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Sanierung Weststadt

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen zum Sanierungsgebiet Weststadt/südliche Altstadt, zu rechtlichen Fragestellungen und zu Möglichkeiten der Förderung zusammengestellt.
Wir wollen Sie ermutigen, uns direkt mit Ihrem Anliegen anzusprechen. Daher haben wir auf der Seite „Ansprechpartner“ nochmals alle Personen aufgeführt, die Ihnen bei Ihren Fragen und Anregungen zur Seite stehen.

Was ist Stadtsanierung?

Unter Stadtsanierung versteht man ein formelles Verfahren nach dem Baugesetzbuch, bei dem für den Teilbereich der Weststadt und südlichen Altstadt von Neustadt an der Weinstraße Konzepte zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse der Bevölkerung erstellt und umgesetzt werden.
Was bedeutet das konkret?

Ziele im Sanierungsgebiet sind zum Beispiel

  • die Verbesserung des Stadtbilds
  • die langfristige Werterhaltung der Gebäude im Gebiet
  • die Schaffung von attraktiven Plätzen mit Aufenthaltsqualität und Spielmöglichkeiten für Kinder

Die Umsetzung folgt unter Abstimmung aller Belange mit der Bevölkerung. So fanden im Vorfeld der Maßnahmen zum Beispiel Stadtteilspaziergänge und viele Gespräche vor Ort statt. Auch in Zukunft sind gemeinsame Informationstermine und Aktionen geplant. Grundlage aller Maßnahmen im Sanierungsgebiet ist die Sanierungssatzung, die 2009 im Stadtrat beschlossen wurde.

Wo gilt die Sanierungssatzung?

Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets wurde für
folgenden Bereich beschlossen.

Rechtliche Grundlagen

Mit der Umsetzung von Stadtsanierungsmaßnahmen sind auch bestimmte Rechte und Pflichten für die Eigentümer verbunden:
Für verschiedene Rechtsgeschäfte (zum Beispiel der Kauf von Grundstücken und Gebäuden) oder die Durchführung von Baumaßnahmen ist (neben der unter Umständen erforderlichen Baugenehmigung) eine besondere Sanierungsgenehmigung durch die Stadt erforderlich.
So sind zum Beispiel die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, der Umbau oder die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes, die Umnutzung von Wohn- zu Büroflächen genehmigungspflichtig.
Auch Veränderungen des Gebäudes durch Anstrich, Verputz der Fassade, neue Dacheindeckungen, neue Fenster oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage sind genehmigungspflichtig.

Wenn sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist, dann sprechen Sie uns an. Denn andererseits hat der Eigentümer die Möglichkeit, sich umfassend und kostenlos bei der Durchführung von Baumaßnahmen beraten zu lassen und es bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten auch für Ihr Bauvorhaben.

Die Eigentümer eines im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücks haben gem. § 154 BauGB nach dem Abschluss der Sanierung (in der Regel die Aufhebung der Sanierungssatzung) einen sogenannten Ausgleichsbetrag an die Stadt Neustadt an der Weinstraße zu entrichten. Zur Bemessung dieses Ausgleichsbetrags wird die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung der einzelnen Grundstücke zugrunde gelegt, die sich aus den Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets umgesetzt wurden, ergibt. Die Bodenwerterhöhung wird dabei vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Neustadt an der Weinstraße beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz ermittelt.

Bitte beachten Sie, dass bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften wie zum Beispiel Verkäufen/Käufen von Immobilien im Sanierungsgebiet aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Kaufpreisprüfung eine Bearbeitungszeit der sanierungsrechtlichen Genehmigung von bis zu vier Monaten möglich ist (§ 145 Abs. I BauGB).

Fördermöglichkeiten und Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung

Wir können umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet im Einzelfall mit einem Zuschuss fördern.
Über einen Modernisierungsvertrag können Sie sich für umfängliche Gebäudesanierungen einen kommunalen Zuschuss von bis zu 50.000 sichern. Voraussetzungen sind im Wesentlichen

  • eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Darstellung von Bauabschnitten und Zeitplanung
  • eine Kostenschätzung nach DIN 276 (alternativ: Angebote von Baufirmen)
  • evtl. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung und/oder Sanierungsgenehmigung)

Die genauen Modalitäten erfahren Sie bei der Stadtverwaltung und dem beauftragten Büro sowie in unserer Modernisierungsrichtlinie.

