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17.04.2024

Stadtrat stimmt neuer Kita-Rahmenvereinbarung zu

Der Stadtrat hat der Umsetzung der neuen Kita-Übergangsvereinbarung einstimmig zugestimmt. Sie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2021 in Kraft. Im städtischen Haushalt 2024 sind dafür zusätzlich 1,5 Millionen Euro erforderlich.

Zum Hintergrund: Mit dem von der Landesregierung beschlossenen KiTa-Zukunftsgesetztes entfielen die vorher gesetzlich festgelegten Regelungen dafür, welchen Eigenanteil die freien Träger von Kindertagesstätten an den Kosten des Betriebs tragen müssen. Im neuen Gesetz ist nur von einer „angemessenen Eigenleistung“, die die freien Träger zum Einrichtungsbetrieb einbringen müssen, die Rede. Gleichzeitig wurden die Verhandlungen mit den Trägern in die Hände der Kommunen abgegeben.

Dies hatte zunächst zur Folge, dass Träger und Kommunen sich darauf einigten, dass vorläufig die bisherigen Regelungen greifen und die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent zu den Personalkosten auszahlen. Darüber hinaus werden pauschale Zuschüsse zu Sachkosten gewährt.

Die jahrelangen Neuverhandlungen waren schwierig, da höhere Zuschüsse ausschließlich zu Lasten der kommunalen Haushalte führen würden. Letztlich, um einen Weiterbetrieb der Einrichtungen zu gewährleisten, hat man sich nun zunächst auf eine so genannte Übergangsvereinbarung verständigt. Die bedeutet aber letztlich für die Stadt ein Anstieg des Zuschusses von 90 auf 102,5 Prozent, berechnet aus den zuschussfähigen Personalkosten der jeweiligen Kita. Die 102,5 Prozent setzen sich aus 99 Prozent Personal- und 3,5 Prozent sonstigen (Material-)Kosten zusammen.

In Summe werden dafür die erwähnten Mehrkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 benötigt, die notwendigen Mehraufwendungen für die Jahre 2023 und 2024 wurden in den entsprechenden Haushalten bereits berücksichtigt.

Der neue Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2024. Wie es im nächsten Jahr weitergeht, ist aktuell noch unklar.

Autor/in: Pressestelle