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01.01.2024

Bekanntmachung über ein Open-House-Verfahren zur Gestattung der Einrichtung und des Betriebes von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird ab dem 01.01.2024 die Gestattung zur Aufschaltung von Brandemeldeanlagen in Form von Gestattungsverträgen in einem Open-House-Verfahren durchführen.

Qualifizierte Interessenten reichen ihre Unterlagen unter Beachtung der Fristen bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz (brand-und-katastrophenschutz@neustadt.eu) ein.