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20.02.2024

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept: Erste Maßnahmen werden umgesetzt

Die Stadt Neustadt ist den ersten Schritt zur Umsetzung ihres Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes gegangen. Nach dem einstimmigen Beschluss des Stadtrats im Dezember 2023 hat nun die abteilungsübergreifende Steuerungsgruppe ihre Arbeit aufgenommen und die ersten Vorsorge-Maßnahmen zur Umsetzung abgestimmt.

Sie folgt dabei zunächst einer Prioritätenliste, die im Rahmen der Konzepterstellung in Zusammenarbeit mit der Ingenieurgesellschaft Pappon + Riedel mbH (IPR consult) entstanden ist. Federführend von Seiten der Stadt ist die Untere Wasserbehörde. Beteiligt sind zudem die die Abteilungen Brand- und Katastrophenschutz, Tiefbau, Stadtbild und Grün, Controlling innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke, der ESN und der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach. Robert Leimkühler ist als zentraler Ansprechpartner für die Bürgerschaft bei Hochwasser- und Starkregenfragen innerhalb der Stadtverwaltung Neustadt benannt worden (robert.leimkuehler@neustadt.eu).

Die Stadt beginnt sowohl mit hoch prioritären als auch schnell umsetzbaren Maßnahmen. Mehrere davon werden als Wasserrückhaltemaßnahmen zugleich der Regenwasserversickerung dienen. Im Gimmeldinger sowie im Finster-, Klausen- und Meisental sollen Rückhaltebecken untersucht, ggfs. ertüchtigt oder neu angelegt werden. Zudem sind weitere verschiedene Mulden und niedrige Dämme im Wald, vor allem an Hanglagen, zum Versickern von Regenwasser geplant. Das Neustadter Stadtgebiet ist durchzogen von Bächen, Be- und Entwässerungsgräben. Hier soll ggf. eine verbesserte beziehungsweise erweiterte Gewässerunterhaltung erfolgen. Auch wird die Zuständigkeit bei Gewässern und Gewässereinrichtungen innerhalb der Stadt geklärt, sowie durch Abteilung Brand- und Katastrophenschutz der bestehende Alarm- und Einsatzplan aktualisiert. Geplant ist zudem der Aufbau eines eigenen Pegelnetzes.

Die insgesamt rund 230 Maßnahmen sollen vorrangig in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden. Die Reihenfolge der Umsetzung ergibt sich aus der Priorisierung, die dem Kosten-Nutzen-Aspekt folgt und mögliche Förderkulissen berücksichtigt. Für einige der Maßnahmen werden vor Umsetzung weitere Detailplanungen erforderlich sein.

Im Rahmen der Konzepterstellung fanden acht öffentliche Ortsbegehungen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie zahlreiche, gemeinsame Workshops statt, in denen die Teilnehmenden Erfahrungen und Vorschläge für Gefahrenstellen einbringen konnten. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen im städtischen Haushalt in den nächsten drei Jahren drei Millionen Euro zur Verfügung. Das Konzept wurde vom Land im Rahmen der Aktion Blau plus mit 90 Prozent gefördert.

Parallel zur städtischen Konzepterstellung 2023 haben die Stadtwerk für ihre kritische Infrastruktur eine eigene Hochwasser-und Sturzflutgefahrenkarte erstellt und der Neustadter Feuerwehr zur Verfügung gestellt, damit diese Vorbereitungen/Evakuierungspläne für kritische Situationen treffen kann. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat zudem im November 2023 neue Sturzflutkarten veröffentlicht, die für Starkregenereignisse unterschiedlicher Intensität Abflussbahnen und Bereiche aufzeigt, in denen mit einem Wasserstau zu rechnen ist. Anders als in den vorigen Starkregengefahrenkarten wurden bei den aktuellen Karten unter anderem auch Gebäude und Durchlässe mit einbezogen. Nähere Informationen dazu finden sich unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/ auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten.

Ein solches Konzept kann vorrangig lediglich bereits bekannte, im Hochwasser- und/oder Starkregenfall betroffene Standorte benennen und hierfür geeignete Maßnahmenvorschläge unterbreiten. Zum Teil sind Genehmigungen einzuholen, bevor mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Klar ist, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Um aber Schäden zu mindern, ist eine Vorbereitung auf Hochwasser und Starkregen möglich, insbesondere durch ortsspezifische Lösungen und die Stärkung der Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern.

Autor/in: Pressestelle