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17.03.2020

Dienstag, 17.03.2020: Versorgung weiterhin sichergestellt - weitere Einschränkungen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger

Ab morgen, Mittwoch, den 18.03.2020 treten neue Allgemeinverfügungen in Kraft. Es werden weitere kontaktreduzierende Maßnahmen eingeleitet. All diese Maßnahmen dienen dazu die Ausbreitung des Corona-Virus in Rheinland-Pfalz weiterhin einzudämmen. Wie diese Maßnahmen im Einzelnen aussehen, werden wir Ihnen morgen im Detail erläutern. Klar ist, dass es zu weiteren Einschränkungen kommen wird. Auch Spielplätze sind in nächster Zeit geschlossen. 

Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Dingen des täglichen Bedarfs bleibt natürlich weiterhin sichergestellt. In diesem Zuge wird auch das Sonntagsverkaufsverbot bis einschließlich 19.04.2020 aufgehoben. Die unten genannten Geschäfte können dann auch sonntags von 12:00 - 18:00 Uhr öffnen. 

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau- und Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
  • Speißegaststätten

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel) und zur Steuerung des Zutritts, um Warteschlangen zu vermeiden (z.B. Einlasskontrollen). Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeiten ausübern, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Betrachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet.

Im Laufe des morgigen Tages werden wir ausführlicher an dieser Stelle berichten. Die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier.

Autor/in: Pressestelle