Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Beispielsweise dargestellt werden können: Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft (vgl. § 5 BauGB).
Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt im Wesentlichen für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Wie entsteht ein Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet im Verfahren nach Baugesetzbuch in mehreren Verfahrensschritten aufgestellt (vgl. Bebauungsplan). In der Regel haben die Darstellungen des Flächennutzungsplans einen Zeithorizont von circa 15 Jahren, bis eine Fortschreibung der Planung erfolgt. Die Fortschreibung kann auch nach Themengebieten erfolgen, zum Beispiel Windkraft oder Gewerbe. Auch kann der Flächennutzungsplan für abgegrenzte Teilflächen geändert werden.
An wen kann ich mich wenden
Der wirksame Flächennutzungsplan und im Aufstellungsverfahren befindliche Flächennutzungsplan-Teiländerungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über alle die Flächennutzungsplanung betreffenden Fragen.
Einzelne Flächennutzungsplan-Ausschnitte und eventuell weitere Anhänge bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Flächennutzungsplänen inkl. Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
Flächennutzungsplanung
Zimmer 216
Amalienstraße 6
67434 Neustadt an der Weinstraße
Karte anzeigen
Hier finden Sie Pläne des 2005 genehmigten Flächennutzungsplans
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040
Der Flächennutzungsplan 2040
Wie entwickelt sich Neustadt an der Weinstraße in den kommenden 15 Jahren? Welche Veränderungen gibt es innerhalb der Gesellschaft und wie wirken sich diese auf das Stadtbild aus? Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich der Flächennutzungsplan 2040, in dem er für das gesamte Stadtgebiet die Nutzungen von Flächen (Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft etc.) darstellt und somit die Weichen für die künftigen städtebaulichen Entwicklungen unserer Stadt und unserer Ortsteile stellt.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan von 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre erarbeitet. Rechtsgültig ist er seit September 2005. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplanes 2005 bezog sich auf das Prognosejahr 2015 und ist damit bereits überschritten. Verbunden damit ist zu erkennen, dass der Plan von 2005 z.B. hinsichtlich neuer Bauflächen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten mehr bietet.
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht nun die Möglichkeit, die Entwicklungen in unserer Stadt neu zu betrachten und zu steuern.
Wichtig bei der Neuaufstellung ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, die die Stadtentwicklung beeinflussen. Ziel ist die Erstellung eines Plans, der von der Öffentlichkeit mitgetragen wird und klar definierte Zielsetzungen für die Entwicklung unserer Stadt für die nächsten 15 Jahre beinhaltet. Entscheidende Themen der Zukunft und deren Auswirkungen sollen im Plan untersucht und Handlungsfelder aufgezeigt werden. Kernthemen sind dabei:
- Demografische Entwicklung,
- Wohnbauflächenentwicklung,
- Wirtschaftliche Entwicklung (Gewerbeflächen, Einzelhandel),
- Freiraumentwicklung,
- Mobilität,
- technische Infrastruktur sowie
- soziale Infrastruktur.
Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 04.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024
Ziel und Zweck der Planung
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll in der Regel nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 ist damit bereits deutlich überschritten.
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die (räumliche) Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.
Geltungsbereich
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dieses beinhaltet die Gemarkung Neustadt sowie die Gemarkungen (der Ortsbezirke) Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.
Bestandteile des Flächennutzungsplans 2040
Teil A (Grundlagen) und B (Konzeption)
Teil C (Umweltbericht)
Themenkarte 1 Rad- und Wanderwege
Themenkarte 2 Wasserschutzgebiete
Themenkarte 3 Denkmalschutz
Bestandteile des Landschaftsplans
Band I - Zustand von Natur und Landschaft
Band II - Zielkonzept
Plan 1 - Flächennutzungen/Schutzgebiete
Plan 2 - Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme
Plan 3 - Schutzgut Klima/Luft
Plan 4 - Schutzgut Boden
Plan 5 - Schutzgut Wasser
Plan 6 - Landschaftserleben und Erholung
Plan 7 - Ziele und Leitbild
Plan 8 - Schwerpunkträume
Infoveranstaltung 29.02.2024
Neuer Flächennutzungsplan: Großes Interesse bei Infoveranstaltung
Um was geht es beim neuen Flächennutzungsplan, den die städtische Abteilung Stadtplanung erarbeitet hat? Welche Auswirkungen kann er auf das künftige Bauen, auf den Natur- und Umweltschutz und die Bevölkerung direkt haben? Bei einer Infoveranstaltung im Saalbau hat die Stadtverwaltung zahlreiche Interessierte über das neue Planwerk informiert. Die offizielle öffentliche Beteiligung startet am 4. März. Ab dann können sich während der sechswöchigen Offenlegungsphase alle Bürgerinnen und Bürger zu den Planungen äußern. Im Anschluss werden die Stellungnahmen bei der Weiterbearbeitung des aktuellen Vorentwurfs berücksichtigt.
