Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit
Seit dem Schuljahr 2010/2011 wurde an den Schulen das System der Lernmittelgutscheine durch ein Ausleihsystem ersetzt.
Es gibt 2 Arten der Schulbuchausleihe: Die unentgeltliche und die entgeltliche Ausleihe. Nähere Erläuterungen finden Sie in den unten stehenden Texten. Bitte beachten Sie immer die aktuellen Meldungen zu den jeweiligen Fristen!
Den Antrag auf Lernmittelfreiheit 2021/22 finden Sie hier.
Für Fragen steht Frau Jagnecki-Flieger, Telefon 06321/855-1288 oder sabine.jagnecki-flieger@neustadt.eu, gerne zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Lage (Corona-Pandemie) können sich Termine und/oder Abläufe, ändern - wir informieren Sie zeitnah!
Schulbuchausleihe Schuljahr 2020/2021: Rücknahme- und Ausgabetermine
Die Rücknahme und die Ausgabe der Schulbücher werden in diesem Jahr NICHT in den Räumen der Außenstelle Schulbuchausleihe (Media-Markt) abgewickelt, sondern in den Schulen stattfinden.
Wann:
Montag 22.06.2020 zu den Unterrichtszeiten
Dienstag 23.06.2020 zu den Unterrichtszeiten
Montag 29.06.2020 zu den Unterrichtszeiten
Dienstag 30.06.2020 zu den Unterrichtszeiten
Wo:
In der jeweiligen Schule.
Der Rücknahmeschein ist bei der Rückgabe der Schulbücher beizufügen!
Bitte beachten Sie:
Geben Sie alle Bücher zurück, die auf Ihrem Rücknahmeschein aufgelistet sind, auch wenn ein Buch möglicherweise für ein weiteres Schuljahr benötigt wird. Wir werden dies bei der Ausgabe der neuen Schulbücher entsprechend berücksichtigen. Weitere Details werden durch die Schulen bekannt gegeben.
Öffnungszeiten für die Rücknahme der Schulbücher von Abiturienten:
Käthe-Kollwitz-Gymnasium: zu oben genannten Terminen in der Schule
Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium: Datum der Einsichtnahme
Leibniz-Gymnasium: Datum der Einsichtnahme
Alle Abiturienten werden angeschrieben - Nachfragen direkt in der jeweiligen Schule.
Die Ausgabe der neuen Schulbücher erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 ebenfalls in der Schule.
Unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit)
Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind für jedes Schuljahr neu und für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler zu stellen. Die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ist bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich.
Die Einkommensgrenzen (Bruttojahreseinkommen pro Haushalt) sind in entsprechenden Landesverordnungen geregelt und gestalten sich wie folgt:
Anzahl der Kinder | Schüler/in lebt im Haushalt der Eltern* | Schüler/in lebt im Haushalt eines Elternteils |
1 Kind | 26.500,00 € | 22.750,00 € |
2 Kinder | 30.250,00 € | 26.500,00 € |
3 Kinder | 34.000,00 € | 30.250,00 € |
4 Kinder | 37.750,00 € | 34.000,00 € |
jedes weitere Kind | + 3.750,00 € | + 3.750,00 € |
Bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und bekommen nach den Ferien die benötigten Lernmittel ausgehändigt. In diesem Fall ist außer der Abholung der Bücher und Arbeitshefte nichts mehr von Ihnen zu veranlassen.
Die Anträge auf Lernmittelfreiheit sind über die Schule oder online erhältlich. Sie müssen bis spätestens 15. März eines jeden Jahres beim Schulträger eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Infos zur unentgeltlichen Ausleihe erhalten Sie über das LMF-Portal.
Sollte Ihr Antrag auf kostenlose Überlassung der Lernmittel abgelehnt werden besteht die Möglichkeit, an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen.
Entgeltliche Ausleihe
Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.
Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet über das LMF-Portal zu registrieren. Der Anmeldezeitraum wird vom zuständigen Ministerium jährlich neu festgesetzt und ist einzuhalten.
Den für die Bestellung notwendigen Freischaltcode erhalten die Schülerinnen und Schüler mit einem Elternbrief in der Schule ausgehändigt. Besteht keine Möglichkeit, die Bestellung im Internet selbst vorzunehmen, ist hierbei die Abteilung Schule und Sport gerne behilflich.
Die Durchführung der Rücknahme der Schulbücher vor den Sommerferien, sowie die Ausgabe der neuen Schulbuchpakete zum Schuljahresbeginn wird in der Außenstelle Schulbuchausleihe durchgeführt. Die genauen Rück- und Ausgabetermine werden rechtzeitig über die Schulen und die Presse bekannt gegeben.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit erhalten Sie bei der Abteilung
🖷 06321 855-1353
✉ schule@neustadt.eu
www.neustadt.eu
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Eingang rechts neben Mediamarkt
Chemnitzer Straße 33
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 855-1353
✉ schulbuchausleihe@neustadt.eu
www.neustadt.eu
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Schulbuchausleihe, Mittagessen
Friedrichstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
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