Frühe Hilfen
Gemeinsam durch die ersten Jahre
Liebe Eltern,
die Schwangerschaft und die ersten drei Jahre mit einem Baby oder Kleinkind sind ein Zeitspanne voller Spaß, Liebe und Stolz, aber auch voller Anstrengung, Unsicherheit und Erschöpfung.
Wenn….
- Sie Fragen zu Schwangerschaft und Geburt haben…
- Ihnen manchmal alles zu viel wird oder der Alltag über den Kopf wächst…
- Sie gerade nicht auf Verwandte, Freunde oder Nachbarn zurückgreifen können, die Sie im Familienalltag unterstützen können…
dann haben die „Frühen Hilfen“ in Neustadt eine Vielzahl von Angeboten für Sie!
Hinweise, Beratung und Hilfe in Zeiten von Corona
Die Fühen Hilfen und das Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit stehen Ihnen auch in Zeiten von Corona unterstützend zur Seite.
Wir haben für Sie wichtige Hinweise, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote zusammengestellt:
COVID_19 Tipps für Eltern (PDF, 597 kB)
Elternwissen Corona (PDF, 636 kB)
Erziehungsberatung zu Coronazeiten- hier finden Sie Hilfe (PDF, 113 kB)
Gemeinsam gegen Missbrauch (PDF, 111 kB)
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Aktuelles
Angebote Frühe Hilfen
Frühe Hilfen Angebote sind...
- freiwillig
- kostenfrei
- ergebnisoffen
- auf Wunsch anonym
- unabhängig von Nationalität
- unabhängig von Religionszugehörigkeit
Elternbesuchsdienst
Das Unterstützungsangebot zielt darauf hin, Eltern in ihrem häuslichen Umfeld bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu entlasten, zu belgeiten und sie in ihrer Elternschaft bestmöglich zu stärken.
Qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zu den Familien nach Hause und bieten unkomplizierte, schnelle und regelmäßige Hilfe. Die Unterstützung orientiert sich am Bedarf der Familie und wird individuell vereinbart.
Nähere Informationen, auch zu aktuellen Öffnungszeiten und Angeboten, finden Sie auf der Homepage des Kinderschutzbundes: Informationen finden Sie auch auf der Facebookseite des Kinderschutzbundes.
Schwangerschaftsberatung mit Beratungschat
Die Schwangerschaftsberatung berät…
- Bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
- In sozialrechtlichen Fragen, über gesetzliche Leistungen und Ansprüche (Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld uvm.)
- Über praktische und finanzielle Hilfen (z.B. Stiftung in Not)
- Bei Unterstützungswunsch nach Fehl- oder Totgeburt oder nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Bei Fragen rund um Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchung)
- Bei Fragen zu einer möglichen oder festgestellten Behinderung des Kindes
- Bei Fragen rund um Partnerschaft und Familie
- Bei Rückkehr in den Beruf
- Im Schwangerschaftskonflikt (mit und ohne Beratungsnachweis nach §219 StGB)
- Bei Fragen zur Familienplanung
- Über weitere Hilfsangebote anderer Stellen
Zu den Beratungsstellen, den derzeitigen Öffnungszeiten und aktuellen Beratungsangeboten gelangen Sie hier:
Familienhebammen
Für die Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbettes hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe gegenüber der Krankenkasse. In machen Lebenssituationen ist eine längerfristige Begleitung hilfereich.
Familienhebammen und Familiengesundheits-Kinderkrankenschwestern sind Fachkräfte mit Zusatzqualifikationen. Sie können Schwangere und Eltern bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes begleiten.
Diese unterstützen Sie…
- In Fragen zur Gesundheit des Kindes
- Bei psychischen und gesundheitlichen Schwierigkeiten
- In der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Beziehung
- In der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings
- Bei der Förderung einer Alltagsstruktur
- Bei bestehender emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling
- Bei der Vermittlung weiterführender Dienste und Hilfeangeboten
Nähere Informationen zu diesem Angebot, aber auch zu allgemeinen Informationen der Frühen Hilfen erhalten sie beim Jugendamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Frühe Hilfen.
Erziehungsberatung
- Sich ihr Baby nur schwer beruhigen lässt
- Ihr Baby oft und langanhaltend schreit (auch schon in den ersten 3 Monaten)
- Es mit dem Füttern oder Essen noch nicht so gut klappt
- Sie denken, ihr Baby sei besonders schwierig
- Ihr Kinds abends schlecht einschläft oder durchschläft
- Es Ihnen schwerfällt, einen guten Kontakt zu Ihrem Kind aufzubauen
- Sie in der Erziehung an Grenzen stoßen und sich überfordert fühlen
- Das Verhalten Ihres Kindes Ihnen Sorgen bereitet
- Es seit der Geburt Ihres Kindes häufiger zu Streitereien in der Familie kommt
- Es Schwierigkeiten in der Partnerschaft und Erziehung gibt
- Probleme in der Partnerschaft das Familienleben belasten
Bitte wenden Sie sich an das Haus der Diakonie Neustadt an der Weinstraße (Entwicklungspsychologische Beratung für Babys und Kleinkinder (0-3 Jahre) und Erziehungsberatung) oder das Caritas-Zentrum Neustadt an der Weinstraße (Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung).
