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Lichtmasterplan für die Neustadter Innenstadt


Was ist ein Lichtmasterplan?
Ende der 1980er Jahre entwickelte sich in Frankreich die Idee, die städtische Außenbeleuchtung unter gestalterischen Aspekten als kommunales Gesamtprojekt zu begreifen. Der erste Lichtmasterplan entstand in der Stadt Lyon 1989. Es folgten ca. 200 Lichtmasterpläne in Frankreich. Die meisten Großstädte Deutschlands und viele Kleinstädte arbeiten inzwischen nach einem Lichtmasterplan.

Ein Lichtmasterplan (LMPL) ist ein visionäres, kommunales Leitinstrument für öffentliche Außenbeleuchtung. Er wirkt auf freiwilliger Basis auch als Leitlinie für privates Außenlicht. Lichtmasterpläne werden i

ndividuell nach den Bedürfnissen einer Stadt erstellt. Er betrifft meistens die Straßenbeleuchtung, Fassaden- und Objekt- und Außenraumbeleuchtungen. Seine Vision wird langfristig verfolgt, vergleichbar mit dem Zeithorizont eines Flächennutzungsplanes. Die Umsetzung des Lichtmasterplanes erfolgt meist im Zusammenhang mit Bau- und Sanierungsprojekten, um Kosten und zusätzliche Eingriffe im Hoch- und Tiefbau zu minimieren.

Zusammenfassung:
Der Lichtmasterplan ist eine langfristige Leitlinie für öffentliche Außenbeleuchtung und dient auf freiwilliger Basis als Orientierung auch für private Außenbeleuchtung. Für Neustadt an der Weinstraße wurde dieser am 04.02.2021 im Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr beschlossen...

Hergang

In den letzten drei Jahrzehnten gab es einen weitreichenden Entwicklungsschub in der Lichttechnik. Dies führte zu neuen Möglichkeiten, Herausforderungen und Chancen mit der Beleuchtung im öffentlichen und privaten Außenraum, der Architekturbeleuchtung und der Straßenbeleuchtung umzugehen. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt in Neustadt an der Weinstraße auf der guten technischen Ausleuchtung aus der Perspektive der Straßenbeleuchtung. Nun kam der Wunsch hinzu, den gestalterischen Aspekt der Stadtbeleuchtung weiterzuentwickeln. Deshalb wurde mit der Analyse der Lichtmasterplan für Neustadt im August 2019 begonnen.

Ausdehnung / Untersuchungsgebiet

Der LMPL bezieht sich im ersten Schritt hauptsächlich auf das Untersuchungsgebiet der Innenstadt, unter Einbezug der Landmarks (auffällige Objekte und Gebäude in der Landschaft) und der Stadteingänge, die darüber hinausgehen.

Dieses spannt sich zwischen Karolinenstraße / Landauer Straße und Sauter- / Villenstraße sowie der westlichen Aufzweigung B38 und B39 (Amalienstraße / Talstraße) bis hin zur Martin-Luther-Straße im Osten.

Im Anschluss wird sich das Untersuchungsgebiet auf die angegliederten Weindörfer Neustadts und die Gewerbegebiete erweitern. Wegen laufender Projekte wurde an einigen Stellen schon weitergedacht.

Ziele des Lichtmasterplanes

Ziel des LMPL ist die angemessene Präsentation und Aufwertung von Neustadt durch eine ansprechende Beleuchtung, indem die nächtlichen Stadtansichten verbessert werden und das nächtliche Stadtbild verschönert wird. Dies betrifft vor allem die Innenstadt, insbesondere den Altstadtkern. Auch die Stadtidentität und das Stadtmotto sollen durch Lichtmaßnahmen sichtbar werden.

Parallel dazu soll die nächtliche Stadt für die Bürger und Besucher durch Beleuchtung attraktiver gemacht und das Sicherheitsgefühl gefördert werden. Die intuitive Orientierung in der Altstadt und Innenstadt und an den Stadteingängen wird verbessert werden.

