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Kommunale Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan für Neustadt an der Weinstraße | 2025

04.11.2025 I Kommunaler Wärmeplan für Neustadt an der Weinstraße beschlossen

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat ihren kommunalen Wärmeplan fertiggestellt. Der Stadtrat hat den Plan am 4. November 2025 offiziell beschlossen. Er bildet die strategische Grundlage, um die Wärmeversorgung in Neustadt langfristig klimafreundlich, sicher und wirtschaftlich zu gestalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der städtischen Klimaziele zu leisten. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu unterstützen und die Wärmeversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen.

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Gesamtbericht: KWP-Neustadt Gesamtbericht 2025
Gebietssteckbriefe: KWP-Gebietssteckbriefe 2025
Maßnahmenkatalog: KWP-Maßnahmenkatalog 2025

In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die kommunale Wärmeplanung, ihre Ziele, Inhalte und die nächsten Schritte in Neustadt an der Weinstraße.

Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nähere Infos und häufige Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter www.energiewechsel.de

FAQ zur kommunalen Wärmeplanung in Neustadt an der Weinstraße

1. Was bedeutet "kommunale Wärmeplanung" überhaupt?

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Instrument, mit dem Städte und Gemeinden die zukünftige Wärmeversorgung ihres Gebietes gestalten. Ziel ist eine klimafreundliche, bezahlbare und sichere Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. Dabei wird untersucht, wie aktuell geheizt wird, welche Potenziale für erneuerbare Energien vorhanden sind und welche Technologien künftig sinnvoll eingesetzt werden können – zum Beispiel Wärmenetze, Wärmepumpen oder Biomasse. Der Wärmeplan zeigt somit auf, wie eine Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral Wärme bereitstellen kann. Neustadt an der Weinstraße verfolgt das Ziel, bereits bis 2040 klimaneutral zu sein.

2. Warum ist Wärmeplanung wichtig?

Etwa die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen und die Warmwasserbereitung, wobei ein großer Teil der Wärme noch aus fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl stammt. Die kommunale Wärmeplanung hilft, diesen Anteil schrittweise zu reduzieren – durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die Nutzung von Abwärme und die Modernisierung bestehender Heizsysteme. Für Städte wie Neustadt an der Weinstraße ist sie zugleich ein wichtiges Werkzeug, um Klimaschutzziele zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen. Nicht zuletzt ist die Abkehr von fossilen Brennstoffen auch ein Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit und Kostenstabilität, da Risiken aufgrund von globalen Konflikten, Lieferschwierigkeiten etc. verringert werden.

3. Wer ist für die Wärmeplanung zuständig?

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen und hat diesen Prozess bereits abgeschlossen. Sie koordiniert die Planung in Zusammenarbeit mit Fachbüros, Stadtwerken, Energieversorgern und weiteren Akteuren. Unterstützt wird sie dabei durch das Land Rheinland-Pfalz, den Bund und verschiedene Förderprogramme, die Kommunen fachlich und finanziell begleiten.

4. Was enthält ein kommunaler Wärmeplan konkret?

Ein Wärmeplan besteht im Wesentlichen aus vier Teilen:

  1. einer Bestandsanalyse, in der der aktuelle Wärmeverbrauch und die Heizungsarten erfasst werden;
  2. einer Potenzialanalyse, die mögliche erneuerbare Energiequellen und Abwärme identifiziert;
  3. einem Zielszenario, das beschreibt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erreicht werden kann;
  4. einem Maßnahmenkatalog, der konkrete Schritte zur Umsetzung enthält.

5. Was kann der Wärmeplan nicht leisten?

Der Wärmeplan ist ein strategisches Konzept, das die langfristige Richtung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vorgibt, aber keine unmittelbaren Einzelentscheidungen ersetzt. Er legt keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Gebäude fest, schreibt keinen Heizungstausch vor und regelt auch keine individuellen Förderungen oder Sanierungsmaßnahmen. Ebenso ersetzt er keine detaillierte technische Planung für Wärmenetze oder Gebäudesanierungen. Vielmehr dient er als Grundlage, auf der zukünftige Projekte, Satzungen und Investitionen aufgebaut werden können. Kurz gesagt: Der Wärmeplan zeigt das Ziel und den Weg dorthin, die konkreten Schritte erfolgen jedoch in nachgelagerten Prozessen und Einzelentscheidungen.