Oberbürgermeister Marc Weigel verdeutlichte am Donnerstagabend, 29.2.2024, bei der Infoveranstaltung die hohe Relevanz eines neuen Flächennutzungsplans: „Wir halten darin fest, wie sich unsere Stadt in der Zukunft weiterentwickeln soll, welche Flächen wie genutzt werden könnten.“ Als Beispiel nannte er Gewerbeflächen. Hier hat Neustadt im Vergleich zu anderen Kommunen einen erheblichen Nachholbedarf: "Auch eine digitalisierte Wirtschaft braucht Flächen", sagte Weigel. Daher wird ein maßvolles Wachstum verfolgt. Künftig mehr Flächen werden zudem zur Erzeugung Erneuerbarer Energien gebraucht. Auch dabei ist der Ausgleich vieler Interessen gefordert. Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans geht es stets um intensive Abwägungen. Daher warb Oberbürgermeister Weigel darum, sich bei dem Prozess einzubringen und die Bürgerbeteiligung zu nutzen.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt ist seit 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zwar zahlreiche Teiländerungen. Der Gesamtplan sollte aber nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Da sich auch in Neustadt viele Parameter geändert haben, besteht hier hoher Handlungsbedarf.
Mit der Neuaufstellung besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Bei den vielen zu berücksichtigenden Themen ist eine ganzheitliche Herangehensweise wichtig. Der neue Flächennutzungsplan nimmt die Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die Entwicklung des gesamten Stadtgebiets, also der Kernstadt und aller Ortsbezirke (insgesamt 11.700 Hektar) bis ins Jahr 2040 dar.
Das schafft unter anderem die Voraussetzung für spätere Baugebieten und zeigt geeignete Standorte etwa für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, erneuerbare Energien oder für den Naturschutz auf.
Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber dem einzelnen Bürger zwar keine unmittelbare Rechtswirkung. Und er schafft noch kein Baurecht. Doch er bringt den klaren Willen zum Ausdruck, wie sich die Stadt grundsätzlich entwickeln möchte. Insofern beinhaltet er keine Detailplanung. Spielräume für die nachfolgenden Planungen bleiben.
Carmen Wunn, Leiterin der Abteilung Stadtplanung, skizzierte die wesentlichen Planungsinhalte und erklärte die Hintergründe. So wird in Neustadt beispielsweise zusätzlicher Wohnraum gebraucht. Dabei hat das Füllen von Baulücken im Innenbereich Priorität vor der Außenentwicklung.
Ebenso werden bereits größere konkrete Projekte in der Vorplanung verortet. So sollen beispielsweise zwischen der Speyerdorfer- und der Louis-Escande-Straße das neue Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz sowie am AVG-Kreisel ein neues Brand- und Katastrophenschutzzentrum entstehen können.
Öffentlich einsehbar ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplans vom 4. März bis einschließlich 15. April 2024 unter www.neustadt.eu/auslegungen.
Ergänzend zu dieser Online-Veröffentlichung ist die Einsichtnahme vor Ort innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung, Stadthaus III, Amalienstraße 6, möglich: Im Bauberatungszentrum (Erdgeschoss) von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung zusätzlich freitags von 8:30 bis 12 Uhr. Die Terminabsprache kann unter Telefon 06321/855-1306 oder per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu erfolgen.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, möglichst per E-Mail an bauleitplanung@neustadt.eu. Möglich ist aber auch der Postweg an die Adresse „Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Stadtplanung, Amalienstraße 6, 67434 Neustadt an der Weinstraße“. Außerdem können nach Terminvereinbarung auch mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Neben dem Flächennutzungsplan (bestehend aus der Planzeichnung, einer Begründung, einem Umweltbericht sowie Themenkarten) werden begleitend auch die Unterlagen des Landschaftsplans (Textbände sowie dazugehörige Pläne) ausgelegt.
Im Umweltbericht geht es um die möglichen Umweltauswirkungen der Planungen: Dargelegt werden die Auswirkungen des neuen Flächennutzungsplans unter anderem auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Lebensräume, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Landschaftsbild.
Zudem stellt der Landschaftsplan einen naturschutzfachlichen Planungsbeitrag dar. Er ist eine Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans. Auch dieser wurde bei der Infoveranstaltung im Saalbau anschaulich erklärt. Er beinhaltet, wie sich die Natur und Landschaft zukünftig entwickeln soll und nennt räumliche Schwerpunkte wie beispielsweise die Weinbergterrassen am Haardtrand als besondere Kulturlandschaftsbiotope, historische Steinbrüche oder das Umfeld von Gewässern.