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Häufig gestellte Fragen

Häufig treten im Tagesgeschäft immer wiederkehrende Fragen auf. Hier finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten.

Ihr Mietvertrag

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung zu mieten?

  • Personalausweis
  • Gehaltsnachweis
  • Wohnberechtigungsschein (optional)

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wie bekomme ich ihn?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht eine mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohnung anzumieten. Der WBS wird einkommensabhängig berechnet und ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Anspruch auf einen WBS haben im Normalfall beispielsweise Auszubildende, alleinerziehende Mütter oder Familien mit nur einem Einkommen. Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, erfahren Sie bei der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Ist für die Wohnungen der WBG immer ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig?

Die WBG hat in ihrem Bestand sowohl öffentlich geförderte Wohnungen für bestimmte Personenkreise, für welche ein WBS benötigt wird, als auch eine Vielzahl von freifinanzierten Wohnungen, für die keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung der WBG?

Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten (d.h. die Miete ohne die Betriebs- und Heizkosten). Je nach Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie diese auch in max. 6 monatlichen Raten bezahlen.

Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, was muss ich tun?

Im Fall eines Mietrückstandes (z.B. aufgrund einer fehlgegangenen Überweisung oder einer Rücklastschrift wegen einer unzureichenden Kontodeckung) ist es wichtig, dass Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen! Je früher Sie uns deswegen ansprechen, desto schneller können wir gemeinsam eine Lösung (z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung) finden und Mahngebühren, mietrechtliche Schritte oder gar einen Rechtsstreit vermeiden.

Woher beziehe ich meinen Hausstrom? Kann ich den Anbieter wechseln?

Bei Abschluss des Mietvertrags informieren wir die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH über den Mietbeginn, damit rechtzeitig Strom in Ihrer neuen Wohnung vorhanden ist. Ihnen steht jedoch frei, einen alternativen Anbieter zu wählen.

Kontaktdaten zu Dienstleistern

Ich habe meinen jährlichen Termin für die Wartung der Rauchwarnmelder nicht wahrnehmen können. Was muss ich tun?

Die Firma Pyrexx führt grundsätzlich zwei Wartungstermine (im Abstand von 14 Tagen) durch. Sollten Sie also den ersten Termin verpasst haben, ist dies noch nicht problematisch.
Sofern Sie den zweiten Termin ebenfalls verpasst haben sollten, hat Ihnen die Firma eine Postkarte in den Briefkasten geworfen. Sie können nun einen individuellen Termin mit der Firma Pyrexx vereinbaren.
Rufen Sie hierzu die Nummer +49 (30) 88716067 an.
Bitte beachten Sie, dass die Wartung der Rauchwarnmelder jährlich erfolgen muss und tragen Sie daher dafür Sorge, dass ein Termin vereinbart wird! 

Ein Rauchwarnmelder gibt in regelmäßigen Abständen ein Tonsignal (keinen Rauchalarm!) von sich. Was kann ich tun?

Die Geräte können aufgrund von Staub, Fettablagerungen oder sonstigem Schmutz in ihrer Leistungsfähigkeit gestört sein. In einem solchen Fall gibt der Rauchwarnmelder ein Piepsen von sich, um auf die Einschränkung seiner Funktionsfähigkeit hinzuweisen. Vereinbaren Sie in einem solchen Fall bitte einen Instand­haltungstermin mit der Firma Pyrexx.
Rufen Sie hierzu die Nummer +49 (30) 88716067 an.
In der Regel sind diese Einsätze kostenfrei (es sei denn, das Gerät wurde durch Sie beschädigt).
Wir empfehlen Ihnen, die Rauchwarnmelder regelmäßig mit einem Staubsauger von sich absetzendem Staub zu reinigen. 

Ich habe Probleme mit meinem Fernsehempfang. An wen kann ich mich wenden?

Sofern Sie Ihr Fernsehen über Kabel Deutschland empfangen, wenden Sie sich bitte an die Störungshotline: 0800-2310000.

Besondere Dienstleistungen für unsere Mieter

Was muss ich tun, um einen vergünstigten Hausnotruf über die WBG zu erhalten?

Sie entscheiden sich für einen der beiden Kooperationspartner (entweder die Johanniter Unfallhilfe oder das Deutsche Rote Kreuz). Anschließend setzen Sie sich mit dem entsprechenden Anbieter in Verbindung.
Als Mieterin und Mieter der WBG erhalten Sie auf jeden Fall den Hausnotrufanschluss bei diesen Anbietern zu einem günstigeren Preis!