Weiterhin bestehen unter Umständen attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (vergleichbar den bestehenden Denkmalschutzabschreibungen) für abgestimmte Baumaßnahmen an Ihrem Objekt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat hierzu eine Handreichung mit Erstinformationen erarbeitet.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtig: Alle Genehmigungen müssen zwingend vor Baumaßnahmenbeginn vorliegen. Sonst erlischt jeder Anspruch auf Förderung oder steuerliche Vorteile!
Ein Muster für einen solchen Modernisierungsvertrag finden Sie hier.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerin bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

Ihr Ansprechpartner in Sachen Genehmigung von Kaufverträgen und andere Rechtsvorgänge


Veranstaltungen

Fortschreibung Rahmenplan
1. Veranstaltung am 19.11.2015

Am 19.11.2015 fand im Ratssaal der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Weststadt/südliche Altstadt“ statt.

Nach der Begrüßung durch Herrn Oberbürgermeister Löffler und einer Einführung in die Thematik durch die Stadtplanerin Carmen Wunn von der Abteilung Stadtplanung stellten die beteiligten Ingenieurbüros Rittmannsperger Architekten und R+T  mit Impulsvorträgen die Schwerpunkte ihrer Arbeit vor.
Vor allem geht es bei der Fortschreibung der Rahmenplanung um verkehrliche Themen, aber auch um Fragen des sozialen Miteinanders, der Nutzung verschiedener Teilflächen, aber auch um die Freiraumgestaltung oder die Ausstattung des Gebiets mit Spielplätzen.

Im nächsten Schritt konnten die anwesenden Bürgerinnen und Bürgern in kleineren Arbeitsgruppen zu den genannten Themen ihre Schwerpunkte darstellen und ihre Hauptziele für die weitere Entwicklung des Stadtteils darstellen. Nach jeweils einer Viertelstunde wurden die Arbeitstische gewechselt, so dass jeder zu jedem Thema seine Prioritäten darstellen konnte.

Diese wurden dann von den Vertretern der Büros noch mal gebündelt und jeder der Anwesenden hatte die Möglichkeit, die jeweils 10 wichtigsten und die aus persönlicher Sicht unwichtigsten Themenkomplexe zu bepunkten. So können die Planer im nächsten Schritt Prioritäten für die Handlungsfelder ablesen und auch aufzeigen, wo in der Bürgerschaft großer Handlungsbedarf gesehen wird, aber auch z.B., welche Punkte an dem Abend sehr kontrovers diskutiert worden sind.

Hier finden sie die Ergebnisse der Bepunktungstafeln

Auch die Rheinpfalz hat am 26.11.2015 über die Veranstaltung berichtet. 

Presseartikel

Wie geht es jetzt weiter?  

Derzeit erfolgt die Auswertung der Veranstaltung und der Bestandsaufnahme durch die Büros. Gerade für die Verkehrsthematik sind noch mehrere Detailprüfungen anhand von Verkehrsmodellen durchzuführen um zu überprüfen, ob die 2014 in der Ideenmesse B39 vorgestellten Varianten alle durchführbar sind. Im nächsten Schritt sollen diese ersten Ergebnisse erneut der Bürgerschaft vorgestellt werden und mit den Betroffenen im Sanierungsgebiet „Weststadt/südliche Altstadt“ erörtert werden.

Fortschreibung Rahmenplan
2. Veranstaltung am 01.06.2016

Inzwischen wurden die verschiedenen verkehrlichen Varianten einer Detailprüfung unterzogen und die Ergebnisse der Bürgerschaft vorgestellt.

Den Vortrag zur Veranstaltung haben wir nachfolgend für Sie bereitgestellt. [Link]

Wie geht es jetzt weiter?  

Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden inzwischen auch im Bauausschuss vorgestellt. Wir arbeiten nun daran, zusammen mit den Planungsbüros den Prozess der Rahmenplanfortschreibung abzuschließen. Alle Ergebnisse werden derzeit zusammengetragen und die geplanten Maßnahmen weiter ausformuliert. Eine Abschlussveranstaltung ist für Frühjahr 2017 geplant.

 

Für Beratungen bitten wir um telefonische Absprachen mit den Ansprechpartnern der Sanierungsberatung

Downloads

Allgemeiner Info-Flyer des rlp. Innenministeriums zu Stadtsanierungsmaßnahmen

Sanierungssatzung

Broschüre Sanieren in Neustadt an der Weinstraße

Vorbereitende Untersuchungen und Rahmenplanung »Weststadt / südliche Altstadt«

Antworten auf die häufigsten Fragen von Eigentümern zur Sanierungsgenehmigung