Haushalt
Der Haushaltsplan einer Kommune enthält alle für das nächste Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen der Verwaltungen sowie spezifische Haushaltsvermerke.
Die Etat-Rede von Oberbürgermeister Marc Weigel bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2024 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats von Neustadt an der Weinstraße am 19. Dezember 2023 finden Sie hier:
Etat-Rede von Oberbürgermeister Marc Weigel
Wie die vorangegangenen Haushaltspläne für Neustadt an der Weinstraße aussehen, können Sie hier nachlesen:
1. Nachtragshaushalt 2023 (PDF, 6.2 MB)
Haushaltsplan 2023 (PDF, 2.5 MB)
Haushaltsplan 2022 (PDF, 2.4 MB)
Haushaltsplan 2021 (PDF, 5.9 MB)
Nachtragshaushalt 2020 (PDF, 4.9 MB)
Haushaltsplan 2020 (PDF, 3.7 MB)
2. Nachtragshaushalt 2019 (PDF, 1.8 MB)
1. Nachtragshaushalt 2019 (PDF, 1.8 MB)
Haushaltsplan 2019 (PDF, 4.5 MB)
1. Nachtragshaushalt 2018 (PDF, 1.3 MB)
Haushaltsplan 2018 (PDF, 3.7 MB)
1. Nachtragshaushalt 2017 (PDF, 2 MB)
Haushaltsplan 2017 (PDF, 4.8 MB)
2. Nachtragshaushalt 2016 (PDF, 205 kB, 2. Nachtragshaushalt 2016)
1. Nachtragshaushalt 2016 (PDF, 2.1 MB, 1. Nachtragshaushalt 2016)
Haushaltsplan 2016 (PDF, 4.4 MB, der Haushalt 2016)
Haushaltsplan 2015 (PDF, 3.3 MB)
Haushaltsplan 2014 (PDF, 3.6 MB)
Haushaltsplan 2013 (PDF, 3.3 MB)
Haushaltsplan 2012 (PDF, 3.9 MB)
Haushaltsplan 2011 (PDF, 3.3 MB)
Haushaltsplan 2010 (PDF, 2.6 MB)
Die Stadt Neustadt nimmt am Kommunalen Entschuldungsfond teil.
kommunaler Entschuldungsfond
In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. September 2010 zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung Rheinland-Pfalz wurde die Einrichtung des „KommunalenEntschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)“ vereinbart.
Dieser soll helfen, die bei den rheinland-pfälzischen Städten, Landkreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von insgesamt 4,6 Milliarden EUR zu reduzieren.
Der KEF-RP weist ein Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro auf und soll über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich bis zu 255 Mio. Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern. Die Finanzierung des Fonds ist zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den Kommunen selbst (z.B. durch Einsparungen im Haushalt, Steuer- oder Umlageerhöhungen etc.) zu leisten, ein weiteres Drittel wird aus dem kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße beschloss am 22.11.2011 einstimmig, sich ab 01.01.2012 am kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz zu beteiligen. Der im Rahmen des KEF-RP maßgebliche Liquiditätskreditbestand der Stadt Neustadt an der Weinstraße beläuft sich auf 23.000.000 EUR. Er wird mit einem Anteil von 78,26 v.H. als Gesamtleistung aus dem KEF-RP berücksichtigt und beträgt insgesamt 17.999.800 EUR. Die Jahresleistung beläuft sich folglich auf 1.199.987 EUR. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße verpflichtet sich, über eine Laufzeit von 15 Jahren jährlich mindestens ein Drittel der auf sie entfallenden Jahresleistung des Entschuldungsfonds durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen im Wert von mindestens 399.996 EUR einzubringen. (Konsolidierungsbeitrag). Ferner verpflichtet sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ihren Bestand an Liquiditätskrediten jährlich mindestens in Höhe von 80 v. H. der auf sie entfallenden Jahresleistungen des KEF-RP (= 959.990 EUR) zu vermindern. Die weiteren Bedingungen sind in dem Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, geregelt. Dieser wurde nach Prüfung durch die ADD am 06.07.2012 von Frau Präsidentin Dagmar Barzen und Herrn Oberbürgermeister Hans Georg Löffler in Trier unterzeichnet.
Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) (PDF, 144 kB)
Aufstellung 2016 zum KEF (PDF, 18 kB)
Aufstellung 2017 zum KEF (PDF, 18 kB)