Seiteninhalt
Bewohnerparken
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw, Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Berechtigte erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Bewohnerparkgebiet zugewiesen.
Die Richtlinien zum Bewohnerparken finden Sie hier zum Download:
- Richtlinien Bewohnerparken Zone 1
- Übersichtsplan Zone 1
- Richtlinien Bewohnerparken Zone 2 und 3
- Übersichtsplan Zone 2
- Übersichtsplan Zone 3
Dienstleistungen der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Angebote zum Dauerparken in zentraler Lage bieten:
- Firma Contipark östlich des Hauptbahnhofs, Tel.: 030-319 871 598 30,
E-Mail: dauerparker@contipark.de - Firma Parkservice Hüfner, in den Tiefgaragen "Klemmhof" und "Hetzelgalerie",
Tel.: 0711-737 315 16, Email: info@ps-huefner.de - Herr Fillibeck, Parkplätze Lindenstraße, Tel.: 06321-929998