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Bebauungsplan

Im Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung in einem genau abgegrenzten Gebiet (Geltungsbereich) auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.

Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören zum Beispiel:
die Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet),das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen),die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Nutzungen (zum Beispiel Verkehrsflächen, Grünflächen).

Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan (Planzeichnung) mit der Zeichenerklärung und separat aufgeführte Festsetzungen durch Text. Zusätzlich können in den Bebauungsplan aufgrund der Landesbauordnung (LBauO) Plan- und Textfestsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) aufgenommen werden.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören insbesondere

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Unterrichtung bei der sogenannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung (zum Plan-Vorentwurf) mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und
  • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats und bei Änderung des Planentwurfes gegebenenfalls eine nochmalige Auslegung.

Insbesondere über die während der Auslegung fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen (mit Anregungen und Bedenken) wird vom Stadtrat nach Abwägung entschieden. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und tritt durch Bekanntmachung in Kraft. Für verschiedene Verfahrensschritte (zum Beispiel vor der öffentlichen Auslegung) schreibt das Baugesetzbuch eine ortsübliche Bekanntmachung vor, die im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße erfolgt.
Ein Bebauungsplan ist in der Regel eine Angebotsplanung, die eine festgesetzte bauliche Nutzung gestattet. Normalerweise wird den Grundstückseigentümern also offen gelassen, wann eine zulässige bauliche Nutzung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

An wen kann ich mich wenden?

Alle rechtswirksamen und im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über die Bebauungsplanung betreffende Fragen. Ausdrucke sind ganz oder ausschnittsweise gegen Gebühr erhältlich.
Einzelne Bebauungspläne inkl. der Textfestsetzungen, Begründungen und eventuell weiteren Anhängen bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Bebauungsplänen inklusive Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand weiter zu berechnen.

Alternativ können Sie Bebauungspläne online unter «Neustadt Maps«  einsehen und selbst (kostenlos) als pdf downloaden!

Hier finden Sie die wirksamen Bebauungspläne

Aktuelle Bebauungsplanverfahren

BP "Landesgartenschau"

Planungsanlass und –intention

Nach erfolgreicher Bewerbung wird Neustadt an der Weinstraße im Jahr 2027 die 5. Rheinland-Pfälzische Landesgartenschau austragen. Dazu ist zwingend das Gelände der Ausstellungsfläche im Durchführungsjahr hinsichtlich der künftigen Nutzungen bauplanungsrechtlich zu sichern. Ansonsten wären weitgehend alle baulichen Vorhaben faktisch im Außenbereich gelegen, dessen enge Vorschriften (siehe § 35 BauGB) die bauordnungsrechtlichen Genehmigungen künftiger Anlagen in Frage gestellt hätte. Der Bebauungsplan sichert somit die baulichen Entwicklungen im Ausstellungsgelände während und auch nach dem Durchführungsjahr. Die planungsrechtliche Sicherung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Freiflächen des Gartenschaugeländes wird bereits in den Bewerbungsleitlinien gefordert und diese sind auch Bestandteil des Rahmenvertrages mit dem Fördergeber.

Grundlage für den Bebauungsplanvorentwurf ist die Machbarkeitsstudie, die der Bewerbung zu Grunde lag. Bis zur Offenlage wird das Ergebnis des  -zur Zeit- noch laufenden Realisierungswettbewerbes in die Planung einfließen.

Verkehrstechnisch ist das Gelände bestens erschlossen. Eine hervorragende ÖPNV Anbindung wird durch den Bahnhaltepunkt – Böbig, der direkt westlich des Ausstellungsgeländes liegt, gewährleistet. Das Gelände der LGS ist aus den umliegenden Städten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Kaiserslautern und Bad Dürkheim ohne Umstiege über die Schiene erreichbar. Hinsichtlich des Individualverkehrs kann das Gelände über die A65 sowohl über die Anschlussstellen Neustadt Nord und Neustadt Süd sehr gut innerhalb weniger Minuten angefahren werden. Radfahrer erreichen das Ausstellungsgelände insbesondere über den Palatia-Radweg (R58) unmittelbar aus Richtung Speyer und Lambrecht und auch über verschiedene Radwege parallel zum Haardtrand.

Lage des Plangebiets

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 29,4 ha.

Das Plangebiet liegt in Neustadts Osten zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.

Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023 durchgeführt.