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22.03.2024

Fußgängerzone nachts auch für Lieferverkehr gesperrt

In der Fußgängerzone werden die Befahrungszeiten für den Lieferverkehr insofern eingeschränkt, dass sie nachts grundsätzlich nicht mehr befahren werden soll. 

Die neuen Lieferzeiten sind von 5.30 bis 11 Uhr sowie von 19 bis 22 Uhr.

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Stefan Ulrich erklärt die Hintergründe: „Wir haben häufig Beschwerden wegen Fahrzeugen, die insbesondere in den Abend- und Nachtstunden in die Fußgängerzone einfahren. Bei Kontrollen wurde sich häufig auf die Belieferung von Gastronomiebetrieben berufen. Mit der neuen Regelung wollen wir Klarheit und die Grundlage dafür schaffen, dass alle Fahrzeuge in der Fußgängerzone nach 22 Uhr grundsätzlich verwarnt werden.“

Im Einzelfall können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Die Neuregelung gilt, sobald die Schilder an den Zufahrten abgeändert wurden. Das soll in den nächsten Tagen geschehen.

Autor/in: Pressestelle