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17.05.2023

Generalzolldirektion: Stadtrat beschließt Bebauungsplan

Das neue Verwaltungsgebäude für die Generalzolldirektion in Neustadt an der Weinstraße kann gebaut werden. Der Stadtrat hat den von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplan am Dienstag, 16. Mai 2023, einstimmig beschlossen.

Das Gebäude wird von einem Privatinvestor in der parallel zur Speyerdorfer Straße verlaufenden Theodor-Haubach-Straße geplant und gebaut. Entstehen soll das Gebäude mit rund 400 Arbeitsplätzen bis Ende 2024. Der Bund will dann als Mieter einziehen. 

Aktuell ist die GZD in Neustadt auf mehrere Standorte verteilt. Die Hauptgebäude befinden sich in der Wiesenstraße. Durch die Zusammenführung in einen modernen Neubau soll der Standort Neustadt langfristig gesichert werden.

Oberbürgermeister Marc Weigel erklärte: „Mit dem Neubau verbunden sind mehrere hundert Arbeitsplätze. Damit handelt es sich um eine wichtige Investition in die Zukunft. Wir sind stolz darauf, dass die Bundesbehörde weiterhin in Neustadt verankert bleibt.“

Die GZD ist für die operative Steuerung der deutschen Zollverwaltung mit ihren rund 48.000 Zöllnerinnen und Zöllnern zuständig. Sie gliedert sich in zehn Direktionen. Der Hauptsitz ist in Bonn. Zu den Aufgaben des Dienstsitzes Neustadt gehören das Verbrauchssteuer- und Verkehrssteuerrecht sowie der Prüfungsdienst.

Im Januar hatte der Stadtrat dem Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt und den nächsten Schritt der öffentlichen Beteiligung beschlossen. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung berücksichtigt. Bei der Entscheidung darüber folgte der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung und der Bebauungsplan wurde als Satzung beschlossen.

Zur besseren Verkehrserschließung werden in der Speyerdorfer Straße neue Bushaltestellen, eine Querungshilfe und eine Linksabbiegespur eingerichtet. In der Theodor-Haubach-Straße entstehen neue Gehwege.

Autor/in: Pressestelle