6. Bis wann muss eine Kommune einen Wärmeplan vorlegen?

Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Neustadt an der Weinstraße hat den Plan bereits beschlossen und liegt damit deutlich vor der gesetzlichen Frist.

7. Welche Auswirkungen hat der Wärmeplan für Bürgerinnen und Bürger?

Der Wärmeplan selbst schafft keine unmittelbaren Pflichten für private Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern dient als Orientierungshilfe. Er zeigt auf, welche Wärmeversorgungsoptionen langfristig sinnvoll sind – etwa der Anschluss an ein Wärmenetz oder die Nutzung einer Wärmepumpe. So können Bürgerinnen und Bürger ihre Investitionen in Heizungen oder Sanierungen besser planen und auf künftige Entwicklungen abstimmen.

8. Entstehen durch den Wärmeplan Kosten oder Pflichten?

Nein, der Wärmeplan ist zunächst ein strategisches Konzept ohne rechtliche Verpflichtung. Er schreibt niemandem einen Heizungstausch oder Anschluss vor. Erst wenn die Stadt in einem späteren Schritt Gebiete als Wärmenetzgebiete ausweisen würde und dazu eine Satzung erließe, können verbindliche Regelungen folgen. Der aktuelle Plan dient in erster Linie als fachliche Grundlage für spätere Entscheidungen.

9. Welche Energiequellen spielen in der Wärmeplanung eine Rolle?

In der Wärmeplanung werden verschiedene Energiequellen betrachtet, die für eine klimafreundliche Wärmeversorgung genutzt werden können. Dazu gehören Biomasse aus Abfallwirtschaft, Forstwirtschaft und nachwachsenden Rohstoffen, oberflächennahe und tiefe Geothermie, Oberflächenwasser, Abwärme aus Kläranlagen und Abwasser, Umweltwärme aus Gewässern, Solarthermie auf Freiflächen und Dächern sowie Photovoltaik auf Freiflächen und Dächern. Auch Wasserstoff wird als mögliche Wärmequelle grundsätzlich betrachtet. Für jede Energiequelle werden Potenziale und mögliche Einsatzbereiche analysiert, um die zukünftige Wärmeversorgung effizient und nachhaltig zu gestalten.

10. Welche Daten wurden für die Planung verwendet?

Grundlage der Planung sind öffentlich verfügbare Daten wie Gebäudestrukturen, Verbrauchsstatistiken, Katasterdaten sowie anonymisierte Informationen von Schornsteinfegern und Energieversorgern. Es werden keine personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern erhoben, der Datenschutz ist in allen Phasen gewährleistet.

11. Was bedeutet "rollierende Fortschreibung" des Wärmeplans?

Der Wärmeplan ist kein starres Dokument, sondern wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Mindestens alle fünf Jahre erfolgt eine Fortschreibung, um neue technische Entwicklungen, geänderte Rahmenbedingungen und aktuelle Daten zu berücksichtigen. So bleibt der Plan dauerhaft aktuell und handlungsfähig. Somit ist auch klar: Der jeweils gültige Plan wird im Jahr 2040 nicht in jedem Detail 1 zu 1 so umgesetzt sein.

12. Welche Rolle spielt die Wärmeplanung beim Heizungstausch?

Der Wärmeplan unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, zukunftssichere Entscheidungen für ihre Heizsysteme zu treffen. Wer heute eine neue Heizung installiert, kann anhand des Plans prüfen, ob in seinem Wohngebiet langfristig die Entstehung eines Wärmenetzes wahrscheinlich ist oder ob eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe sinnvoller ist. Damit wird vermieden, dass in Systeme investiert wird, die in wenigen Jahren nicht mehr wirtschaftlich oder klimakompatibel wären. Zur besseren Orientierung werden die Stadtgebiete in vier Eignungstypen unterteilt: Prüfgebiete, in denen weitere Analysen erforderlich sind; Wärmenetzausbaugebiete, in denen ein Anschluss an ein Wärmenetz wahrscheinlich ist; Bestandsnetz- oder Verdichtungsgebiete, in denen bestehende Netze genutzt oder erweitert werden können; sowie Individualversorgungsgebiete, in denen dezentrale Heizlösungen langfristig sinnvoll bleiben.

13. Welche Vorteile bringt die Wärmeplanung für Neustadt an der Weinstraße insgesamt?

Sie schafft Planungssicherheit für Bürgerinnen, Unternehmen und Energieversorger, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, fördert die lokale Wirtschaft und das Handwerk und sorgt für Transparenz bei Investitionsentscheidungen. Zudem ermöglicht sie, Fördermittel gezielt einzusetzen und die Wärmewende vor Ort effektiv umzusetzen.

14. Wie geht es nach Erstellung des Wärmeplans weiter?

Nach der Erstellung des Wärmeplans beginnt die Umsetzungsphase. Als nächster Schritt werden die im Plan aufgeführten Maßnahmen angegangen, die sich beispielsweise auf Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten an kommunalen Gebäuden oder die Vorbereitung weiterer Planungen beziehen. In den Bereichen, in denen der Aufbau von Wärmenetzen vorgesehen ist, werden zunächst Detailstudien durchgeführt, um die soziale, ökonomische, ökologische, technische und bauliche Machbarkeit sowie die Auswirkungen auf die zukünftige Wärmeversorgung zu prüfen. Erst auf Basis der Ergebnisse dieser Studien kann mit der konkreten Umsetzung von Wärmenetzprojekten in den entsprechenden Teilgebieten begonnen werden.

15. Wo können Bürgerinnen und Bürger weitere Informationen erhalten?

Aktuelle Informationen finden sich auf der Website der Stadt Neustadt an der Weinstraße (www.neustadt.eu/kwp) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.energiewechsel.de) sowie beim Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (www.kww-halle.de). Darüber hinaus könne Sie sich hinsichtlich Fragen an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie an das Bauberatungszentraum (BBZ) der Stadt wenden.


Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns unter:
kwp@neustadt.eu


05.08.2024 I Fahrplan der Wärmeplanung

Kommunaler Wärmeplan: Wie geht es weiter?

Was ist der aktuelle Stand des kommunalen Wärmeplans? Welche Fortschritte und Meilensteine wurden schon umgesetzt? Und welche Aufgaben liegen noch vor uns? Eine anschauliche Übersicht zu bereits umgesetzten Maßnahmen und noch bevorstehenden Aufgaben bietet der folgende Fahrplan zur kommunalen Wärmeplanung.



17.06.2024 I Wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Wärmewende

Neustadt an der Weinstraße befindet sich mitten in der Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans.

Kommunaler Wärmeplan: Was ist das?

Der kommunale Wärmeplan ist als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen. Er zielt darauf ab, die Wärmeversorgung vor Ort effizient, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei werden nicht nur technische Aspekte wie die Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt, sondern auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Ziel ist es, eine langfristige, verlässliche, kostengünstige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen.

Der Erstellungsprozess

Die Stadt Neustadt hat die energielenker projects GmbH in Kooperation mit Theta Concepts GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Verlauf der Wärmeplanung werden darüber hinaus verschiedene lokale Akteure, beispielsweise Vertreter der Wohnungswirtschaft mit einbezogen.

Der Ablauf der Planerstellung erfolgt in vier Schritten:

1. Bestandsanalyse

Die systematische Erhebung der städtischen Versorgungsstruktur soll einen Überblick über die vorhandenen Grundvoraussetzungen schaffen. Hierfür wird der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt. Zusätzlich werden Informationen über vorhandene Gebäudetypen und deren Baualtersklassen als auch über die vorliegende Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern gesammelt.

2. Potenzialanalyse

Es folgt die Ermittlung der lokalen Potenziale aus erneuerbaren Energiequellen, darunter Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Windkraft und Photovoltaik, sowie die Nutzung von Industrieabwärme. Dies dient der Analyse der möglichen sektorenübergreifenden Energieeinsparung in den Bereichen Heizen und Warmwasserversorgung.

3. Entwicklung eines Zielszenarios 2040

Der künftige Wärmebedarf Neustadts soll vorwiegend durch lokale, erneuerbare Wärmequellen gedeckt werden. Auf Grundlage der vorangegangenen Potenzialanalyse wird hierfür ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeitet. Dabei werden die zuvor ermittelten Potenziale in verschiedenen Varianten per Modellierung untersucht und die verbundenen Investitions-, Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten dargestellt. Die Modellierung beschreibt realistische Handlungs- und Entwicklungspfade, aus denen ein Zielszenario 2040 mit verbundener Umsetzungs- und Maßnahmenstrategie abgeleitet werden kann. Insbesondere soll bei dem Schritt die Eignung einzelner Gebiete für verschiedene Wärmequellen identifiziert sowie die dafür zukünftig benötigte Versorgungsstruktur ermittelt werden.

Zusätzlich erstellt die Modellierung sogenannte „No-Regret-Maßnahmen“, die unabhängig von sich ändernden Rahmenbedingungen in Neustadt umgesetzt werden müssen.

4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

Letztlich wird ein Transformationspfad erstellt, der auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung abzielt. Dieser geht vom anfangs analysierten Ist-Zustand der Bestandsanalyse aus und integriert die Ergebnisse der Modellierung sowie die aus dem Zielszenario abgeleiteten erforderlichen Maßnahmen. Dabei werden entscheidende Schritte und Handlungsempfehlungen, sowie grobe Zeithorizonte und örtliche Herausforderungen aufgezeigt. Insbesondere sollen Handlungsempfehlungen für eine geeignete Infrastruktur zur zukünftigen, klimaneutralen und versorgungssicheren Wärmeversorgung festgelegt werden und vorrangige Maßnahmen zur Umsetzung im Detail beschrieben werden.


Was bedeutet das für Sie als Bürgerinnen und Bürger?

Wer im Besitz eines Hauses ist oder bauen will, möchte sicher wissen, welche Energiekosten in den nächsten Jahrzehnten auf sie oder ihn kommen werden. Wer heute auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, schaut auch nach dem jeweiligen Energieverbrauch und wie dieser bewerkstelligt wird. Information darüber, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung vor Ort in Zukunft zu rechnen ist, hat daher einen hohen Stellenwert. Welche Voraussetzungen liegen in den Kommunen vor und ist womöglich ein Anschluss an das Fernwärmenetz umsetzbar?

Bürgerinnen und Bürger sind von der Wärmeplanung zunächst nicht direkt betroffen. Am Ende des Prozesses werden diese jedoch mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können dann besser planen, welche Investition in die Energieversorgung für sie wirtschaftlich rentabel ist.

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen profitieren somit von der frühen Erstellung eines räumlich aufgelösten Wärmeplans. Dieser bietet eine Orientierungsgrundlage, welche klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen in Zukunft in ihrem Quartier verfügbar sein werden und hilft folglich dabei, sich für eine der neuen Heiztechnologien mit Erneuerbaren Energien zu entscheiden.

Je früher diese Informationen daher vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden.


Was passiert mit Ihren Daten und wie werden diese geschützt?

Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden nur bereits vorhandene Daten genutzt. Diese liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern oder Datenbanken abgelegt, wodurch sie von den planungsverantwortlichen Stellen erhoben bzw. abgerufen werden können. Bürgerinnen und Bürger müssen keine Daten an die planungsverantwortliche Stelle übermitteln.

Die erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Sie werden, falls ein Personenbezug möglich wäre, nur zusammengefasst erhoben und veröffentlicht, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher möglich sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.energiewechsel.de/


Die Deckung des Wärmebedarf erfolgt in Neustadt an der Weinstraße bisher zu 94 % aus fossilen Energieträgern, darunter vor allem Erdgas. Auch die kleineren Wärmenetze, die auf Blockheizkraftwerken basieren, werden mit Erdgas betrieben. Der Wärmebereich ist gleichzeitig der Sektor mit dem höchsten Energiebedarf, sodass hier eine hohe Umweltbelastung durch Treibhausgasemissionen entsteht. 

Bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde die Erstellung eines Wärmeplans für die Stadt festgeschrieben. Im selben Jahr wurde ein Antrag auf Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 wurde das Thema Heizen erneut relevant und öffentlich diskutiert. Die hierzu abgebildete Grafik des BMWK zeigt eine erste Übersicht über die Fristen. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und den neuen (Übergangs-) Regelungen zur Wärmeversorgung finden Sie im Informationsportal Energiewechsel.

Bei der Wahl der Wärmebereitstellung spielen die örtlichen Gegebenheiten und zukünftige Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. So wird als erstes Planungsinstrument ein kommunaler Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat hierzu Fördermittel in Höhe von 143.182 € eingeworben. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird an fachkundige externe Dienstleister vergeben und bezieht folgende Akteure ein:

  • Bürgerinnen und Bürger Neustadts
  • relevante Energieversorger (Wärme, Gas, Strom)
  • weitere Vertreterinnen aus Wirtschaft und Politik
  • Verwaltung

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.


Förderkennzeichen:

Wärmeplanung: 2023 bis 2025 FKZ 67K24349 

"KSI: Kommunaler Wärmeplan für Neustadt an der Weinstraße"