Durch die besondere Lage am Haardtrand und die artenreichen Zonen am Pfälzer Wald, d.h. die Lage zum Teil in Naturschutzgebieten, sind die Ansprüche an eine naturschonende Beleuchtung hoch und ernsthaft miteinzubeziehen. Das bedeutet Maß zu halten bei Beleuchtungsmaßnahmen, geeignete Lichttechniken einzusetzen und die Planungen mit Naturschutzbehörden abzustimmen.

Bei Fassaden- und Objektbeleuchtungen werden Projekte hinzukommen, die Energie verbrauchen, während vor allem im Bereich der Straßenbeleuchtung Energie eingespart werden kann. Es gilt deshalb Energieeinsparpotentiale zu nutzen, indem veraltete stromfressende Beleuchtungen ersetzt und neue Beleuchtungen energiesparend geplant werden. Ein Leuchtenkataster könnte die Einsparungen und den Verbrauch vergleichbar machen.

Der Lichtmasterplan befindet sich in einem Spannungsfeld verschiedener Interessen vom Tourismus, der Wirtschaft, Wohlfühllicht für die Bürger, dem Artensterben und dem Klimawandel bis hin zu Verkehrsbeleuchtungsnormen. Er integriert diese widersprüchlichen Anforderungen nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen.

Elemente des Lichtmasterplans

Regelung der Lichtfarben in der Straßenbeleuchtung
(vgl. Kapitel II. Straßenlichtqualitäten, 1. Lichtfarben)

Die weißen, gelben und orangen Lichtfarben, die in der Straßenbeleuchtung Verwendung finden, wirken auf vielfältige Weise und bestimmen wesentlich das Erscheinungsbild der beleuchteten Straßen und angrenzenden Häuser. Sie beeinflussen z.B. die emotionale Stimmung, wirken auf die Wachheit bzw. den Schlaf, die Farberkennung (z.B. ob man das geparkte blaue Auto wiederfindet oder ein Gebäude natürlich aussieht), auf die Reaktion im Straßenverkehr (Kontrastsehen), auf nachtaktive Insektenarten anziehend, oft tötend oder weniger anziehend. Und die Lichtfarben beeinflussen dazu deutlich den Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung. Werden die Lichtfarben einheitlich verwendet unterstützen sie außerdem die Orientierung im Stadtgebiet.

Neustadt befindet sich gerade wie viele Kommunen durch die „LED-isierung“ in einer „gefleckten“ Umbruchsituation der Lichtfarben von Orange, Kaltweiß zu Neutralweiß und Warmweiß. Das bietet die Chance, die Verwendung der Lichtfarben zu ordnen. Der Lichtmasterplan schlägt einen Mittelweg ein zwischen den Prioritäten in absteigender Reihenfolge: naturfreundlich - schön - energiesparend in folgender Weise: sehr warmweißes-gelbliches Licht für Straßen am besonders naturschutzrelevanten Haardtrand (2200K bis 2700K), heimeliges „Glühbirnenweiß“ (2700 K) für die Kernbereiche der Weindörfer, angenehmes Warmweißes Licht (3000K) für die Altstadt und Wohnquartiere, besonders „verkehrs-taugliches“ neutralweißes Licht (4000K) für die Hauptverkehrsstraßen. Für die Gewerbegebiete in der Rheinebene mit wenig Naturbezug und vielen privaten Parkplätzen werden auf dieser Ebene keine Vorgaben gemacht. Die Hervorhebung von Fußgängerüberwegen und verkehrlichen Konfliktzonen bleiben ebenso ohne Vorgaben. Die große Masse der Beleuchtung wird demnach im Warmweiß von 3000K erfolgen.

Leuchtentypen für die Straßenbeleuchtung
(vgl. Kapitel II. Straßenlichtqualitäten, 2. Leuchtentypen für die Straßenbeleuchtung)

Das Stadtbild wird aufgewertet, indem einheitlichere Leuchten passend für die jeweiligen Quartiere und ihre typischen Baustile verwendet werden. Einheitlichere Leuchten unterstützen daneben die intuitive Orientierung in der Stadt bei Tag und in der Nacht.

