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Vorbeugender Brandschutz

Die durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) zugewiesenen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz werden von der Brandschutzdienststelle wahrgenommen. Das Sachgebiet Brandschutzdienststelle koordiniert dabei alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

  • Baulicher Brandschutz im Genehmigungsverfahren
  • Gefahrenverhütungsschauen
  • Brandmeldeanlagen, Feuerwehrpläne, Feuerwehrschließung, Löschwasserversorgung
  • Sieglung von Beschilderungen
  • Brandschutzberatung