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04.11.2020

Aus der Sitzung des Stadtrats am 03. November 2020

Nachfolgend Informationen aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung.

TOP 1: Einwohnerfragestunde

TOP 2: Neubesetzung von Ausschüssen, Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern

Das Gremium wählte Johanna Kunzendorff als stellvertretendes Mitglied in den Schulträgerausschuss. Sie übernimmt das Mandat von Frau Marina Günter. Hans-Christoph Stolleis wurde zum Mitglied in die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Rhein-Haardt gewählt. Er übernimmt das Mandat von Herrn Göring.

TOP 3: Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94, Absatz 3 der GemO

Insgesamt bekam die Stadt 746,34 Euro von drei Spendern. Das Geld wird unter anderem für Bilderbücher und Schubkarren verwendet. 

TOP 4: Entwicklungskonzept Hambach - Richtungsentscheidung zur Verkehrserschließung

Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Seilbahnprojekt und die Informationen der Planungsgruppe Hambach zum Stand des Entwicklungskonzepts, einschließlich der in diesem Zusammenhang diskutierten Verkehrsvarianten, zur Kenntnis.

Der Stadtrat unterstützt grundsätzlich die Idee einer privaten Seilbahnerschließung zum Hambacher Schloss. Aufgrund der mutmaßlich jedoch sehr langen Planungs- und Genehmigungsphase eines solchen Projekts beschließt er auf Empfehlung von Planungsbüros und Verwaltung, dass kurzfristig eine Shuttle-Lösung mit sog. Midi-Shuttles im Elektrobetrieb als Basis für alle weiteren Maßnahmen des Entwicklungskonzepts ausgearbeitet werden soll.

Die Verwaltung informiert zunächst über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie den Stand des Entwicklungskonzepts. Als Erstes wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie "Seilbahn zum Hambacher Schloss“ vom beauftragten Planungsbüro erläutert. Untersucht wurden die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Seilbahn als künftige Haupterschließung des Hambacher Schlosses. Das Büro Spiekermann erläuterte die Ausgangsgrößen (Besucherzahlen, Fragen der Systementscheidung) und stellte die auf diesen Zahlen basierende technische Machbarkeitsstudie vor. Demnach ist eine Erschließung des Hambacher Schlosses, in dem auch bereits von der Bürgerinitiative von Herrn Burgers im Stadtrat vorgestellten Korridor grundsätzlich möglich, insbesondere da hier einige wertvolle Bereiche (Denkmalschutz, Naturschutzgebiete) weitgehend ausgeklammert werden können. Alternative Trassenverläufe (z.B. von Diedesfeld) sind vor diesem Hintergrund und auch den verkehrlichen Belastungswirkungen für andere Betroffene nicht darstellbar. 

Das Büro Spiekermann erläuterte weitere Voraussetzungen für die Errichtung einer Seilbahn (Parkplatzkonzeption, Lage und Ausgestal-tung der Bergstation (nördlich der im Bau befindlichen Bushaltestelle auf dem Schlossplateau) und der Talstation (unmittelbar nördlich des Wohnmobilstellplatzes Dammstraße) etc.). Außerdem wurrden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Seilbahnprojekts (Kosten, Rahmenbedingungen des Betriebs) und die aufgrund einer Annuitätenberechnung ermittelten finanziellen Belastungen eines möglichen Betreibers vorgestellt (Bau- und Planungskosten inkl. Parkhaus summieren sich nach grober Schätzung, Stand 2020, auf 20,2 Mio Euro netto bzw. 24 Mio. Euro brutto, ohne Grunderwerb). Anschließend wurden mögliche Betreibermodelle, deren Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile erörtert.

Danach erläuterten Vertreter der Planungsgruppe Hambach, vertreten durch das Büro HJP sowie das Büro BSV, die bereits im Rahmen der Bürgerbeteiligung im April 2018 diskutierten Erschließungsalternativen. Dabei wurden sowohl die Erschließung des Hambacher Schlosses mit elektrobasierten Midi-Bussen als auch mit Kleinshuttles thematisiert. Der Vollständigkeit halber wird auch eine „bessere Null-Variante“ vorgestellt.
Es wurde aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen für die alternativen Erschließungsmöglichkeiten zwingend erforderlich sind, welche Grobkosten entstehen und welche flankierenden verkehrlichen Maßnahmen bei mehreren oder allen Teilprojekten umgesetzt werden können. Schließlich wurden städtebauliche und touristische Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten dargestellt und erörtert (z.B. stärkere Verzahnung von Hambach mit dem Schloss, Wirksamkeit der Verkehrsverlagerungsmaßnahmen, touristischer Mehrwert, barrierefreie Erschließung, etc.).

Die Verwaltung unterstützt grundsätzliche die Idee einer privaten Seilbahnerschließung zum Hambacher Schloss. Aufgrund dreier Faktoren:
a) der mutmaßlich sehr lange Planungs- und Genehmigungsphase eines solchen Projekts (Größenordnung 10 Jahre),
b) der erkennbaren Widerstände von Privateigentümern, deren Grundstücke für Bauwerke oder zumindest Überflugsrechte aber benötigt werden, und
c) §85 GemO Rheinland-Pfalz, wonach eine Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur errichten darf, wenn „bei einem Tätigwerden außerhalb der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme (Energieversorgung), der Versorgung mit Wasser, der Versorgung mit Breitbandtelekommunikation und des öffentlichen Personennahverkehrs der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“, ist ein kommunales Engagement derzeit weder rechtlich noch tatsächlich aussichtsreich.

Daher empfehlen Planungsbüros und Verwaltung, dass zur Erzielung einer schnelleren Entlastungswirkung für die betroffene Bürgerschaft eine Shuttle-Lösung mit sog. Midi- Shuttles im Elektrobetrieb als Basis für alle weiteren Maßnahmen des Entwicklungskonzepts ausgearbeitet werden soll. Die genaue Routenführung ist Gegenstand der weiteren Planungsschritte inkl. Bürgerbeteiligung. Das Entwicklungskonzept wird dem Stadtrat 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.



TOP 5: Präsentation Ergebnisse Grundwasserstudie

Der Stadtrat informiert sich über die Ergebnisse der Grundwasserstudie.

Im Jahr 2016/17 beantragte die CDU-Fraktion im Stadtrat die Erstellung einer Grundwasserstudie. Diese wurde bereits in 2 von 3 Teilen fertiggestellt.
Das Institut für Agrarökologie (IfA) sammelte zunächst die verfügbaren Grundwasserdaten und bereitete sie für die statistische Auswertung von UDA-TA vor (Auswertung von Grundwasserständen im Zeitraum 1979 – 2016), die zugleich einen Blick in die Zukunft des Neustadter Klimas warfen durch Auswertung von Modellsimulationen des Landesamtes für Umwelt zur klimatischen Entwicklung und Grundwasserneubildung im Zeitraum 1951 – 2100.

Die Ergebnisse der beiden ersten Teilschritte waren bereits 2018 vorgestellt worden. Im Anschluss sollten Ideen für Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zusammengetragen werden und in ein vorhandenes Modell des OGWL implementiert werden um die Wirkung auf die Grundwasserneubildung zu quantifizieren und daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können im Sinne eines Maßnahmenkonzeptes. Dieser dritte Teil ist nun ebenfalls abgeschlossen.


TOP 6: Stellungnahme im Verfahren "Neuausweisung Wasserschutzgebiet Ordenswald

Der Stadtrat beschließt, dem Verwaltungsentwurf der Stellungnahme der Stadt Neustadt an der Weinstraße gegenüber der Oberen Wasserbehörde (SGD Süd) für das Verfahren „Neuausweisung Wasserschutzgebiet Ordenswald“ zuzustimmen.

Nach dem 2016 erfolgten ersten Entwurf für eine neue Schutzgebietsverordnung und –abgrenzung des Wasserschutzgebietes Ordenswald wurden Verordnung und Abgrenzung von der SGD Süd überarbeitet und beides offengelegt.

TOP 7: Parkraumbewirtschaftung in Neustadt an der Weinstraße

--> Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt

TOP 8: Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Roßlaufstraße in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt: Der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwands für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Roßlaufstraße im Bereich von der Branchweilerhofstraße bis zum im Norden gelegenen Wendehammer wird auf 25 % festgesetzt.

Die Straßenbeleuchtungsanlage war insgesamt überaltert und unzureichend. Die Lichtmaste waren verrostet und die Reflektoren verblasst. Die Leuchtkraft hatte nach einer Betriebsdauer von über 40 Jahren stark nachgelassen, so dass eine den DIN-Normen entsprechende gleichmäßige Ausleuchtung der Straße nicht mehr gewährleistet war. Die Straßenbeleuchtungsanlage wurde daher erneuert.
Für die Erneuerung, Erweiterung und den Umbau sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) von den Anliegern Ausbaubeiträge zu erheben.
Dabei bleibt nach § 10 Abs. 4 KAG ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Teil außer Ansatz, der dem nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnenden Verkehrsaufkommen entspricht.

Die Beleuchtungseinrichtung der Straße Roßlaufstraße im o.g. Bereich in Neustadt an der Weinstraße dient ganz überwiegend dem Anliegerverkehr. Mit der Übernahme von 25% des beitragsfähigen Aufwandes durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird dem öffentlichen Verkehrsaufkommen Rechnung getragen.


TOP 9: Neugestaltung Bahnhofsvorplatz inkl. Zentraler Omnibusbahnhof - Gestattungsvertrag mit der DB Station&Service AG

Der Stadtrat ermächtigt die Stadtverwaltung zum Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit dem Vertragspartner DB Station&Service AG.

Der Bahnhofsvorplatz in Neustadt an der Weinstraße soll durch eine grundlegende Neugestaltung als moderner ÖPNV-Verknüpfungspunkt ausgebaut werden. Gleichzeitig soll der wichtige Stadtplatz durch eine ansprechende städtebauliche Gestaltung seiner Bedeutung als Visitenkarte der Stadt und Übergang zur Innenstadt wieder gerecht werden. Die Entwurfsplanung für die Umgestal-tung des Bahnhofsvorplatzes wurde bereits im Oktober 2019 vom Stadtrat beschlossen.
In der Zwischenzeit haben umfängliche Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG stattgefunden, die Eigentümerin des Flurstücks ist, auf dem sich auch der Bahnhofsvorplatz befindet. Um Fördermittel aus der ÖPNV-Förderung sowie der Städtebauförderung einwerben und das Projekt umsetzen zu können, gibt es daher zwei mögliche Ansätze:

a) Erwerb der Fläche durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße oder
b) Aushandlung eines Bau- und Gestattungsvertrages zwischen der DB Stati-on&Service AG und der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit dem Ziel der Sicherung der Nutzungen für einen Zeitraum von zunächst 25 Jahren (Zweckbindungsfrist für Fördermittel).

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hatte gegenüber der Zentrale der DB Station&Service AG in Berlin bereits Ende 2019 Kaufinteresse für den Bahnhofsvorplatz geäußert. Nach vielfältigen Gesprächen und Verhandlungen wurde der Stadt Neustadt an der Weinstraße mitgeteilt, dass die DB Station&Service AG einem Verkauf Bahnhofsvorplatzes aus konzernstrategischen Gründen nicht zustimmt. Im Anschluss startete ein intensiver Prozess zur Verhandlung eines Gestattungsvertrages zwischen der DB Station&Service AG und der Stadt Neustadt an der Weinstraße, vertreten durch ein Verhandlungsteam (Beigeordneter, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung und Bauwesen, Abteilung Stadtplanung, Sachgebiet Bauverwaltung).

Wesentliche Regelungsbereiche des Gestattungsvertrages sind unter anderem die Gestattung der Nutzung des Bahnhofsvorplatzes entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Planung für zunächst 25 Jahre, insbesondere für den Bau und Betrieb eines barrierefreien Zentralen Omnibusbahnhofs mit Linien der Regelbusse und des Schienenersatzverkehrs, den Bau von Taxistellplätzen, inklusive Plätzen für das Ruftaxi und künftigen Beförderungsangeboten, wie beispielsweise Mobility on Demand [MOD]) sowie die Herstellung einer zentralen Platzfläche sowie die Nutzung dieser Platzfläche für öffentliche Veranstaltungen des Gestattungsnehmers oder seiner Gesellschaften nach Vereinbarung.


TOP 10: Bildung eines Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe U 18 und der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich die Stadt Neustadt an der Weinstraße am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz werden ermächtigt, die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Verfahren der Zweckverbandsgründung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten, Erklärungen im Rahmen des Feststellungsverfahren des Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere dazu, die erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.


TOP 11: Prioritätenliste 2021 für das Gebäudemanagement

Der Stadtrat nimmt die Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Der Stadtrat ist sich darüber bewusst, dass das Gebäudemanagement aufgrund des Umfanges der Prioritätenliste aktuell nicht in der Lage ist, alle darin aufgeführten Projekte zeitnah umzusetzen. Es werden dabei auch sinnvolle und notwendige Maßnahmen zunächst auf der Warteliste verbleiben müssen. Der Stadtrat behält sich das ausdrückliche Recht vor, Projekten, die er mit Mehrheit beschließt, ggf. auch abweichend von den Kriterien der Verwaltung eine eigene Priorität zuzuerkennen, mit der zwangsläufigen Folge, dass sich Maßnahmen, die sich in der Priorität davor befunden haben, nach hinten verschieben.



TOP 12: Unterstützung der Sanierung der städtischen Sportanlagen Sta-dion der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt die Unterstützung der Sanierung der städtischen Sportanlage Stadt Neustadt an der Weinstraße. Das Projekt soll im Rahmen des Bundesprogramms zu Sanierung von Sport, Jugend und Kultureinrichtungen gefördert werden.

Die gesamte Stadionanlage – Sportanlage mit Tribünengebäude, Werkstatthalle, Doppelgarage (Sportgerätelager), Kassenhaus und Garagen (Gerätelager) - befindet sich in einem maroden Zustand. Das Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen bietet die Möglichkeit, durch Einreichung einer Projektskizze mit Planunterlagen und Kostenberechnungen, eine Förderung bis zu max. 90 % für das Gesamtkonzept zu erhalten.
Die Gesamtkosten der Sanierung der Sportanlage – Spielfeld, Beregnungsanlage, Laufbahn und Halbrunde, Weitsprunganlage, Speer- und Hammerwurfanlage, LED-Flutlichtanlage, Fahrradständeranlage, Parkplatzsanierung, Calisthenics-Anlage und Ausstattungsgegenstände – belaufen sich auf 1.450.000,00 brutto, einschließlich Baunebenkosten.

Das Tribünengebäude muss komplett saniert werden. Hierfür benötigt man eine Interimslösung / Containerlösung für die Umkleide-, Dusch- und WC-Räume.
Die Sanierungskosten betragen 903.000,00 brutto, einschließlich Baunebenkosten.

Die weiteren, vorhandenen Gebäude, Werkstattgebäude, Kassenhaus, Garagengebäude, einschließlich Rückbau von 4 vorhandenen Garagen und Neubau einer Halle belaufen sich auf
373.000,00 brutto, einschließlich Baunebenkosten. Die Gesamtsumme dieser Baumaßnahme beträgt somit 2.726.000,00 brutto, einschließlich Baunebenkosten.

Zunächst wird der Förderantrag gestellt, bei Bewilligung der geplanten Maßnahmen sind die Planungen der Stufe 1 (Förderantrag) im Jahr 2021 vorgesehen.
In den darauf folgenden Jahren 2022 – 2023 werden zuerst die Sportanlagen (das Spielfeld und die Laufbahnen) sowie das Tribünengebäude saniert.
In den Jahren 2023 – 2024 ist die Fertigstellung des Tribünengebäudes, der restlichen Sportanlage geplant. Die Sanierung der Nebengebäude und die Errichtung der Halle sind für das Jahr 2024 vorgesehen.


TOP 13: Vergabe der Arbeiten zum Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile für 2021

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Arbeiten zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile für 2021 an eine
Firma aus Darmstadt zum Angebotspreis von 195.536,99 € inkl. 19% MwSt. zu erteilen.

Der Jahresvertrag für die Arbeiten zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung wurde ausgeschrieben, um anfallende Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage und deren Versorgungsnetz ausführen zu können. Auf diese Weise kann die Stadt Neustadt an der Weinstraße ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Arbeiten dienen auch dem Sicherheitsgefühl der Bürger, indem sie eine ausreichende Beleuchtung der Straßen in den Nachtstunden gewährleisten.


TOP 14: Vergabe der Pflanzarbeiten und Ausstattung der Außenanlage für den Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende in der Böhlstraße 27 -29

Der Auftrag für die Pflanzarbeiten und Ausstattung der Außenanlage für den Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende in der Böhlstraße 27 – 29, wird an eine Firma aus Wörrstadt zum Angebotspreis von 113.275.86 € inkl. 19% MwSt. vergeben.

Für die der Stadt Neustadt zugewiesenen Asylbewerber wird Wohnraum benötigt, da diese nicht dauerhaft in Gemeinschaftsunterkünften bleiben können. Hierfür wurden in der Böhlstraße 27-29 zwei Wohngebäude mit insgesamt 38 Wohnungen errichtet. Die Arbeiten im Innern des Gebäudes sind in den letzten Zügen. Es werden noch Mängel und Restarbeiten ausgeführt und die Wohnungen vor Bezugfertigkeit abgenommen und endgereinigt.
Die Fassadenarbeiten zur Herstellung des Außenputzes sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Das Anlegen der Pflasterflächen, Parkplätze und die Erdarbeiten im Außenbereich zur z.B. Herstellung der Sickermulden für Regenwasser werden derzeit ausgeführt und sind zu ca.2/3 abgeschlossen.
Die hier zu beschließenden Arbeiten beinhalten die Pflanzarbeiten, Anlegen von Rasenflächen, die Ausstattungen mit Außenmobiliar, wie Sitzgelegenheiten, Spielgeräte, Wäscheleinen, Fahrradständer, Mülleimer usw. im Außenbereich. Die Arbeiten sollen je nach Witterung bis Anfang nächsten Jahres abgeschlossen sein.


TOP 15: Vergabe der Erd- und Asphaltarbeiten am Krasemann-Parkplatz in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt den Auftrag für die Erd- und Asphaltarbeiten am Krasemann-Parkplatz einer Firma aus Speyer zum Angebotspreis von 89.157,18 € inkl. 19% MwSt. zu erteilen.

Der Krasemann-Parkplatz zwischen der Karl-Helfferich-Straße und der Friedrichstraße soll erneuert werden. Die Parkflächen weisen starke Unebenheiten auf, dadurch kann Regenwasser nicht vollständig abfließen. Die Asphaltflächen sind ausgebrochen und sollen einen neuen Bord bekommen. Das vorgesehene Split-Material reduziert die Staubentwicklung bei Trockenheit auf ein Minimum. Die Zufahrt über die Karl-Helfferich-Straße soll durch einen Zaun und Poller gekappt werden, damit die Einsatzfahrzeuge der Polizei nicht weiter behindert werden. Die Zufahrt über die Friedrichstraße wird durch den Einbau einer Schranke geregelt.


TOP 16: Vergabe der Arbeiten zur Baugrundverbesserung im Niederdruckinjektionsverfahren an der Kita Hetzelstift

Der Stadtrat möge beschließt:
Der Auftrag für die Arbeiten zur Baugrundverbesserung im Niederdruckinjektionsverfahren an der Kita Hetzelstift, Hetzelstraße 14,  wird einer Firma aus Solingen zum Angebotspreis von 53.035,20 € inkl. 16% MwSt. erteilt.

Die Kita Hetzelstift ist von erheblichen Setzungen und daraus entstandenen Folgeschäden, wie z.B. Rissen im Mauerwerk und verzogenen Maueröffnungen betroffen. Wenn die Schadensursache, die aufgrund aufwändiger Untersuchungen mittlerweile ermittelt ist, nicht behoben wird, wird der Schaden weiterhin fortschreiten. Aus diesem Grund sind die ausgeschriebenen Arbeiten notwendig.


TOP 17: Vergabe der Materiallieferung um Zuge der Sanierungsmaß-nahme der Containeranlage Europastraße

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Prüfung durch die Stabstelle Rechnungsprüfung, den Auftrag der Materiallieferung von Wohnraumlüftern, im Zuge der Sanierungsmaßnahme Containersiedlung Europastr. 6, an eine Firma aus Böchingen zum Angebotspreis von 57.675,20 € incl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten zu erteilen.

Das Gebäude kann nach dem Brandschaden, aufgrund des Schimmelpilzbefalls derzeit nicht genutzt werden. Die Maßnahmen sind erforderlich, um einen erneuten Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Es wurde eine Preisanfrage durchgeführt. Drei Angebote sind eingegangen. Die Mittel für die Ausführung der Arbeiten stehen auf dem Konto 3131.5231 im Haushalt 2020 zur Verfügung

Anträge der Stadtratsfraktionen: 

Antrag der Stadtratsfraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie dem Vertreter der Linken: Prüfantrag zum Einsatz von Raumluftgeräten in der BBS

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat vorsorglich sechs hochwertige Raumluftgeräte gekauft. Diese werden je nach Bedarf eingesetzt.