Hilfsmaßnahmen des Bundes
Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen und eine Seite mit umfassenden Informationen zur Corona-Pandemie erstellt. Hier sind auch Informationen für Arbeitnehmer, für Solo-Selbstständige und Unternehmen sowie spezielle Informationen für den Kultur- und Medienbereich zu finden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/landesregierung-unterstuetzt-mit-155-millionen-kultur-brauchen-aktive-kultur-auch-und-gerade-in-der/
Die Umsetzung der Soforthilfe für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen erfolgt auf Landesebene. In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bzw. die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
https://corona.rlp.de/de/themen/kultur/
Kurzarbeitergeld
Der Bund hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Gemeinnützige Unternehmen wie Vereine und Kulturschaffende wie Theater können im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Arbeitslosengeld für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler
Freiberufliche Künstler*innen haben als Selbstständige Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) nach §28a SGBIII Gebrauch gemacht haben und die Vorausset-zungen(Anwartschaftszeit von 6 Monaten) erfüllen.
Der Antrag kann online gestellt werden.
www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld/
Grundsicherung
Freiberufliche Künstler*innen können als Selbstständige Leistungen der Grundsicherung beantragen, wenn sie weniger Arbeit haben als 15 Wochenstunden; in Notfällen als Sofort-hilfe ohne Vermögensprüfung. Die Leistungen beinhalten Miete, Grundsicherung von 400-500 € sowie Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Antrag kann online gestellt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam ein steuerliches Hilfspaket zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie finanziell Betroffenen in Kraft gesetzt. Das Hilfspaket sieht vor, dass Steuerpflichtige Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen sowie Steuerstundung stellen können. Stundungen können dabei auch zinsfrei ausgesprochen werden. Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.
https://finanzamt-neustadt.fin-rlp.de/startseite
https://www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona
Ersatzleistungen für Verdienstausfall auf Grund von Quarantäne/Tätigkeitsverbot
Auch Freiberufliche Künstler*innen erhalten Ersatzleistungen für einen Dienstausfall, sofern die Quarantäne bzw. das Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, angeordnet wird. Wenden Sie sich hierfür an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse hat für Versicherte Zahlungserleichterungen geschaffen.
Künstler*innen sollten die Änderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens ausselbstständiger Tätigkeit zeitnah bei der Künstlersozialkasse melden. Dadurch sinken die monatlichen Beitragszahlungen. Auch wenn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht durch die Minderung des Einkommens nicht mehr erfüllt würden, geht der Versicherungsschutz bis auf weiteres nicht verloren.
Darüber hinaus ist die Künstlersozialkasse unbürokratisch bereit, Zahlungserleichterungen bzw. Zahlungsaufschub zu gewähren.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
Verwertungsgesellschaften
Fast alle Verwertungsgesellschaften bieten Nothilfen an:
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Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA ein zweisäuliges Nothilfe-Programm für GEMA-Mitglieder beschlossen. Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Darüber hinaus hat die Solidargemeinschaft der GEMA aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können.
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/
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Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsrechten gewährt Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt sind, im Rahmen der sozialen Zuwendungen eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro.
https://www.gvl.de/coronahilfe
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)
Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in sozialen Notlagen.
https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/stiftung-sozialwerk.html
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Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
Die Sozialfonds der VG WORT GmbH gewähren satzungsgemäß Beihilfen für in Notgeratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen
https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/sozialfonds.html
Verbände und Gewerkschaften
Die Fachverbände und Gewerkschaften bieten für ihre Mitglieder relevante Informationen, Beratungen und teilweise auch Notfall-Soforthilfen an.
Informieren Sie sich bei ihrem jeweiligen Verband bzw. der Gewerkschaft.
Deutsche Orchesterstiftung (DOV)
Die Deutschen Orchesterstiftung gewährt freiberuflichen Musiker*innen, die Mitglieder in der Künstlersozialkasse sind, als Notfallunterstützung eine einmalige Hilfe in Höhe von 500 Euro. Diese Soforthilfe wird auch Nicht-DOV-Mitgliedern bewilligt
https://orchesterstiftung.de/nothilfefonds/
Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA)
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Diese Soforthilfe wird auch Nicht-GDBA-Mitgliedern gewährt.
https://www.buehnengenossenschaft.de/pressemitteilung-corona-genossenschaft-deutscher-buehnen-angehoeriger-leistet-sofortnothilfe
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Der Fachbereich Medien, Kunst und Industrie der Gewerkschaft ver.di bietet weitere Hinweise und Links.
https://medien-kunst-industrie.verdi.de