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23.03.2020

Wie soll man sich als »getrenntlebende Eltern« verhalten?

Die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung haben keine Auswirkungen auf das Umgangsrecht für Kinder von getrenntlebenden Eltern. Das nicht in häuslicher Gemeinschaft lebende Elternteil kann sein Umgangsrecht uneingeschränkt ausüben.

Stand: 8.11.2021

Autor/in: Pressestelle