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19.03.2020

Trauerfeiern

Bei Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen gilt in geschlossenen Räumen für alle Anwesenden die Maskenpflicht, die allerdings entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebots einen festen Platz einnehmen.

Für eine im Anschluss an eine Bestattung stattfindende Veranstaltung (sog. „Trauerkaffee“) gelten die Regelungen für Veranstaltungen oder die Regelungen zur Gastronomie, falls im Anschluss an die Bestattung eine Gaststätte aufgesucht wird.

Stand: 8.11.2021

Autor/in: Pressestelle