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Stadtrecht

Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 49 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz garantieren den Städten und Gemeinden sowie Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsgarantie).

Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist u.a. die Befugnis für das eigene Gemeindegebiet Rechtsnormen in Form von Satzungen zu erlassen (Stadtrecht).

Das Stadtrecht ist eine Sammlung der wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Diese Sammlung wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information städtischer Regelungen handelt.