In der Innenstadt Neustadts findet sich ein Sammelsurium an Leuchten. Durch schmale Budgets und das Warten auf Förderungen kommen Straßensanierungen nur Schritt für Schritt voran. Dazu kommt, dass durch immer schnellere LED-Sortimentswechsel Leuchten nicht mehr käuflich sind, wenn ein Straßenprojekt fortgeführt werden kann. Das ist eine schwierige Ausgangssituation, um ein Quartier durchgehend mit einem Leuchtenprodukt zu bestücken. Der Lichtmasterplan gibt deshalb Leuchtentypen aber keine Leuchtenprodukte für bestimmte Stadtbereiche vor. So kann man eine für das Laienauge funktionierende Einheitlichkeit der Leuchten erreichen. Auf der wirtschaftlichen Ebene erhält man klarere Profile für Ausschreibungen. Die verwendeten Leuchten sollen die Kriterien für gute Energieeffizienz und naturschonendes Beleuchten erfüllen.

Fassaden-, Objekt- und Grünraumbeleuchtungen
(vgl. Kapitel  III. Fassaden-, Objekt-und Grünraumbeleuchtungen)

Neustadt hat die meisten Fachwerkhäuser in Rheinland-Pfalz, einen idyllischen historischen Marktplatz und 800 Jahre sichtbare Baugeschichte, außerordentlich schöne, sehenswerte Gebäude befinden sich vor allem in der Kernstadt und auf den Hügeln exponierte prächtige Villen. Ein Schatz am Tage, der in der Nacht aber kaum zur Geltung kommt, in der man Atmosphäre besonders gut inszenieren kann. Es befinden sich bislang nur wenige Fassadenbeleuchtungen in der Innenstadt. Das hat auch Vorteile, denn schlecht gemachte Fassadenbeleuchtungen können grell sein, Gebäude entstellen und billig wirken lassen- also Atmosphäre vernichten.

In der Altstadt liegen viele Wohnungen und in den Speichern und Winkeln der historischen Gebäude leben Fledermäuse, Eulen und andere Höhlenbrüter. Für den Schlaf von Mensch und Tier muss mit Licht vorsichtig umgegangen werden. Besonders in den Zeiten des Klimawandels ist Illumination an diese Bedürfnisse angepasst und sparsam zu verwenden.

Ein stimmiges, identitätsstiftendes nächtliches Stadtbild zu erreichen, ist ein wichtiges Ziel. Hierfür sollen bedeutende Gebäude der Innenstadt nächtlich sichtbar oder wieder sichtbar werden. Durch die Sanierung der Straßenbeleuchtung mit gerichteten LED-Leuchten werden nämlich Gebäude, die von der alten streuenden Straßenbeleuchtung mit erhellt wurden, zunächst im nächtlichen Stadtbild unsichtbar werden. Stadtidentitätsstiftende Gebäude sollen sichtbar werden oder bleiben und benötigen dann eine gezielte Fassadenbeleuchtung.

Der Lichtmasterplan gibt vor, wo Fassadenbeleuchtungen sinnvoll sind und auf welche Weise.  Für  Beleuchtungsthemen: „bedeutende Gebäude“, „Weg des Fachwerks“ und „wichtige Landmarks“ (weithin sichtbare Gebäude, Ruinen, Objekte) wurden herausragende Gebäude und Stadträume hinsichtlich Geschichte, Nutzung, Erscheinung, Standort, Blickbeziehung, Orientierungsfunktion herausgesucht. Um Neustadt ins schöne Licht zu setzen, möchte die Stadt vorrangig an diesen eine qualitativ hochwertige Fassadenbeleuchtung selbst umsetzen oder fördern und initiieren. Unter den Fassaden- und Objektbeleuchtungen wurden noch weitere Themenschwerpunkte definiert: z.B. „Sichtbarkeit der Stadt des Weines“, „prächtige Schulgebäude“. Darüber hinaus gibt es Zonen mit Fassadenbeleuchtungspotential an wichtigen Einkaufsstraßen. Hier können weitere schöne Fassadenbeleuchtungen entstehen. Wichtig ist, dass sich diese in die Umgebung einordnen und qualifiziert geplant werden, um ein gutes Gestaltungsniveau zu erreichen und den Umweltschutz zu achten.

