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ESN-Planauskunft

Im Hinblick auf die Erkundigungs- und Sicherungspflicht ist bereits bei der Planung sowie Bauausführung - in öffentlichen Flächen und privaten Grundstücken - von seitens der auskunftssuchenden Person oder Einrichtung eine aktuelle Planauskunft bei allen betroffenen Ent-/Versorgungsanlagenbetreibern einzuholen.

Die planende sowie bauausführende Person oder Einrichtung ist verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn über die Lage von Leitungen und Anlagen zu informieren und die unterirdischen Ent-/Versorgungsanlagen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. 

Um der Person oder Einrichtung zeitnah Informationen zum Abwassernetz des Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN) bereitstellen zu können, bieten wir Ihnen mit der online „Anfrage Planauskunft“ - unabhängig von Öffnungszeiten - die Möglichkeit, Bestandsunterlagen im PDF-Format anzufordern.

Und so funktioniert die Beantragung:

  • „Anfrage Planauskunft“ online ausfüllen
  • dem Antrag einen Lageplan hinzufügen
  • Bestätigen der
    • Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten (DSGVO)
    • „Hinweise Planauskunft“ des ESN
    • Richtigkeit der Antragsdaten
  • Daten absenden

Hier geht es zum digitalen Antragsformular »Anfrage Planauskunft«.

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit - je nach Umfang - in der Regel von 2-5 Werktag.

Gerne stehen wir Ihnen in der Talstraße 148, 67434 Neustadt auch persönlich zur Verfügung.

Planauskunft – Abwassernetz allgemein:

Tel. 06321 / 855 - 8240 oder - 8242       

Planauskunft – Grundstücksentwässerung:

Tel. 06321 / 855 - 8264 oder - 8266