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Bewohnerparken

Als Bewohnerinnen und Bewohner können Sie für Ihren Pkw, Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Berechtigte erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern ein Bewohnerparkgebiet zugewiesen.

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Sie müssen in Neustadt an der Weinstraße mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und tatsächlich in einer der Zonen (siehe Übersichtspläne) wohnen.

Das Kraftfahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder wird nachweislich privat von ihr genutzt (Nutzungsüberlassungserklärung). Die Nutzungsüberlassungserklärung muss im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden.
Eine Zuwiderhandlung der privaten Nutzung des Fahrzeugs führt zum Einzug des Bewohnerparkausweises.
Jede antragstellende Person erhält den Bewohnerparkausweis nur auf die Kraftfahrzeuge, die unter der gleichen Anschrift zugelassen oder zur dauerhaften privaten Nutzung überlassen sind. Pro Haushalt können bis zu zwei Bewohnerparkausweise erworben werden.

Was müssen Sie bei der Beantragung vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. Nutzungsüberlassungserklärung

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Bevollmächtigten und des Vollmachgebers

Welche Gebühren werden fällig?

Bitte beachten Sie Punkt 4.2 der Richtlinie zur jeweiligen Bewohnerzone.

Wo können Sie den Bewohnerparkausweis beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Den Bewohnerparkausweis können Sie persönlich oder per E-Mail beantragen bei

Bei der E-Mail-Beantragung sind folgende Unterlagen ebenfalls beizufügen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. Nutzungsüberlassungserklärung

Wenn Sie den Antrag digital einreichen, müssen Ihre Angaben zeichengenau mit den Daten der Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil 1) übereinstimmen.

Terminvereinbarung / Sprech- und Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wie und wo erhalten Sie den Bewohnerparkausweis? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen persönlich oder der/dem Bevollmächtigte/n bei

in Zimmer 204 ausgehändigt.

In Vertretungsfällen denken Sie bitte zusätzlich an:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Bevollmächtigten und des Vollmachgebers


Terminvereinbarung / Sprech- und Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

☎ 06321 855-1818
🖷 06321 855-1801
parken@neustadt.eu

Bewohnerparkausweis-Änderungen (z.B. Umzug, Ummeldung, Kfz-Wechsel, etc.)

Bei einem Umzug in eine andere Bewohnerparkzone, bei einer Ummeldung oder bei einem Wechsel Ihres Kennzeichens, etc. müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis innerhalb von 14 Tagen ändern.
Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • alten Bewohnerparkausweis (dieser wird einbehalten!!!)
  • evtl. Nutzungsüberlassungserklärung


In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Bevollmächtigten und des Vollmachgebers


Hinweis
Bei einer vorherigen Änderungsmitteilung per Email geben Sie zur weiteren Identifikation bitte das bisherige Kennzeichen an.

Kontakt

Zimmer 204


Terminvereinbarung / Sprech- und Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hinweis für Menschen mit Einschränkungen

Die Büroräume befinden sich im 2. OG und sind nur per Treppenaufgang und nicht barrierefrei erreichbar. Nutzen Sie deshalb bitte die Möglichkeit der vorherigen Terminabsprache mit uns.

Kontakt

Zimmer 204

Terminvereinbarung / Sprech- und Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Melden Sie sich bitte am Empfang des Bürgerbüros in der Hindenburgstraße 9a an. Den Empfang des Bürgerbüros können Sie barrierefrei erreichen. Wir werden dann vom Empfang über Ihr Erscheinen unterrichtet und kommen Ihnen entgegen.


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ANGEBOTE ZUM DAUERPARKEN IN ZENTRALER LAGE:

  • Firma Contipark östlich des Hauptbahnhofs, Tel.: 030-319 871 598 30,
    E-Mail: dauerparker@contipark.de
  • Firma Parkservice Hüfner, in den Tiefgaragen "Klemmhof" und "Hetzelgalerie",
    Tel.: 0711-737 315 16, E-Mail: info@ps-huefner.de
  • Herr Fillibeck, Parkplätze Lindenstraße, Tel.: 06321-929998