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Informationen zu den U-Untersuchungen

Liebe Eltern,

Früherkennungsuntersuchungen tragen wesentlich zu einem gesunden Aufwachsen Ihres Kindes bei. Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen können frühzeitige erkannt und behandelt werden.

Informieren Sie sich in Form von Kurzfilmen und erhalten Sie Informationen und Empfehlungen, wie sie die seelische Gesundheit Ihres Kindes fördern können, von der U 1 bis zur U 9. Die Kurzfilme stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: (Deutsch, العربية, english, français, русский, Türk )

Zu den Kurzfilmen klicken Sie hier


Landeskinderschutzgesetz

Das 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Dazu gehören eine gute Vernetzung der Hilfen für Familien und die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Damit dies gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig. Dies wurde durch den Ausbau sogenannter „lokaler Netzwerke“ erreicht, in denen die genannten Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Kommune ein „lokales Netzwerk“.

Eine „Servicestelle Kindesschutz“beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt berät und begleitet die Jugendämter in Rheinland-Pfalz fachlich.

Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine „Zentrale Stelle“eingerichtet, die im Wesentlichen das Einladungsverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen durchführt und die Eltern rechtzeitig über anstehende Vorsorgeuntersuchungen informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird auch diese Untersuchung nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob es Hinweise auf einen Hilfebedarf in der Familie gibt.