Wie erhalte ich eine zusätzliche Subventionierung der WBG für den Hausnotruf? 

Sofern Sie über 70 Jahre sind, subventioniert die WBG den monatlichen Beitrag, so dass in der Regel nur noch zwischen 7 Eur und 15,50 Euro im Monat zu zahlen sind! Die Subvention wird direkt vom Anbieter mit der WBG verrechnet, Sie zahlen nur den monatlichen Anteil.
Falls Sie noch keine 70 Jahre alt sind, allerdings unter einer Behinderung oder schweren Erkrankung leiden, können Sie womöglich auch eine Subvention erhalten. Bitte lassen Sie uns in einem solchen Fall eine Kopie Ihres Behindertenausweises oder ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung zukommen. Die Entscheidung über die Subventionsfähigkeit wird Ihnen dann kurzfristig mitgeteilt.
Für alle anderen Mieter der WBG besteht die Möglichkeit, einen Hausnotruf der Anbieter zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.

Kann in der Wohnung ein Umbau gemacht werden, damit ich dort besser zurecht komme? Beispielsweise eine Dusche statt einer Badewanne?

Wenn Sie schon lange in Ihrer Wohnung leben, verändern sich irgendwann die Bedürfnisse: Die Badewanne, die früher genau richtig für Sie war, ist jetzt beschwerlich und Sie hätten lieber eine Dusche, möglichst niedrig oder sogar ebenerdig. Oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung benötigen Sie andere Umbauten.
Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob ein Umbau möglich ist und klären, wie dieser finanziert werden kann. Oftmals gibt es Zuschüsse von Krankenkassen oder Stiftungen, die hier einen Großteil der Kosten auffangen. Und falls Sie schon langjährige/r Mieter/in bei der WBG sind, kann ein Teil der Kosten unter Umständen auch von uns übernommen werden!

Hat die WBG noch andere Dienstleistungsangebote für ältere oder erkrankte Menschen?

In erster Linie bietet die WBG natürlich Wohnraum an. Hier steht eine große Auswahl an seniorenfreundlichen Erdgeschosswohnungen und auch einigen Wohnungen für behinderte Menschen zur Verfügung. Fragen Sie einfach unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob eine passende Wohnung frei ist!
Ansonsten hat die WBG die Möglichkeit, Ihnen Kontaktadressen zu Dienstleistern und Beratungsstellen bereitzustellen. Zusätzliche Vergünstigungen zu anderen Dienstleistungen können wir Ihnen momentan jedoch noch nicht anbieten.
Fliehmann, Marion
© Claudia Albrecht
06321 8996-16
🖷 06321 8996-42

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Die Hausgemeinschaft

Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht wie vorgeschrieben die Hausordnung durchführen oder die Ruhezeiten nicht einhalten?

Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können!
Ist Ihr Nachbar auf das Besprochene nicht eingegangen, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohner). Nur aufgrund solcher Protokolle können wir tatsächlich gegen die Verstöße vorgehen!

Ich habe jemanden beobachtet, wie er absichtlich etwas beschädigt hat. An wen muss ich mich wenden?

Vandalismus kommt leider auch in Neustadt an der Weinstraße immer häufiger vor. Hauptproblem bei der Verfolgung dieser Schäden ist, dass die Täter meist unerkannt entkommen. Hilfreich können hierbei folgende Hinweise sein, für die Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben müssen:
  • Beobachtungen und Zeugenaussagen (vielleicht ist einer der Täter bekannt)
  • Fotografien mit einer Digitalkamera (auch die meisten Kameras an aktuellen Mobiltelefonen reichen hierfür aus)
  • unverzügliche Alarmierung von Ordnungsamt oder Polizei.
  • informieren Sie auch unsere Haustechniker bzw. den Notdienst
Mit Ihrer Hilfe können wir die Verursacher aufspüren und somit weitere Beschädigungen verhindern!

In der Nachbarschaft entsteht immer wieder Streit, man kann kaum noch miteinander reden. Wer kann uns hier helfen?

Falls sich die Situation bereits so verschlimmert hat, dass ein privates Gespräch keinen Erfolg mehr bringt, kann oftmals unsere Mieterbetreuerin, Frau Fliehmann, helfen. Sie kann Nachbarschaftsstreitigkeiten begleiten, Gespräche moderieren und als unabhängige Partei Schlichtungsvorschläge machen.
Sie erreichen sie telefonisch oder im Mieterbüro in der Spitalbachstraße 49!
Fliehmann, Marion
© Claudia Albrecht
06321 8996-16
🖷 06321 8996-42

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