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Informationen zur Einreise aus der Ukraine

Registrierung und Aufenthalt
Ukrainische Staatsangehörige, die einen biometrischen Reisepass besitzen, dürfen sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten.
Erlaubt aufhältig sind auch sonstige Ausländer, die von der UkraineAufenthÜV erfasst sind.
Soll der Aufenthalt verlängert werden, müssen sich Betroffene vor Ablauf der 90 Tage bei der Ausländerbehörde melden.
Solange diese Personen keine Sozialleistungen oder Unterkunft benötigen, werden sie erst mit Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG registriert.

Aus der Ukraine Vertriebene mit erlaubtem Aufenthalt, die unmittelbar in der Kommune aufgenommen werden und einen Unterstützungsbedarf haben, werden bei der Ausländerbehörde registriert und können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG beantragen.
Hierzu bitten wir eine E-Mail an auslaenderbehoerde@neustadt.eu zu senden. Fügen Sie der E-Mail die ausgefüllte Aufenthaltsanzeige sowie einen Scan der vorhandenen Dokumente (Pässe, ID-Karten, Urkunden) bei. Die Ausländerbehörde wird sich dann mit Ihnen zur Klärung des weiteren Verfahrens (u.a. Wohnsitzanmeldung und Beantragung eines Aufenthaltstitels) in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Rückfragen bitten wir bis dahin abzusehen.

Aus der Ukraine Vertriebene mit erlaubtem Aufenthalt, die nicht unmittelbar in der Kommune aufgenommen werden können, wenden sich zur Registrierung an eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende.


Wohnsitzanmeldung bzw. –abmeldung
Informationen auf Deutsch und auf Ukrainisch.



Kontakt

Einreise mit Tieren
Tiere, die von Flüchtenden aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt werden, können zum jetzigen Zeitpunkt unter erleichterten Bedingungen einreisen. Die Tiere sind am Zielort beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu registrieren. Weitere Informationen sowie das Meldeformular finden Sie hier.


Hilfsportal Germany4Ukraine.de
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das Hilfesportal Germany4Ukraine.de veröffentlicht, ein Informationsangebot für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Sie erhalten so eine vertrauenswürdige, sichere, digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten ersten Infos nach ihrer Ankunft in Deutschland (z.B. zu Unterkunftsmöglichkeiten, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Schulbesuch und Studium, medizinischer Versorgung, aber auch relevante Warnhinweise der Polizeibehörden werden veröffentlicht). Die Informationen und Leistungen des Portals sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Währungsumtausch
Geflüchtete aus der Ukraine haben die Möglichkeit, in Deutschland ihre Hryvnia-Banknoten in Euro tauschen. Weitere Informationen.


Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Einreise in den Sprachen Deutsch, Ukrainisch und Russisch:

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

Die Lage in der Ukraine ist aktuell sehr dynamisch. Die folgenden Informationen geben Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Sie entsprechen jeweils den Erkenntnissen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, können sich jedoch stets im Nachgang ändern. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.

Auch die Webseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat informieren über Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine.

Питання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині

Зараз ситуація дуже динамічна та швидко змінюється. Інформація відповідає ситуації з боку федерального відомства на момент публікації, але вона може ще змінитися. У разі з’явлення нової інформації цей документ буде оновлено.

Міграційні питання та відповіді про Україну

Вопросы и ответы по вопросам въезда из Украины и пребывания в Германии

Ответы Федерального ведомства по вопросам миграции и беженцев на часто задаваемые вопросы (ЧаВо) о въезде из Украины и пребывания в Германии. Перечень часто задаваемых вопросов ЧаВо будет обновляться по мере поступления новой информации.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz beantwortet hier Fragen im Zusammenhang mit Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.