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Sterbefall

Beurkundung eines Sterbefalls

Sterbefälle von Personen, die in Neustadt verstorben sind, werden beim Standesamt Neustadt beurkundet. Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

In der Regel wird die Anzeige des Sterbefalls und die Abwicklung der Formalitäten von dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen .

Selbstverständlich können Sie dies aber auch selbst übernehmen, Sie sollten jedoch das Bestattungsunternehmen hiervon zeitnah unterrichten.

Sterbefälle in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen werden vom Träger der Einrichtung schriftlich angezeigt.

Hier finden Sie eine Liste der für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigten Unterlagen

Die Beurkundung des Sterbefalls sowie je eine Urkunde für die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung sind kostenfrei.

Weitere Urkunden erhalten Sie kostenpflichtig. Welche Gebühren im Zusammenhang mit der Urkundenausstellung anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden.