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22.11.2023

Erneuerbare Energien: Stadt vergibt Auftrag für kommunale Wärmeplanung

Bis Ende kommenden Jahres soll feststehen, wie die künftige Wärmeversorgung von Neustadt an der Weinstraße aussehen kann. In seiner Sitzung am 21. November 2023 hat der Stadtrat den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an einen Dienstleister in Hessen vergeben. 

Als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Neustadt an der Weinstraße nach dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis Mitte 2028 eine solche Studie zu erstellen.

Da Neustadt an der Weinstraße aus eigenem Antrieb so rasch wie möglich einen Wärmeplan vorliegen habe möchte, wurden bereits Ende 2022 dafür vom Bund angebotene Fördermittel beantragt. Erst vor wenigen Wochen wurden diese bewilligt. Dies musste vor der Auftragsvergabe abgewartet werden. Der Bund übernimmt die Kosten komplett. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 143.000 Euro.

Die Wärmeplanung soll konkret darstellen, welche Wärmearten in welchen Stadtgebieten technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Bisher wird der Neustadter Wärmebedarf zu 94 Prozent durch fossile Energieträger – vor allem durch Erdgas – gedeckt. Diese sollen in Zukunft kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt werden, um eine zukunftsfeste, klimafreundliche und verlässliche Wärmeversorgung zu gewährleisten.

Damit die Umstellung gelingt, soll der Wärmeplan zunächst aufschlüsseln, wo und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Ermittelt werden soll die am besten geeignete und kosteneffizienteste Wärmeversorgung am jeweiligen Standort. Nach einer Bestands- und Potentialanalyse werden mögliche Zielszenarien für die Stadt entwickelt und eine konkrete Strategie ausgearbeitet.

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes.

Autor/in: Pressestelle