Zu den Beratungsstellen, den derzeitigen Öffnungszeiten und aktuellen Beratungsangeboten gelangen Sie hier:
Soforthilfe
Gift-Notruf |
06131 19240 |
Hotline für Hilfe suchende Kinder und Jugendliche (Nummer gegen Kummer) |
116111
|
Kinder- und Jugendtelefon |
0800 1110333
|
Elterntelefon |
0800 1110550
|
Hotline zur Lebenshilfe |
116123
|
Hotline für Beratungsdienste für Opfer von Verbrechen
|
116006
|
AOK Gesunder Start ins Leben
AOK Gesunder Start ins Leben
Der Beratungs- und Familienwegweiser für Familien mit Kinder bis 6 Jahre
Unseren Beratungswegweiser als Download finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle Frühe Hilfen.
Krabbelgruppen und Betreuungsmöglichkeiten
Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz und Bundeskinderschutzgesetz
Netzwerkkoordination Kindeswohl und Kindergesundheit
Die Ziele des Landeskinderschutzgesetzes (LKindSchuG) umzusetzen ist das Ziel dieses lokalen Netzwerkes.
Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes gibt es die Koordinationsstelle „Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit in Neustadt. Ihre Aufgabe ist es, die im Landeskinderschutzgesetz verankerten Ziele vor Ort umzusetzen:
- Förderung der Kindergesundheit
In enger Kooperation mit dem Gesundheitsamt Bad Dürkheim wirken wir auf die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen hin. - Früherkennnung von Risikofaktoren
Durch Kooperationsvereinbarungen mit Kindertagesstätten und freien Trägern der Jugendhilfe haben wir verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Rahmen des Kindesschutzes getroffen. - Aufbau eines lokalen Netzwerkes
Zum Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit gehören alle Neustadter Einrichtungen und Berufsgruppen, die mit Familien arbeiten, z.B. Beratungsstellen, die Geburtsklinik Hetzelstift, Kindertagesstätten, Ärzte, Hebammen, Gesundheitsamt, Häuser der Familie, Schulen, Deutscher Kinderschutzbund, Frauenhaus, Jobcenter, Polizei, Jugendhilfe- und Bildungsträger.
Jährlich stattfindende Netzwerkkonferenzen, interdisziplinäre Fortbildungen und verschiedene Arbeitskreise verbessern die Grundlagen für eine gelingende Kooperation und einen wirksamen Kindesschutz in Neustadt. - Entwicklung von frühen und niedrigschwelligen Hilfen
Über die Anlaufstelle „Frühe Hilfen Neustadt“ können werdenden Eltern und Eltern nach der Geburt ihres Kindes Beratung, Vermittlung von Unterstützungsangeboten sowie passgenaue Hilfen angeboten werden.
Informationen zu den U-Untersuchungen
Landeskinderschutzgesetz
Das 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Dazu gehören eine gute Vernetzung der Hilfen für Familien und die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Damit dies gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig. Dies wurde durch den Ausbau sogenannter „lokaler Netzwerke“ erreicht, in denen die genannten Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Kommune ein „lokales Netzwerk“.
Eine „Servicestelle Kindesschutz“beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt berät und begleitet die Jugendämter in Rheinland-Pfalz fachlich.
Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine „Zentrale Stelle“eingerichtet, die im Wesentlichen das Einladungsverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen durchführt und die Eltern rechtzeitig über anstehende Vorsorgeuntersuchungen informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird auch diese Untersuchung nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob es Hinweise auf einen Hilfebedarf in der Familie gibt.
Landeskinderschutzgesetz Download
Hier die U-Untersuchungen auf einen Blick
U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt
Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen, Schwarngerschafts-, Geburts- und Familienanamnese, Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen.
U2 3.–10. Lebenstag
Erkennen von angeborenen Erkrankungen und wesentlichen Gesundheitsrisiken, Vermeidung von Komplikationen: Anamnese und eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3 4. - 5. Lebenswoche
Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation
U4 3. - 4. Lebensmonat
Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und NervensystemÜberschrift
U5 6. - 7. Lebensmonat
Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6 10. - 12. Lebensmonat
Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insb. der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion
U7 21. - 24. Lebensmonat
Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.
U7a 34. - 36. Lebensmonat
Schwerpunkt auf altersgerechter Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen
U8 46. - 48. Lebensmonat
Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus
U9 60. - 64. Lebensmonat
Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken
J1 13. - 14. Lebensjahr
Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung
J2 30. – 72. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u. a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
J3 6. – 18. Lebensjahr
Individualprophylaktische Leistungen u. a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen; diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte.
Ansprechpartner*innen
Unsere Ansprechpartner*innen im Bereich Frühe Hilfe stehen Ihnen gerne zu Verfügung.
Frühe Hilfen / Netzwerkkoordination
Zimmer 405
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
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