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Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung basiert auf folgenden Grundlagen:

EU-Umgebungslärmrichtline

Im November 1996 hat die Europäische Kommission mit dem Grünbuch zur künftigen Lärmschutzpolitik die Grundlagen für die Europäische Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) geschaffen.

Die Richtlinie ist im Juni 2002 in Kraft getreten; durch eine Änderung beziehungsweise ein Hinzufügen des § 47a-f im sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurde diese EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Weiter konkretisiert werden die Regelungen des § 47c BImSchG zu den Lärmkarten in der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung) sowie in den vorläufigen Berechnungsvorschriften VBUS, VBUSch, VBUF, VBUI sowie VBEB.

Mit der Umsetzung der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder gemindert werden. (Artikel 1(1) 2002/49/EG).

Die EU-Richtlinie sieht zum Erreichen dieser Ziele eine mehrstufige Erfassung des Umgebungslärms (Lärmkartierung), der Zahl der Betroffenen, die Information der Öffentlichkeit sowie eine auf den Ergebnissen der Lärmkartierung aufbauende Planung zur Lärmminderung mit einer Beschreibung geeigneter Maßnahmen (Lärmaktionsplanung), deren Minderungswirkung unter Beteiligung der Öffentlichkeit vor, die alle 5 Jahre fortzuschreiben oder bei Änderung der Lärmsituation zu aktualisieren ist. Zudem sollen "Ruhige Gebiete" festgelegt und erhalten werden.

Die Europäische Kommission ist mithilfe der Lärmkarten über die Lärmbelastung ebenso wie über die Lärmaktionsplanung zu informieren.


Lärmminderungsplanung

Für die Lärmminderungsplanung stehen im Wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung durch Straßenverkehrslärm und
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Strategische Lärmkartierung

Der Darstellung der Lärmbelastung in den strategischen Lärmkarten geht eine umfangreiche Datenerhebung und -bearbeitung voraus.

Grundlage für die Berechnungen ist das Digitale Geländemodell, das sich aus einem engmaschigen Netz von Höhenpunkten zusammensetzt. Auf dieses Digitale Geländemodell werden die georeferenzierten Straßen und Gebäude "fallen gelassen".

Die Gebäude erhalten ihre Höhe über das entsprechende Digitale Oberflächenmodell, in der 1. Stufe wurden noch pauschalisierte Gebäudehöhen verwendet. Den Gebäuden wurden Einwohner auf Grundlage der offiziellen Einwohnerzahlen zugeordnet.

Die Daten zu den Straßen (Straßenlage, Straßenbreite, Verkehrszahlen Tag/Nacht, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Straßenoberflächen und LKW-Anteile) wurden vom Landesbetrieb für Mobilität (LBM) bereitgestellt und in die Schallberechnungssoftware importiert.

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der ersten wie auch in der zweiten Stufe eine landesweite Lärmkartierung (außerhalb der Ballungsräume) durchgeführt. In der zweiten Stufe wurden dazu alle Straßenabschnitte mit einem Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kfz/24 berücksichtigt. Für die Stadt Neustadt findet dadurch in den strategischen Lärmkarten des Landes nur eine stückhafte Kartierung des Straßenverkehrslärms, Die Stadt Neustadt hat sich daher entschlossen, das zu kartierende Straßennetz auf Straßen mit einem DTV von mindestens 4.000 Kfz/24h auszuweiten. Den Zuschlag für die erweiterte Lärmkartierung sowie die darauf basierende Lärmaktionsplanung hat das Büro Modus Consult Karlsruhe erhalten.

Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. In diesen Karten werden Gebiete mit ähnlichem Schallimmissionspegel farblich gleich ausgewiesen. Es wird jeweils eine Karte erstellt, die die Belastungen während des gesamten 24-Stunden-Tages (LDEN) abbildet und zusätzlich dazu eine Karte für die empfindlichere Nachtzeit (LN).

Zudem werden in der Betroffenheitskarte Bereiche, sogenannte Hotspots definiert, an denen die Anzahl der Einwohner je Quadratkilometer dargestellt werden, die in den jeweiligen Beurteilungszeiträumen dem Straßenverkehrslärm im Mittel von über 67 dB(A) ausgesetzt sind.


Lärmaktionsplanung

Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Folgende Maßnahmen sind in der Regel geeignet Lärmbelastungen zu reduzieren.

  • Verkehrslenkende Maßnahme
  • Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
  • aktiver Schallschutz
  • passiver Schallschutz

Dazu wird in einem ersten Schritt eine mögliche und sinnvolle Umsetzung der oben genannten Maßnahmen untersucht. Verkehrslenkende Maßnahmen sind in Neustadt fast gänzlich ausgeschlossen. Es werden deshalb vorwiegend geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zum Tragen kommen können. Eine Reduzierung der innerstädtisch zulässigen Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf maximal 30 Kilometer pro Stunde erwirkt eine Lärmminderung von etwa 2 bis 3 dB(A).

Wo die Werte nach der Geschwindigkeitsreduzierung immer noch überschritten werden, wird geprüft ob aktiver Lärmschutz an der Lärmquelle, das heißt zum Beispiel in Form von Fahrbahnsanierungen, Lärmschutzwänden, sinnvoll erscheint (in der Regel in der Innenstadt nicht möglich) oder passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster in Verbindung mit Belüftungsanlagen) eventuell förderfähig ist. Diese wurden im zweiten Schritt mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt und danach der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung vorgestellt, in deren Rahmen auch weitere Anregungen eingearbeitet wurden.


Beteiligungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 22.08.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange über die Vorschläge zur Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §47d Absatz 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Absatz 6 i.V.m. § 47 Absatz 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wurden in der Zeit vom 27.10.2017 bis 30.11.2017 durchgeführt.

Zum Start des Beteiligungsverfahrens wurden das Instrument der Lärmaktionsplanung, das Konzept des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt an der Weinstraße und das laufende Planaufstellungsverfahren der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 26.10.2017 im Ratssaal vorgestellt.

Die bei der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier einsehen:

Präsentation Lärmaktionsplanung

Über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes hat der Stadtrat am 19.06.2018 in öffentlicher Sitzung beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung wurde der Lärmaktionsplan beschlossen.

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen, insbesondere die Geschwindigkeitsreduzierungen auf den innerörtlichen Bundesstraßen, müssen beim Landesbetrieb Mobilität beantragt werden.



Pläne und Berichte

Lärmaktionsplan Bericht

Lärmaktionsplan Pläne-Tabellen