für Regionalverbände
- Mitglied des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Regionalverbandes Region Rhein-Neckar: 76,80 €
- Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Region Rhein-Neckar: 63,00 €
- Mitglied der FW-Fraktion des Regionalverbandes Region Rhein-Neckar: 285,50 €
B. Tätigkeiten für die Sparkasse Rhein-Haardt
- Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Zweckverbandes, Vorsitzender des Kreditausschusses: 10.768,70 €
C. Tätigkeiten für den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Mitglied des Trägerausschusses (bis 10/2024), Mitglied des Verwaltungsrats (ab 11/2024), Mitglied der Verbandsversammlung: 918,00 €
D. Tätigkeiten für den Städtetag Rheinland-Pfalz
- Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Kultur des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Bezirksvorstands Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied im Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Vertreter des Städtetags RLP für Städte im Gebiet Pfalz): 300,00 €
- Mitglied im Kommunalen Rat: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
E. Tätigkeiten für den Deutschen Städtetag
- Mitglied im Ausschuss für mittlere Städte: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Hauptausschusses: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung des Deutschen Städtetages (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
F. Tätigkeiten für den Bezirksverband Pfalz
- Stellvertretender Verbandsvorsitzender, Mitglied des Bezirkstags, Mitglied des Ausschusses für Kunst, Kultur, Geschichte und Volkskunde (bis 06/2024), Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (seit 09/2024): 3538,33 €
II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:
- Mitglied im Vorstand der Stiftung Gesundheitsfürsorge Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Vorsitzender der Flugplatzgemeinschaft Lilienthal e.V.: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des Vereins Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße e.V.: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den 1. Beigeordneten Stefan Ulrich für das Kalenderjahr 2024
I. Öffentliche Ehrenämter
- Mitglied im Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
- Mitglied im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 50,00 €
- Gesellschafter der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied des Aufsichtsrates der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 300,00 € (werden an die Stadt abgeführt)
- Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 100,00 €
- Verband kommunaler Unternehmen
II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich
- Vorsitzender des Stiftungsrats der Irene-Handrich-Stiftung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 2.050,00 € (davon werden 25 % an die Stadt weitergeleitet)
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den Beigeordneten Bernhard Adams für das Kalenderjahr 2024
I. Öffentliche Ehrenämter
- Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 200, 00 €
- Beisitzer im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz e.V. (AGFFK-RLP): keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Vertreter der Stadt im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für die Beigeordnete Waltraud Blarr für das Kalenderjahr 2024
I. Öffentliche Ehrenämter
- Vorstandsmitglied im Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied des Ausschusses Trägerversammlung Jobcenter: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit, Landau: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:
- Mitglied des Bezirkstags Pfalz: Aufwandsentschädigungen 2.050,00 €, 150,00 € Sitzungsgelder
- Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bauplanung: Aufwandsentschädigungen 900,00 €, keine Sitzungsgelder
- Mitglied im Ausschuss für Bauplanung inklusive Energie und Klimaschutz: keine Aufwandsentschädigungen, 150,00 € Sitzungsgelder
- Bezirkstagssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Fraktionssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 550,00 €
- LUFA/Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
- Bezirksausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 200,00 €
- Ausschuss für Schulen und Weiterbildung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
- Ausschuss für das Biosphärenreservat: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
- Beteiligungsausschuss: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
- Verwaltungsrat Pfalzklinikum: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 100,00 €
- Aufsichtsratsmitglied der Pfalzwerke AG Ludwigshafen: Aufwandsentschädigungen 9.750,00 €, Sitzungsgelder: 540,00 €
- Vorstandsvorsitzende des Vereins Kommunen für biologische Vielfalt e.V.: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder