Abfall-Gebühren
Jede Anfallstelle, egal ob Privathaushalt, Gewerbebetrieb oder Verwaltung, muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein und damit Abfallgebühren an den ESN zahlen. Generell wird der Bescheid über die Abfallgebühren an den Grundstückseigentümer verschickt und sind von diesem zu zahlen.
Gebühren für Rest- und Bioabfalltonnen
Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten schwarzen und braunen Mülltonnen, also nach dem angemeldeten Rest- und Bioabfallvolumen.
Welches Abfallvolumen muss vorgehalten werden?
Das Volumen, das jede Anfallstelle vorhalten muss, heißt Mindestvolumen; es beträgt sowohl für den Restabfall als auch für den Bioabfall 20 Liter pro Woche, unabhängig wie viele Personen in einem Haushalt leben.
Darüber hinaus entscheidet jeder für sich, welches zusätzliche Abfallvolumen benötigt wird. Es sollte so gewählt werden, dass es dem Bedarf möglichst genau entspricht, d.h. die regelmäßig anfallende Müllmenge sollte möglichst genau in die Mülltonnen passen. Überfüllte Tonnen werden allerdings nicht geleert, der Deckel der Tonne muss geschlossen sein.
Müll vermeiden, Bioabfälle kompostieren und Wertstoffe trennen zahlt sich also aus!
Wie hoch ist die Abfallgebühr?
Die Gebühr für das Mindestvolumen beträgt 158,40 € pro Jahr (= 86,40 € für die 40 l - Restabfalltonne plus 72 € für die 40 l - Bioabfalltonne)
Werden andere Tonnengrößen gewählt, gelten für die Gebühren folgende Gebührensätze:
Gebührenübersicht für Restabfall bei zweiwöchentlicher Entleerung:
- 40 l - 7,20 €/Monat
- 60 l - 10,80 €/Monat
- 80 l - 14,40 €/Monat
- 120 l - 21,60 €/Monat
- 180 l - 32,40 €/Monat
- 240 l - 43,20 €/Monat
Nach §4 Abs. 1 Abfallgebührensatzung, gültig ab 1. Januar 2024
Gebührenübersicht für Bioabfall bei zweiwöchentlicher Entleerung:
- 35 l - 4,00 €/Monat
- 40 l - 6,00 €/Monat
- 60 l - 9,00 €/Monat
- 80 l - 12,00 €/Monat
- 120 l - 18,00 €/Monat
- 180 l - 27,00 €/Monat
- 240 l - 36,00 €/Monat
Nach §4 Abs. 1 Abfallgebührensatzung, gültig ab 1. Januar 2024
Gebühren für Grünabfalltonnen
Grün- und Gartenabfälle können von Neustadter Haushalten bis zu einer Menge von einem Kubikmeter gebührenfrei auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Wem das zu umständlich oder aufwändig ist, kann eine gebührenpflichtige Grünabfalltonne anmelden.
Diese steht in zwei Größen zur Verfügung.
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- 120 Liter - 5 €/Monat
- 240 Liter - 6 €/Monat
Weitere Infos zur Grünabfallentsorgung finden Sie hier.
Gebühren Leichtverpackung, Altpapier, Kartonagen & Altglas
Die Entsorgung für Leichtverpackungen, Altpapier, Kartonagen und Altglas ist gebührenfrei.
Wie kann das Entsorgungsvolumen angepasst werden?
Eigenkompostierung
Eigenkompostierer verwerten einen Teil der Bioabfälle im eigenen Garten; allerdings sind nicht alle Bioabfälle dafür geeignet (z.B. Schalen von Zitrusfrüchten, fleischhaltige Essensreste, Knochen, Kleintierstreu aus pflanzlichem Material, kranke oder mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, Samenstände und Wurzelunkräuter). Deshalb benötigen auch sie eine Biotonne.
Für Eigenkompostierer gilt aber ein reduziertes Mindestvolumen von 17,5 Liter pro Woche, d.h. wenn Sie einen Teil ihrer Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren und ausreichend Grünfläche (50 qm pro Person) zum Verwenden des entstehenden Kompostes haben, benötigen Sie nur eine 35 l – Biotonne. Für Restabfall gilt unverändert ein Mindestvolumen von 40 Liter pro Woche.
Das Volumen der 35 l – Tonne ist gegenüber der 40 l – Tonne zwar nur etwas reduziert, aber die Gebühr wird um 33 % ermäßigt (48 €/a statt 72 €/a).
Die 35 l - Biotonne müssen Sie beim ESN schriftlich beantragen. Den Antrag dafür können Sie online einreichen: Gebührenermäßigung Eigenkompostierer.
Es gibt hier allerdings keine passende Nachbarschaftstonne, sodass nur die Nutzer der 35 l – Biotonne die Gebührenermäßigung erhalten.
Tonnen An-, Ab- und Ummeldung
Sie möchten eine neue Tonne anmelden, eine bestehende Tonne ummelden oder eine nicht mehr benötigte Tonne abmelden?
Kontakt
ESN - Abfallwirtschaft: Detailseite
Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße