Seiteninhalt
23.03.2020
Wie soll man sich als »getrenntlebende Eltern« verhalten?
Die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung haben keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht für Kinder von getrenntlebenden Eltern. Das nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Elternteil kann sein Umgangsrecht uneingeschränkt ausüben.
Stand: 8.11.2021
Autor/in: Pressestelle