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Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung

Allgemeines zur elektronischen Rechnungsstellung

Ab dem 01.01.2025 akzeptiert die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form gemäß den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Verbindung mit dem E-Rechnungsgesetz RLP. Dies gilt für alle Rechnungen, die an unsere Verwaltung gestellt werden.

Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

1. Einreichung über die sog. Leitweg-ID
2. Einreichung per E-Mail an rechnung@neustadt.eu

Elektronische Rechnungen müssten im Standardformat XRechnung oder einem anderen EU-konformen Format (z.B. ZUGFeRD) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen werden Rechnungen in PDF-Format akzeptiert.

Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Weitere Informationen sowie technische Details zur Einreichung finden Sie hier auf der Website des Landes.

Leitweg-ID

Was ist die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID dient dazu, bei der Übertragung elektronischer Rechnungen den Rechnungsempfänger zu identifizieren und Rechnungen an diesen zu adressieren.

Durch die Leitweg-ID kann die Zentrale Rechnungseingangsplattform Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen an die Rechnungsempfänger weiterleiten.


Wie können Sie, z.B. als Handwerksbetrieb, eine E-Rechnung an die Stadtverwaltung senden?

Schritt 1: Registrieren Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz
                 Hier gelangen Sie zum Nutzerkonto Rheinland-Pfalz.

Schritt 2: Gehen Sie auf die Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
                 Hier gelangen Sie zur Website.

Schritt 3: Klicken Sie in der Menüleiste auf Rechnungseingang.

Schritt 4: Melden Sie sich mit Ihren Nutzerdaten, mit denen Sie sich beim Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registriert haben, an.

Schritt 5: Laden Sie Ihre Rechnung in den geforderten Formaten (XML, ZUGFeRD) hoch oder erfassen Sie die Rechnung direkt online.


Was Sie dabei beachten müssen:

  • E-Rechnungen ohne Leitweg-ID werden von dem Zentralen E-Rechnungseingang RLP nicht verarbeitet.
  • Die Vorgaben für die Rechnungsstellung gem. § 14 UStG sind einzuhalten.
  • Die Angabe der Abteilung und / oder Namen der Sachbearbeitung, an die die Rechnung weitergeleitet werden soll, ist erforderlich.
  • Kein doppelter Rechnungsversand, z.B. digital und auf dem Postweg.
  • Genaue Rechnungsadressierung (ein Empfänger bzw. eine Abteilung pro Rechnung).

Unsere Leitweg-ID: 073160000000-001-82

Rechtsgrundlagen

Die Umsetzung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bilden

- das E-Rechnungsgesetz Rheinland-Pfalz sowie
- die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz.