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Aktuelle Mitteilungen
04.04.2025
Die Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen neuen Katastrophenschutzverordnung haben die Stadt Neustadt an der Weinstraße als untere Katastrophenschutzbehörde dazu veranlasst, die vorhandenen Strukturen zu prüfen. Mehr
Die durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) zugewiesenen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz werden von der Brandschutzdienststelle wahrgenommen. Das Sachgebiet Brandschutzdienststelle koordiniert ... mehr