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17.05.2023

Landesprogramm Gemeindeschwesterplus: Angebot ist von großem Nutzen für die Gesundheitsförderung älterer Mitmenschen in Neustadt an der Weinstraße und der Verbandsgemeinde Maikammer - Altersgrenze aufgehoben

Ziel des kostenfreien Beratungsangebots der Gemeindeschwesterplus ist die Unterstützung hinsichtlich einer selbstbestimmten, selbstständigen und teilhabender Lebensführung im Alter. Noch nicht pflegebedürftige Menschen können zu ihrer individuellen Lebenssituation persönliche Beratung im häuslichen Umfeld erhalten. Bisher konnten hauptsächlich Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahre das Angebot der Gemeindeschwesterplus in Anspruch nehmen. Diese Altersgrenze wurde nun aufgehoben, sodass sich nun alle älteren Mitmenschen ohne Pflegegrad an die Fachkräfte wenden können.

Die Besonderheit des Landesprogramms ist der gesundheitspräventive Charakter. Bei der Beratung geht es nicht um Pflege, sondern darum, die Pflege im besten Falle zu verhindern oder zumindest längst möglich hinauszuzögern. Sie bietet den älteren Menschen eine Chance, ihre Lebenssituation frühzeitig anzupassen, um weiterhin gut Zuhause leben zu können.

Das vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung geförderte Landesprogramm Gemeindeschwesterplus wurde hinsichtlich seiner Wirksamkeit zwischen August 2021 und Juni 2022 bewertet. Ergebnisse zeigen, dass das Beratungsangebot der Fachkräfte Gemeindeschwesterplus durch die älteren Menschen sehr gut angenommen wird. Festgestellte Bedarfe können gut behandelt und passgenaue Angebote vermittelt werden. Ältere Menschen fühlen sich durch die Gemeindeschwesterplus sicherer, eher wahrgenommen und weniger alleine. Viele Seniorinnen und Senioren steigerten durch den Kontakt und die Angebote ihr Bewegungspensum und ihr psychisches Wohlbefinden. Viele sind froh, in ihrer Gemeindeschwesterplus eine Ansprechpartnerin für ihre Fragen, Bedarfe und Sorgen zu haben.

Fachkräfte Gemeindeschwesterplus:

Stephanie Rößler                          Marleen Kunstätter

Tel: 06321/855 1418                  Tel.: 06321/855 1722

Zuständig für:                                Zuständig für:

Hambach, Mußbach,                    Verbandgemeinde Maikammer,

Kernstadt Neustadt,                    Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim,

Haardt, Gimmeldingen,               Lachen-Speyerdorf

Königsbach

Autor/in: Pressestelle