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Verwaltung

Als Aufgabenträgerin für den Brand- und Katastrophenschutz bedient sich die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Erfüllung der Aufgaben gemäß des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) der Organisationseinheit Abteilung 140 Brand- und Katastrophenschutz.

Als untere Katastrophenschutzbehörde nimmt die Abteilung 140 auch die Aufgaben der Kommune in Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstbehörde innerhalb des Rettungsdienstbereiches der Integrierten Leitstelle (ILS) Ludwigshafen wahr.

Die Abteilung 140 ist in die folgenden Sachgebiete unterteilt:

Personal, Ausstattung & Finanzen Feuerwehr

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Personalverwaltung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Ver- und Entpflichtungen, Bestellungen und Ernennungen, Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Versicherungsangelegenheiten, Überwachung Gesundheitsvorsorge, Arbeitsmedizinische Untersuchungen, Beförderungen und Ehrungen, Organisation von Aus- und Fortbildung.

Zudem erfolgen Ausschreibungen, Auftragsvergabe und Beschaffungen von Fahrzeugen, Einsatzmitteln und Einsatzkleidung, sowie weiterer Verbrauchsgüter in diesem Sachgebiet. Hinzu kommen

  • Beschaffung und Materialorganisation bei besonderen Lagen (Pandemie und sonst. Krisen)
  • Beschaffung und administrative Aufgaben im Digitalfunk
  • Beschaffung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Funkmeldeempfänger, WarnApps)
  • Mitwirkung bei Um- und Neubauten von Liegenschaften für den Brand- und Katastrophenschutz.

Der Aufgabenbereich Finanzen umfasst die Aufstellung von Entwürfen für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Ausführung und Überwachung des Haushaltsplans, Anlagenbuchhaltung, Zuschusswesen, Gebührensatzung sowie Vorlagen für Gremien.

Im Bereich Rechnungswesen umfassen die Aufgaben z. B. Kosten- und Gebührenbescheide, Rechnungsbearbeitung, Fortgewährte Leistungen, Einteilung Brandsicherheitswachen, Aufwandsentschädigung, Einsatzgelder, Abrechnung Verdienstausfälle.

Vertragliche Vereinbarung und Zweckvereinbarungen für Aufgaben im Bereich Brand- und Katastrophenschutz mit Hilfsorganisationen, anderen Gebietskörperschaften und Dienstleistern.

Ihre Rechnung für unsere Abteilung reichen Sie bitte unter rechnung0140@neustadt.eu ein.

Akzeptiert werden die Formate ZUGFeRD oder XRechnung. Ein normales PDF-Dokument ist keine elektronische Rechnung, da es keine strukturierten, maschinenlesbaren Daten enthält und somit nicht automatisch verarbeitet werden kann. Rechnungsstellende, die unter eine der gesetzlichen Ausnahmeregelungen fallen, dürfen jedoch weiterhin einfache PDF-Rechnungen an uns senden. Auch diese Rechnungen sind an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden.

Unsere Rechnungsadresse lautet:

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Abt. 140 Brand- und Katastrophenschutz
Markplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße

Unsere Umsatzsteuer IdNr.: DE149390961
Unsere Leit-ID 073160000000-001-82

Informationen finden Sie auch unter: https://www.neustadt.eu/ElektronischeRechnungsstellung.


IHRE ANSPRECHPERSONEN


Brandschutzdienststelle

Die durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) zugewiesenen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz werden von der Brandschutzdienststelle wahrgenommen. Das Sachgebiet Brandschutzdienststelle koordiniert dabei alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

  • Baulicher Brandschutz im Genehmigungsverfahren
  • Gefahrenverhütungsschauen
  • Brandmeldeanlagen, Feuerwehrpläne, Feuerwehrschließung, Löschwasserversorgung
  • Sieglung von Beschilderungen
  • Brandschutzberatung

IHRE ANSPRECHPERSONEN


Katastrophenschutz, Alarm- und Einsatzplanung, Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ)


IHRE ANSPRECHPERSONEN


Feuerwehrwerkstatt


IHRE ANSPRECHPERSONEN