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Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Neben dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die UN-Behindertenrechtskonvention die Grundlage der Arbeit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Ziel ist, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Der Auftrag als kommunale Beauftragte liegt darin, die Gleichstellung und eine stärkere Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verfolgen. Die Beauftragte steht Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung.