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Bauberatungszentrum

Das Bauberatungszentrum (BBZ) ist die erste Anlaufstelle für die Beratung von Bauherrinnen und Bauherren.

Hier erhalten Sie erste Informationen über das Baugenehmigungsverfahren, dessen Abläufe sowie die dazu erforderlichen Unterlagen wie Bebauungs- oder Lagepläne. Weiterhin können Sie hier eine Baulastenauskunft oder die Einsichtnahme in die Akten des Bauarchivs beantragen.

Das BBZ nimmt auch Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern über Straßenschäden oder defekte Lampen entgegen oder beantwortet Fragen zu städtischen Baumaßnahmen in der Stadt und den Ortsteilen.

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Wenn Sie einen Neubau planen, sollten Sie schon frühzeitig an ausreichende Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern denken. Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. hat gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema eine interessante Broschüre herausgegeben, die auch als Leitfaden für hiesige Bauprojekte verwendet werden kann. Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Baulastenauskunft

Zur Erteilung einer Baulastenauskunft benutzen Sie bitte folgendes Formular:

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand sowie die angefertigten Kopien erhoben.

Akteneinsicht Bauarchiv

Das Archiv der unteren Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen ggf. alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Falls Sie berechtigtes Interesse an einem Objekt haben und im Archiv stadteigene Bauakten bzw. Unterlagen vorhanden sind, können Sie Einsicht in diese Bauakten nehmen bzw. können Kopien dieser Unterlagen gegen Erstattung der Auslagen erstellt werden.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. den Antrag auf Einsicht in die Bauakten
  2. ggfls. eine Vollmacht des Besitzers oder Eigentümers

Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren für den entstandenen Verwaltungsaufwand sowie die angefertigten Kopien erhoben.

Daneben finden im Bauberatungszentrum die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie die Sanierungsberatung für das Sanierungsgebiet „Weststadt/südliche Altstadt“ statt.

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet jeden 2. und 4. Dienstag im Monat sowie am letzten Montag im Monat von 15 bis 18 Uhr ihre persönliche Energieberatung im Bauberatungszentrum an.
Die Beratung richtet sich an Privathaushalte und ist kostenlos.

Einen Termin erhalten Sie direkt beim Bauberatungszentrum oder über die landesweite Energiehotline der Verbraucherzentrale unter 0800-6075600 (kostenfrei aus allen Netzen).

Sanierungsberatung

Im Bauberatungszentrum finden außerdem die wöchentlichen Sprechzeiten des Sanierungsberaters für das Sanierungsgebiet "Weststadt/südliche Altstadt" statt.

Herr Meyer und Herr Rohleder vom Büro Rittmannsperger Architekten stehen den Hauseigentümern und Bauherren montags nachmittags zwischen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr für alle Fragen rund um die Sanierung zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.

Um sicherzustellen, dass die Sanierungsberater für Ihr Anliegen auch Zeit haben, empfehlen wir vorab eine telefonische Terminvereinbarung unter 06321 855-1888.

Im Bauberatungszentrum werden immer wieder verschiedene städtebauliche Satzungen abgefragt. Hier finden Sie eine Auswahl von Satzungen die häufig nachgefragt werden. Sollte darüber hinaus Bedarf z.B. an Bebauungsplänen o.ä. bestehen, können Sie sich gerne an das Bauberatungszentrum wenden.

Ortsbildsatzungen

In den Weindörfern der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist jeweils der Ortskern durch eine städtebauliche Gestaltungssatzung geschützt.  

Werbeanlagensatzung (Innenstadt)

Im historischen Kernstadtbereich von Neustadt an der Weinstraße ist die Anbringung von Werbeanlagen besonders geregelt. Hierzu gibt es eine städtebauliche Satzung, die sogenannte Werbeanlagensatzung.

Gestaltungssatzung Innenstadt

Die Bebauung im Bereich der historischen Innenstadtbereich ist zusätzlich zu den denkmalrechtlichen Regelungen durch eine besondere Gestaltungssatzung geregelt.

Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung (Ortsteile)

Die Anbringung und Aufstellung von Werbeanlagen und Warenautomaten in den Ortsteilen ist in einer gesonderten Satzung geregelt.