Gewerbemeldungen
Wenn Sie in Deutschland Waren und Dienstleistungen verkaufen oder mit diesen handeln wollen, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein).
Bei manchen Berufen reicht dieser allerdings nicht aus und Sie benötigen eine Gewerbeerlaubnis.
Die Berufsgruppe der freien Berufe und Berufe, die nicht in einer bestimmten Rechtsform (z. B. GmbH) organisiert sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zu freien Berufen zählen unter anderem: Anwälte, Ärzte, Steuerberater oder Künstler.
Gewerbeanmeldung
Alle Infos zur Anmeldung eines Gewerbes finden Sie hier.
Gewerbeummeldung und Datenaktualisierung einer Gewerbemeldung
Alle Infos zur Ummeldung eines Gewerbes finden Sie hier.
Download: Formular zur Gewerbeummeldung
Download: Formular zur Datenaktualisierung einer Gewerbemeldung
Gewerbeabmeldung
Alle Infos zur Abmeldung eines Gewerbes finden Sie hier.
FAQ's
Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zur Gewerbemeldung und Sondernutzung.
FAQs Gewerbemeldungen (PDF, 441 kB)
FAQs Sondernutzung (PDF, 118 kB)
Kontaktadressen
Gewerbemeldungen
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Zimmer 20
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 855-1571
✉ ordnung@neustadt.eu
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Gewerbewesen (Gewerbeuntersagungen, erlaubnispflichtige Gewerbe)
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Zimmer 28
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
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