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20.12.2023

Klimaschutz: Informationen zur Bürgerförderung werden veröffentlicht

Die Richtlinie zur „KIPKI-Bürgerförderung“ wird zum Ende des Jahres veröffentlicht und steht zum Download auf der Webseite der Stadt bereit. Die Bürgerinnen und Bürger können sich bereits jetzt darüber informieren, welche Projekte gefördert werden und schon ab 01. Januar 2024 mit der Umsetzung von Maßnahmen beginnen. Diese können auch rückwirkend gefördert werden. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Frühjahr 2024 möglich sein. Der Startzeitpunkt für die Antragsstellung ist abhängig von der Bewilligung durch das Land Rheinland-Pfalz.

Die Förderrichtlinie der Bürgerförderung beinhaltet neben den förderfähigen Maßnahmen auch die jeweiligen Bedingungen und Nachweise, sowie die jeweilige Förderhöhe. Des Weiteren finden sich Informationen zum genauen Ablauf der Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sowie weitere Formalien.

Die Antragsstellenden sollten sich unbedingt auch über die Bonusförderung informieren. Die Boni belohnen beispielsweise ein gemeinsames Sanierungsprojekt mit dem Nachbarn oder den Anschluss der Zisterne an das eigene Badezimmer. Somit kann die Grundförderung der jeweiligen Maßnahmen durch einen Bonus erhöht und die positive Wirkung für Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt werden.

Die Richtlinie ist zum Download unter www.neustadt.eu/kipki-buergerfoerderung verfügbar.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an kipki-buergerfoerderung@neustadt.eu.


 
Autor/in: Pressestelle