In öffentlichen Parks wurde aus Naturschutzgründen eine bewusst kleine Auswahl an beleuchtenswerten Stellen getroffen. Besonders private Gärten beherbergen viele Tierarten. So schön eine Garten- oder eine Fassadenbeleuchtung sein kann, man sollte Tieren und den Nachbarn Dunkelheit und tiefen Schlaf gönnen. Für diese Themen sind Beratungsveranstaltungen und -broschüren geplant, ebenso für Lichtwerbeanlagen in der Innenstadt.

Das Werbe- und Fassadenlicht in Gewerbegebieten erfreut sich wachsender Beliebtheit besonders im Südosten Neustadts. Hier kann Energie gespart werden, wenn Beleuchtungen nur zu werbewirksamen Zeiten angeschaltet sind und ein Wettstreit der Helligkeit zugunsten nachbarschaftlicher Kooperation aufgegeben wird. Beratung und Vermittlung sind hier die Wege des Lichtmasterplanes.

Inszenierte Landmarks und Stadteingänge
(vgl. Kapitel  IV. inszenierte Landmarks und Stadteingänge)

Tagsüber orientiert man sich an auffälligen Objekten im Stadtbild und in der Landschaft. Dem Hambacher Schloss, dem „Haardter Schlössel“, der Wolfsburg usw.  In Neustadt fehlen nachts am meisten als Orientierungspunkte die zentrale und voluminöse Stiftskirche und die Marienkirche.

Je nach dem, von welcher Himmelsrichtung man sich der Stadt nähert - per Straße oder Bahnlinien - sind die sogenannten Stadteingänge von Bedeutung. Ab wo hat man den Eindruck in Neustadt an der Weinstraße zu sein? Welchen ersten Eindruck bekommt man von Neustadt? Welchen Eindruck will Neustadt an der Weinstraße von sich vermitteln? Wie findet man zur Innenstadt und in den Altstadtkern? Hier kann das Lichtdesign abends die Blicke lenken. Wichtige Strategieprozesse des Stadtmarketings, der WEG und die Neubesetzung der Kulturabteilung sind im Werden. Deshalb definiert der LMPL zum jetzigen Zeitpunkt (2021) nur Orte, an denen Lichtinterventionen die Stadteingangssituationen unterstützen können. Das „WIE“ wird später gemeinsam mit den Akteuren des Stadtmarketings, Tourismus und Wirtschaft erarbeitet.

Naturschutz in der Außenbeleuchtung

wurde integriert in die Elemente des Lichtmasterplanes. Aspekte des Naturschutzes sind zu finden u.a. auf folgenden Seiten:

  • Ziele: Seite 4-5
  • Analyse: Seite 10
  • Straßenlichtqualitäten, Lichtfarben: Seite 13-17
  • Fassaden-, Objekt- und Grünraumbeleuchtungen:
    • Analyse: Seite 26 28
    • Allgemeine Ziele: Seite 31-33
    • Einbindung Naturschutzbehörde: Seite 34-35
    • Erläuterung Beleuchtungsthemen: Seite 40-42
  • inszenierte Landmarks und Stadteingänge: Seite 52-53

Pläne zum Download

Eigentumsverhältnisse der Fassaden- und Objektbeleuchtungen
Hierarchie nach Bedeutung im Stadtbild der Fassaden- und Objektbeleuchtungen
Hierarchie der Umsetzungsreihenfolge Fassaden- und Objektbeleuchtungen
Hierarchie der Stadteingänge
Übersicht der Lichtfarben
Übersicht der Themen der Fassaden- und Objektbeleuchtungen
Übersicht der Leuchtentypen