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NW-E-Karte

Mit der NW-E-Karte können alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger, die im Bezug von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, die nachfolgend aufgeführten Ermäßigungen erhalten:

 

Die Benutzung der städtischen Schwimmbäder in Duttweiler, Hambach, Mussbach und des Stadionbades ist bis zum 25. Lebensjahr frei. Ab dem 26. Lebensjahr ermäßigt sich der Eintritt auf das Entgelt für Jugendliche d.h. 50% Ermäßigung.

 

Das Angebot der Stadtbücherei ist für alle auf der Karte aufgeführten Personen frei.

 

Sie erhalten mit dieser Karte 20% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen der Kulturabteilung (beachte: grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler 50% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen).

 

Beantragung

Die Karte wird nach Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgestellt durch das

bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, durch

zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.

Die Gültigkeit der Karte bezieht sich auf die Befristung des entsprechenden Leistungsbezuges. Bei Verlängerung des Leistungsbezuges müssen Sie auch die Gültigkeit der Karte entsprechend verlängern lassen.

Die Karte soll Ihnen als Erleichterung dienen, selbstverständlich können Sie auch Ihren Leistungsbescheid bei den oben genannten Einrichtungen vorlegen.