Hilfsangebote
Um den geflüchteten Menschen das Ankommen in Neustadt an der Weinstraße zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern, bietet die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße sowie ehrenamtliche und caritative Organisationen zahlreiche Hilfsangebote an.
Beratung in Neustadt an der Weinstraße
Behörden
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Geschäftsstelle Neustadt-Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Hotline für Neustadt an der Weinstraße: 06321-932 777
Montag: von 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: von 08.00 - 15.30 Uhr
Mittwochs keine Erreichbarkeit
Donnerstags: von 08.00 - 18.00 Uhr
Freitags: von 08.00 - 12.30 Uhr
Asylberatung in Neustadt an der Weinstraße
Interkulturelles Haus
Talstraße 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Beratungszeiten
Jeden Montag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Talstraße 9
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bitte alle wichtigen Unterlagen mitbringen!
Öffnungszeiten:
Di+Do: 09.00 - 15.00 Uhr
Mi: 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 09.00 - 12.30 Uhr
Schreibstube im Caritas-Zentrum Neustadt
In der Schreibstube werden Sie von ehrenamtlichen Helfern beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen unterstützt. Auch bei der Erstellung von Bewerbungen und dem Aufsetzen von Schriftsachen wird geholfen.
Für Schreibarbeiten, aber auch für notwendige Internetrecherchen steht Ihnen der Computer zur Verfügung. Die Schreibstube ist montags vor- und nachmittags nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet und wird von Ehrenamtlichen betreut.
Sprechtag für Gründungsinteressierte und Personen, die ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen lassen möchten
Neustadt an der Weinstraße - Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) bietet auch in diesem Jahr wieder kostenfreie Sprechtage für Gründungsinteressierte an. Dabei informiert er über behördliche Genehmigungen und Formalitäten im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung. Personen, die sich einen ausländischen Berufsabschluss bewerten oder anerkennen lassen möchten, können sich ebenfalls über die Antragsvoraussetzungen informieren. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgeben. Kontakt unter Telefon 06321 99-2233.
Einschulung von Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen an weiterführenden Schulen in Neustadt an der Weinstraße
Ab dem 23.03.2022 ist in Neustadt eine zentrale Anlaufstelle, auch als „Runder
Tisch“ bekannt, für schulpflichtige Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen
eingerichtet worden.
Unser Ziel ist es, die Jugendlichen zu beraten und entsprechend ihrem bisherigen
Bildungsgang einer weiterführenden Schule zuzuordnen.
Die Beratung aller Schüler bis zum 15. Lebensjahr findet am Kurfürst-Ruprecht-
Gymnasium nach vorheriger telefonischer Anmeldung über das Sekretariat des KRG
mittwochs um 11:45 Uhr statt.
Landwehrstraße 22
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Schüler ab dem 16. Lebensjahr können sich über das Sekretariat der BBS für einen
Beratungstermin anmelden.
Robert-Stolz-Straße 30-36
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Dinge des täglichen Bedarfs
Kleidung und Lebensmittel
Anträge und Tafelausweise: dienstags 09.00 - 12.00 Uhr
Ausgabe donnerstags 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Öffnungszeiten Möbellager:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr - 12 Uhr
Öffnungszeiten Kleiderkammer:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr - 12 Uhr
Talstraße 5
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Projektleitung
Frau Rieger und Frau Vogt
Landauerstraße 43 / Ecke Moltkestraße
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Grainstraße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 8608 430
www.drk-neustadt.de
✉ info@drk-neustadt.de
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Öffnungszeiten:
Mo - Do: 10:00 - 18.00 Uhr
Fr + Sa: 10.00 - 14:00 Uhr
Freizeitangebote
Fahrradwerkstatt
Die ehrenamtlich betreute Fahrradwerkstatt ist geschlossen. Fahrrad- und Materialspenden bitten wir beim Lichtblick e.V., Ludwigstraße 31, montags von 13 bis 18 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 15.30 Uhr abzugeben.
