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Betreuungs- und Unterbringungsbehörde

Beratung zur Vorsorgevollmacht und Beglaubigung

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen vorsorglich festzulegen, wer in Ihrem Namen handeln soll, falls Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbst entscheiden können.

Unsere Betreuungsbehörde unterstützt Sie gerne und informiert Sie ausführlich über die Bedeutung und die Vorteile einer Vorsorgevollmacht. Wir beglaubigen Ihre Vorsorgevollmacht, damit die Rechtsgültigkeit erhöht wird und Ihnen die Sicherheit gibt, dass Ihre Wünsche und Interessen respektiert werden, wenn es darauf ankommt.

Durch eine wirksame Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird und Ihre Präferenzen und Interessen im Voraus festlegen. Mittels der Vorsorgevollmacht können Sie auch bestimmen, wer für Sie als Gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls dies doch erforderlich sein sollte (Betreuungsverfügung).

Um eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht durchzuführen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Der Vollmachtgeber muss persönlich vor der Beurkundungsperson erscheinen und das Dokument im Beisein dieser unterzeichnen (Identitätsnachweis). Dadurch wird die Beglaubigung rechtsgültig und bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Es wird hierfür eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Bitte beachten Sie: Die Beglaubigung der Unterschrift einer Person, die offensichtlich den Inhalt der Vollmacht nicht mehr verstehen kann, ist nicht möglich. Dies ist z.B. bei einer deutlichen Demenz oder schweren kognitiven Einschränkungen der Fall.

Informationen zum Betreuungswesen und zur Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung erhalten Sie auch kostenlos bei dem AWO-Betreuungsverein Mittelhaardt e.V., Hohenzollernstraße 3, 67433 Neustadt an der Weinstraße,  www.awo-bv.de und unter https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorge_betreuungsrecht_node.html.

Rechtliche Betreuungen

Erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund psychischer Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht erledigen können, bedürfen gegebenenfalls der Hilfestellung durch eine gesetzliche Betreuung.

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht bei der Suche nach geeigneten Betreuerinnen und Betreuern und erstellt qualifizierte Sozialberichte. Sie berät in allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts und der rechtlichen Fürsorge.

Als Betreuungsbehörde ist es unsere Aufgabe, über geeignete Hilfen zu beraten. Erst wenn keine anderen Hilfen und Unterstützungen möglich oder sinnvoll sind, soll die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung geprüft werden. Diese kann dann vorrangig über ehrenamtliche Betreuer z. B. über Angehörige oder auch berufliche Betreuer erfolgen. Im Gegensatz zur Bevollmächtigung ist die Einrichtung einer Betreuung u.U. mit Kosten für die zu Betreuende Person verbunden, sollte sie vermögend sein.

Falls Sie sich ehrenamtlich als Betreuer engagieren wollen, können Sie sich auch gerne zur Beratung an den AWO-Betreuungsverein Mittelhaardt e.V. in Neustadt wenden siehe www.awo-bv.de

Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer und Betreuerinnen

Seit dem 01.01.2023 ist nach Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der entsprechenden Rechtsverordnung (BtRegV) erforderlich, dass berufliche Betreuer und Betreuerinnen auf Antrag von der Betreuungsbehörde am Geschäftssitz registriert werden. Als Stammbehörde prüfen wir die Eignung und Qualifikation und entscheiden über die Registrierung, die bundesweit für alle Betreuungsgerichte bindend ist. Dadurch wird eine transparente und qualitätsgesicherte gesetzliche Betreuung sichergestellt.

Unterbringungsbehörde (Durchführung von Unterbringungen nach PsychKHG)

Die Unterbringungsbehörde führt Unterbringungen nach den Vorgaben des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) durch.

Unsere Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminabsprache im Voraus notwendig ist, um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir sind telefonisch auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erreichbar. Wir stehen Ihnen für Fragen und Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Sie unterstützen zu können.

Kontaktdaten

Betreuungsbehörde@neustadt.eu; Tel.: 06321/855-1469