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Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Beispielsweise dargestellt werden können: Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft (vgl. § 5 BauGB).

Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt im Wesentlichen für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

Wie entsteht ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet im Verfahren nach Baugesetzbuch in mehreren Verfahrensschritten aufgestellt (vgl. Bebauungsplan). In der Regel haben die Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Zeithorizont von circa 15 Jahren, bis eine Fortschreibung der Planung erfolgt. Die Fortschreibung kann auch nach Themengebieten erfolgen, zum Beispiel Windkraft oder Gewerbe. Auch kann der Flächennutzungsplan für abgegrenzte Teilflächen geändert werden.

An wen kann ich mich wenden

Der wirksame Flächennutzungsplan und im Aufstellungsverfahren befindliche Flächennutzungsplan-Teiländerungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über alle die Flächennutzungsplanung betreffenden Fragen.
Einzelne Flächennutzungsplan-Ausschnitte und eventuell weitere Anhänge bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Flächennutzungsplänen inkl. Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.

Merk, Maurice
© Stadt Neustadt an der Weinstraße

Hier finden Sie Pläne des 2005 genehmigten Flächennutzungsplans

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040

Der Flächennutzungsplan 2040

Wie entwickelt sich Neustadt an der Weinstraße in den kommenden 15 Jahren? Welche Veränderungen gibt es innerhalb der Gesellschaft und wie wirken sich diese auf das Stadtbild aus?  Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich der Flächennutzungsplan 2040, in dem er für das gesamte Stadtgebiet die Nutzungen von Flächen (Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft etc.) darstellt und somit die Weichen für die künftigen städtebaulichen Entwicklungen unserer Stadt und unserer Ortsteile stellt.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan von 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre erarbeitet. Rechtsgültig ist er seit September 2005. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplanes 2005 bezog sich auf das Prognosejahr 2015 und ist damit bereits überschritten. Verbunden damit ist zu erkennen, dass der Plan von 2005 z.B. hinsichtlich neuer Bauflächen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten mehr bietet.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht nun die Möglichkeit, die Entwicklungen in unserer Stadt neu zu betrachten und zu steuern.

Wichtig bei der Neuaufstellung ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, die die Stadtentwicklung beeinflussen. Ziel ist die Erstellung eines Plans, der von der Öffentlichkeit mitgetragen wird und klar definierte Zielsetzungen für die Entwicklung unserer Stadt für die nächsten 15 Jahre beinhaltet. Entscheidende Themen der Zukunft und deren Auswirkungen sollen im Plan untersucht und Handlungsfelder aufgezeigt werden. Kernthemen sind dabei:

  • Demografische Entwicklung,
  • Wohnbauflächenentwicklung,
  • Wirtschaftliche Entwicklung (Gewerbeflächen, Einzelhandel),
  • Freiraumentwicklung,
  • Mobilität,
  • technische Infrastruktur sowie
  • soziale Infrastruktur.

Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 04.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024

Bekanntmachung

Ziel und Zweck der Planung

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll in der Regel nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 ist damit bereits deutlich überschritten.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die (räumliche) Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.

Geltungsbereich

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dieses beinhaltet die Gemarkung Neustadt sowie die Gemarkungen (der Ortsbezirke) Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.

Bestandteile des Flächennutzungsplans 2040

Planzeichnung

FNP-Begründung:

Teil A (Grundlagen) und B (Konzeption)
Teil C (Umweltbericht)
Themenkarte 1 Rad- und Wanderwege
Themenkarte 2 Wasserschutzgebiete
Themenkarte 3 Denkmalschutz

Bestandteile des Landschaftsplans 

Erläuterungsbericht:

Band I - Zustand von Natur und Landschaft
Band II - Zielkonzept

Pläne:

Plan 1 - Flächennutzungen/Schutzgebiete
Plan 2 - Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme
Plan 3 - Schutzgut Klima/Luft
Plan 4 - Schutzgut Boden
Plan 5 - Schutzgut Wasser
Plan 6 - Landschaftserleben und Erholung
Plan 7 - Ziele und Leitbild
Plan 8 - Schwerpunkträume

Infoveranstaltung 29.02.2024