Fit 4 Life
Team offene Jugendarbeit der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Hier findet Ihr Aktuelles und Angebote.
Café Willkommen (Innenstadt)
Das Mehrgenerationenhaus in Neustadt hat verschiedene Angebote die unter der Homepage www.neustadt.eu/mgh veröffentlicht werden. Das ursprüngliche Cafe Willkommen gibt es leider in dieser Form nicht mehr. Jedoch wird ein dienstags ein Orientalisches Frühstück angeboten, dass der Begegnung von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft dient. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, wenn Sie zu mehreren Personen kommen wollen, damit ausreichend eingekauft und zubereitet werden kann.
Auch ein Sprachcafe ist im Angebot, was sich explizit an Geflüchtete richtet.
Donnerstagstreff mit Geflüchteten (Innenstadt)
organisiert vom Verein für Bildung und Integration e.V.
Immer donnerstags von 17:00 bis 18:30, im Haus der Integration, Talstraße 9, 67433 Neustadt an der Weinstraße, trifft man sich zu Gesprächen, Gesellschaftsspielen und Beratungen bei Kaffee und Kuchen.
Außerdem bietet der Verein jeden Tag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der Talstraße 9 im Erdgeschoss Hausaufgabenbetreuung für Schüler an.
Auch ein Deutschunterricht in kleinen Gruppen von Alphabetisierung bis B2 wird nach Vereinbarung angeboten.
(Interkulturelles Haus)
Talstraße 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Soziale Stadt Böbig
mit aktuellem Wochenprogramm
Stadtteilmanager Neustadt-Böbig
Am Knappengraben 18
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Sprache
Die Volkshochschule Neustadt führt seit Mai 2015 Deutschkurse für geflüchtete Personen durch, die nicht aus Bundesmitteln gefördert werden. Die Kurse laufen wohnortnah an verschiedenen Standorten in der Stadt. Die Kurse verbinden einen Unterricht durch VHS-Dozentinnen und –Dozenten mit einer ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuung und Lernunterstützung. Der Eigenanteil für Materialkosten beträgt 40,00 EUR.
Finanziert werden die Kurse durch städtische Gelder und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds.
Information und Anmeldung über:
Ein Teil der Asylsuchenden kann seit dem 24.10.2015 (im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes) auf Antrag auch die regulären Integrationskurse besuchen. Dies gilt nach Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für folgende drei Zielgruppen:
1. Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia) oder
2. Ausländer, die eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
3. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.
Information und Hilfe bei der Antragstellung bei:
NW-E-Karte
Mit der NW-E-Karte können alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger, die im Bezug von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, die nachfolgend aufgeführten Ermäßigungen erhalten:
Die Benutzung der städtischen Schwimmbäder in Duttweiler, Hambach, Mussbach und des Stadionbades ist bis zum 25. Lebensjahr frei. Ab dem 26. Lebensjahr ermäßigt sich der Eintritt auf das Entgelt für Jugendliche d.h. 50% Ermäßigung.
Das Angebot der Stadtbücherei ist für alle auf der Karte aufgeführten Personen frei.
🖷 06321 855-1491
✉ kultur@neustadt.eu
https://www.neustadt.eu/
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Sie erhalten mit dieser Karte 20% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen der Kulturabteilung (beachte: grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler 50% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen).
Beantragung
Die Karte wird nach Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgestellt durch das
Geschäftsstelle Neustadt-Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
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bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, durch
zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.
Die Gültigkeit der Karte bezieht sich auf die Befristung des entsprechenden Leistungsbezuges. Bei Verlängerung des Leistungsbezuges müssen Sie auch die Gültigkeit der Karte entsprechend verlängern lassen.
Die Karte soll Ihnen als Erleichterung dienen, selbstverständlich können Sie auch Ihren Leistungsbescheid bei den oben genannten Einrichtungen vorlegen.