Umwelt
In Rheinland-Pfalz werden Verdachtsflächen, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen und Altlasten in einem Bodenschutzkataster geführt. Für die Erteilung einer Auskunft aus diesem Bodenschutz- bzw, Altlastenkataster können sich Grundstücksbesitzer an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) wenden. Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, müssen eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Für die Auskunft fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an. Ansprechpartnerin bei der SGD Süd: Frau Beiersdoerfer-Krones, anja.beiersdoerfer-krones@sgdsued.rlp.de, Tel.: (06321) 994187
Für Musikveranstaltungen gelten die Freizeitlärm-Richtlinien, weshalb Musikveranstaltungen mit Verstärker grundsätzlich anzeigepflichtig sind. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf bzw. bei großen Veranstaltungen bereits vor Buchung von Bands und Musikern ein.
Wer alle organische Abfall (Küchen- und Gartenabfälle) auf seinem eigenen Grundstück kompostiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallgebüren beantragen.
Eine Baumfällung bedarf im Vorfeld einer Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dies ist kostenlos und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Fällung naturschutzrechtlich, baurechtlich und artenschutzrechtlich geprüft wird.
Das Bohren privater Brunnen zur Gartenberegnung ist anzeigepflichtig. Grundsätzlich sollten Brunnen nur von Fachfirmen angelegt werden (sowohl um schädliche Stoffeinträge ins Grundwasser zu verhindern als auch da Brunnen dann langlebiger sind und nicht so schnell verschlämmen) und dürfen natürlich nicht über Altlasten oder altlastenverdächtigen Flächen errichtet werden. Bitte reichen Sie das Anzeigeformular rechtzeitig, am mit besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Die Haltung exotischer Tiere wie Schlangen, Schildkröten oder Papageien muss der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.
Auch eine Bestandsveränderung exotischer Tiere wie etwa nach deren Ableben oder ihrer Weitergabe an Dritte ist meldepflichtig.
Der Einbau von Erdsonden bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung, um Grundwassergefährdungen auszuschließen. Mit dem Antrag sind genaue Informationen zum Vorhaben am besten mit 4 Wochen Vorlauf einzureichen.
Unverbindliche Auskunft über die Eignung von Gebäudedächern für eine Dachbegrünung.
Mängelmelder der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser ist eine Genehmigung durch die Umweltabteilung als Untere Wasserbehörde erforderlich. Bitte beachten Sie, Ihr Vorhaben unbedingt durch einen Fachmann planen zu lassen, wie es auch durch das Landeswassergesetz vorgeschrieben ist.
Private Feuerwerke bedürfen der Genehmigung durch die Umweltabteilung, wobei Jahresendfeuerwerke an Silvester ausgenommen sind. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Public-Viewing-Events bedürfen in den meisten Fällen einer Genehmigung durch die Umweltabteilung. Bitte reichen Sie das Antragsformular rechtzeitig, am besten mit 4 Wochen Vorlauf ein.
Unverbindliche Auskunft über die Eignung von Gebäudedächern zur Errichtung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage.
Startseite des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz.
Bitte beachten Sie, dass Wildschäden binnen einer Woche der Umweltabteilung anzuzeigen sind, so dass ein Wildschadenersatz rechtlich geltend gemacht werden kann.