Kommunale Wärmeplanung
Kommunaler Wärmeplan für Neustadt an der Weinstraße | 2024
05.08.2024 I Aktueller Stand
Kommunaler Wärmeplan: Wie geht es weiter?
Was ist der aktuelle Stand des kommunalen Wärmeplans? Welche Fortschritte und Meilensteine wurden schon umgesetzt? Und welche Aufgaben liegen noch vor uns? Eine anschauliche Übersicht zu bereits umgesetzten Maßnahmen und noch bevorstehenden Aufgaben bietet der folgende Fahrplan zur kommunalen Wärmeplanung.
17.06.2024 I Wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Wärmewende
Neustadt an der Weinstraße befindet sich mitten in der Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans.
Kommunaler Wärmeplan: Was ist das?
Der kommunale Wärmeplan ist als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen. Er zielt darauf ab, die Wärmeversorgung vor Ort effizient, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei werden nicht nur technische Aspekte wie die Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt, sondern auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Ziel ist es, eine langfristige, verlässliche, kostengünstige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.
Der Erstellungsprozess
Die Stadt Neustadt hat die energielenker projects GmbH in Kooperation mit Theta Concepts GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Verlauf der Wärmeplanung werden darüber hinaus verschiedene lokale Akteure, beispielsweise Vertreter der Wohnungswirtschaft mit einbezogen.
Der Ablauf der Planerstellung erfolgt in vier Schritten:
1. Bestandsanalyse
Die systematische Erhebung der städtischen Versorgungsstruktur soll einen Überblick über die vorhandenen Grundvoraussetzungen schaffen. Hierfür wird der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt. Zusätzlich werden Informationen über vorhandene Gebäudetypen und deren Baualtersklassen als auch über die vorliegende Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern gesammelt.
2. Potenzialanalyse
Es folgt die Ermittlung der lokalen Potenziale aus erneuerbaren Energiequellen, darunter Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Windkraft und Photovoltaik, sowie die Nutzung von Industrieabwärme. Dies dient der Analyse der möglichen sektorenübergreifenden Energieeinsparung in den Bereichen Heizen und Warmwasserversorgung.
3. Entwicklung eines Zielszenarios 2040
Der künftige Wärmebedarf Neustadts soll vorwiegend durch lokale, erneuerbare Wärmequellen gedeckt werden. Auf Grundlage der vorangegangenen Potenzialanalyse wird hierfür ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Dabei werden die zuvor ermittelten Potenziale in verschiedenen Varianten per Modellierung untersucht und die verbundenen Investitions-, Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten dargestellt. Die Modellierung beschreibt realistische Handlungs- und Entwicklungspfade, aus denen ein Zielszenario 2040 mit verbundener Umsetzungs- und Maßnahmenstrategie abgeleitet werden kann. Insbesondere soll bei dem Schritt die Eignung einzelner Gebiete für verschiedene Wärmequellen identifiziert sowie die dafür zukünftig benötigte Versorgungsstruktur ermittelt werden.
Zusätzlich erstellt die Modellierung sogenannte „No-Regret-Maßnahmen“, die unabhängig von sich ändernden Rahmenbedingungen in Neustadt umgesetzt werden müssen.
4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog
Letztlich wird ein Transformationspfad erstellt, der auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung abzielt. Dieser geht vom anfangs analysierten Ist-Zustand der Bestandsanalyse aus und integriert die Ergebnisse der Modellierung sowie die aus dem Zielszenario abgeleiteten erforderlichen Maßnahmen. Dabei werden entscheidende Schritte und Handlungsempfehlungen, sowie grobe Zeithorizonte und örtliche Herausforderungen aufgezeigt. Insbesondere sollen Handlungsempfehlungen für eine geeignete Infrastruktur zur Wärme- und Gasversorgung festgelegt werden und vorrangige zukünftige Maßnahmen zur Umsetzung im Detail beschrieben werden.
Was bedeutet das für Sie als Bürgerinnen und Bürger?
Wer im Besitz eines Hauses ist oder bauen will, möchte sicher wissen, welche Energiekosten in den nächsten Jahrzehnten auf sie oder ihn kommen werden. Wer heute auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, schaut auch nach dem jeweiligen Energieverbrauch und wie dieser bewerkstelligt wird. Information darüber, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung vor Ort in Zukunft zu rechnen ist, hat daher einen hohen Stellenwert. Welche Voraussetzungen liegen in den Kommunen vor und ist womöglich ein Anschluss an das Fernwärmenetz umsetzbar?
Bürgerinnen und Bürger sind von der Wärmeplanung zunächst nicht direkt betroffen. Am Ende des Prozesses werden diese jedoch mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können dann besser planen, welche Investition in die Energieversorgung für sie wirtschaftlich rentabel ist.
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen profitieren somit von der frühen Erstellung eines räumlich aufgelösten Wärmeplans. Dieser bietet eine Orientierungsgrundlage, welche klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen in Zukunft in ihrem Quartier verfügbar sein werden und hilft folglich dabei, sich für eine der neuen Heiztechnologien mit Erneuerbaren Energien zu entscheiden.
Je früher diese Informationen daher vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden.
Was passiert mit Ihren Daten und wie werden diese geschützt?
Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden nur bereits vorhandene Daten genutzt. Diese liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern oder Datenbanken abgelegt, wodurch sie von den planungsverantwortlichen Stellen erhoben bzw. abgerufen werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln.
Die erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Sie werden, falls ein Personenbezug möglich wäre, nur zusammengefasst erhoben und veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher möglich sind.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.energiewechsel.de/
Die Deckung des Wärmebedarf erfolgt in Neustadt an der Weinstraße bisher zu 94 % aus fossilen Energieträgern, darunter vor allem Erdgas. Auch die kleineren Wärmenetze, die auf Blockheizkraftwerken basieren, werden mit Erdgas betrieben. Der Wärmebereich ist gleichzeitig der Sektor mit dem höchsten Energiebedarf, sodass hier eine hohe Umweltbelastung durch Treibhausgasemissionen entsteht.
Bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde die Erstellung eines Wärmeplans für die Stadt festgeschrieben. Im selben Jahr wurde ein Antrag auf Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 wurde das Thema Heizen erneut relevant und öffentlich diskutiert. Die hierzu abgebildete Grafik des BMWK zeigt eine erste Übersicht über die Fristen. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und den neuen (Übergangs-) Regelungen zur Wärmeversorgung finden Sie im Informationsportal Energiewechsel.
Bei der Wahl der Wärmebereitstellung spielen die örtlichen Gegebenheiten und zukünftige Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. So wird als erstes Planungsinstrument ein kommunaler Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat hierzu Fördermittel in Höhe von 143.182 € eingeworben. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird an fachkundige externe Dienstleister vergeben und bezieht folgende Akteure ein:
- Bürgerinnen und Bürger Neustadts
- relevante Energieversorger (Wärme, Gas, Strom)
- weitere Vertreterinnen aus Wirtschaft und Politik
- Verwaltung
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen:
Wärmeplanung: 2023 bis 2024 FKZ 67K24349
"KSI: Kommunaler Wärmeplan für Neustadt an der Weinstraße"