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Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien

Das Jugendamt Neustadt an der Weinstraße bietet Familien und jungen Menschen Beratung und Unterstützung im Umgang mit Problemen und Konfliktsituationen. Die Hilfen beziehen sich auf pädagogische, wirtschaftliche und psychologische Fragestellungen.

Das Beratungsangebot wird in allen Fällen vertraulich behandelt. Zudem ist die Beratung immer kostenlos. Kinder und Jugendliche haben das Recht, eigenständig eine Beratung in Ansprch zu nehmen, dazu brauchen sie nicht das Einverständnis ihrer Eltern.

Weitere Beratungsangebote finden sie bei den ortsansässigen Beratungsstellen.


Verfahrenslotsen: Beratung, Begleitung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung und ihre Familien

Die Verfahrenslotsin ist eine unabhängige Beratungsstelle für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung sowie deren Familien, Personensorge- und Erziehungsberechtigte der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Sie ist Ansprech- und Vertrauensperson, die Kindern und Jugendlichen und ihren Familien dabei helfen, ihre Ansprüche auf Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe geltend zu machen.

Weitere Aufgaben der Verfahrenslotsin:

  • Begleitung durch das komplexe Hilfesystem und die Sozialgesetzbücher
  • Finden der richtigen Ansprechperson und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Vermittlung zwischen allen Beteiligten
  • Begleitung bei Bedarf und auf Wunsch zu einzelnen Terminen

Es reicht, dass der Verdacht auf eine Beeinträchtigung besteht, um die Unterstützung der Verfahrenslotsin in Anspruch zu nehmen. Eine gesicherte Diagnose ist (vorerst) nicht notwendig.

Die Verfahrenslotsin bietet eine unabhängige, freiwillige und kostenfreie Beratung an und kann im gesamten Verfahren, von der Erstberatung bis zum Erhalt der Leistung lotsen und unterstützen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung liegt abhängig von der Behinderung aktuell entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) oder bei der Eingliederungshilfe des SGB IX.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand.

Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.

Link zu weiteren Informationen: www.verfahrenslotse.org

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