Nebentätigkeiten des Stadtvorstandes
Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter die Dezernenten im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt haben und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel für das Kalenderjahr 2022
I. Öffentliche Ehrenämter
A. Tätigkeiten für Regionalverbände
a) Mitglied des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Verbands Region Rhein-Neckar
b) Mitglied der FW-Fraktion des Verbands Region Rhein-Neckar
keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder zu a) 180 €
B. Tätigkeiten für die Sparkasse Rhein-Haardt
- Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Rhein-Haardt
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder: 5.290,20 €
C. Tätigkeiten für den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Mitglied des Trägerausschusses
keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 455 €
D. Tätigkeiten für den Städtetag Rheinland-Pfalz
a) Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz
b) Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Kultur des Städtetags Rheinland-Pfalz
c) Mitglied des Bezirksvorstands Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Vertreter des Städtetags RLP)
d) Mitglied im Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Vertreter des Städtetags RLP für Städte im Gebiet Pfalz)
e) Mitglied im Kommunalen Rat
a) - c): Keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
d) - e): keine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder: 325,56 €
E. Tätigkeiten für den Deutschen Städtetag
a) Mitglied im Ausschuss für mittlere Städte
b) Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung des Deutschen Städtetages (Vertreter des Städtetags RLP)
a) + b) keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:
- Mitglied im Vorstand der Stiftung Gesundheitsfürsorge Rheinland-Pfalz
keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied im Ausschuss für Kunst, Kultur, Geschichte und Volkskunde des Bezirkstags Pfalz
keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 229,75 €
- Vorsitzender der Flugplatzgemeinschaft Lilienthal e.V.
keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Mitglied des Vorstands des Vereins Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße e.V.
keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den 1. Beigeordneten Stefan Ulrich für das Kalenderjahr 2022
I. Öffentliche Ehrenämter
A. Tätigkeiten für Zweckverbände bzw. öffentliche Gesellschaften
- Mitglied im Altlastenzweckverband und Zweckverband tierische Nebenprodukte Südwest
- Gesellschafter der GML GmbH
keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Mitglied des Aufsichtsrates der GML GmbH
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder: 150€ (werden an die Stadt abgeführt)
- Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt
keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
B. Tätigkeiten für die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Mitglied der Gesellschafterversammlung
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder: 400€ (werden an die Stadt abgeführt)
C. Tätigkeiten für das Stadionbad Neustadt an der Weinstraße GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
- Mitglied der Gesellschafterversammlung
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder: 400€ (werden an die Stadt abgeführt)
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den Beigeordneten Bernhard Adams für das Kalenderjahr 2022
I. Öffentliche Ehrenämter
A. Tätigkeiten für Zweckverbände bzw. öffentliche Gesellschaften
- Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar
keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
- Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung mit Verwaltungsrat der VRN GmbH
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder: 300€ (wurden direkt an die Stadt gezahlt)
Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für die Beigeordnete Waltraud Blarr für das Kalenderjahr 2022
I. Öffentliche Ehrenämter
A. Tätigkeiten für Zweckverbände bzw. öffentliche Gesellschaften
- Verbandsversammlung KommZB
- Vorstandsmitglied im Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
Keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
B. Tätigkeiten für den Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetags Rheinland-Pfalz
Keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:
Tätigkeiten im Bezirkstag Pfalz und seinen Ausschüssen
- Mitglied des Bezirkstags Pfalz
- stellvertretende Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Bauplanung inklusive Energie und Klimaschutz
- LUFA/Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz
- Bezirksausschuss (Vertretung)
- Zweckverband Pfalzmuseum für Naturkunde
- Ausschuss für Bauplanung inkl. Energie und Klimaschutz
- Biosphärenreservat
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder: 4.414€
- Vorstandsmitglied der Pfalzwerke AG Ludwigshafen
Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder: 405€
- Vorstandsmitglied der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz
Sitzungsgelder: 25 €
- Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Vereins Kommunen für biologische Vielfalt e.V.
keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder