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Eheschließung

Eheanmeldung bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit

Allgemeines:

Sie haben sich entschlossen, den „Bund fürs Leben" zu schließen. Im Folgenden informieren wir Sie über die notwendigen Formalitäten, die vor der Eheschließung erfolgen müssen.

Der Eheschließung geht eine förmliche Anmeldung voraus.
Sie muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der beiden Partner (oder beide) ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. 


Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen.
Sobald Sie alle erforderlichen Urkunden und Dokumente besorgt haben, können Sie die Eheschließung anmelden. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Sie Ihre Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin anmelden können.

Hier finden Sie eine Liste der bei der Anmeldung der Ehe vorzulegenden Unterlagen. 

Die Eheanmeldung setzt eine persönliche Vorsprache voraus.
Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, von der vertretenen Person unterzeichnet sein und ist mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen.

Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben! Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung können Sie verbindliche Buchungen durchführen.

Sie können Ihre Ehe auch bei einem anderen Standesamt schließen, nachdem Sie Ihre Eheschließung ordnungsgemäß am Wohnsitzstandesamt angemeldet haben.
Eine Terminvereinbarung andernorts sowie die komplette Organisation regeln Sie bitte in eigener Zuständigkeit. Wir geben die Anmeldeunterlagen Ihren Wünschen entsprechend an das Standesamt weiter, bei dem die Trauung erfolgen soll.

Welche Gebühren im Zusammenhang mit der Eheanmeldung und Eheschließung anfallen kann der Gebührentabelle entnommen werden.

Eheanmeldung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Sobald ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist, erfordert dies stets eine individuelle Beratung. Im Vorfeld des Beratungsgesprächs empfehlen wir Ihnen, den Fragebogen Eheanmeldung auszufüllen und uns vor dem Gesprächstermin zukommen zu lassen. Aufgrund Ihrer Angaben im Fragebogen erstellen wir eine Checkliste der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Sie erhalten dabei weitergehende Informationen zu Formerfordernissen bezüglich der Urkunden und den erforderlichen Übersetzungen sowie zum Ablauf des Verfahrens. Das erleichtert uns die Vorbereitung und kann den Besprechungstermin selbst erheblich verkürzen.

Allgemeines:

Bei der Prüfung der sog. Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ist zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners nicht evtl. gesetzliche Ehehindernisse ergeben.
Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in der Bundesrepublik geschlossene Ehe später im Heimatstaat eines Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird.

Ausländische Mitbürger dürfen in Deutschland grundsätzlich nur dann eine Ehe eingehen, wenn sie eine Bescheinigung ihres Heimatstaates (Ehefähigkeitszeugnis) vorlegen können, worin bestätigt wird, dass der beabsichtigen Eheschließung nach den Gesetzen des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.
Dies ermöglicht dem Standesbeamten über Ihre Anmeldung in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

Da viele Staaten ein solches Zeugnis nicht ausstellen oder die Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bedürfen Staatsangehörige dieser Staaten einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Für diese Befreiung ist das Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig. Darüber hinaus ist möglicherweise die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung durch das Oberlandesgericht Koblenz erforderlich.

Beim Beratungsgespräch sind von ausländischen Verlobten immer ein gültiger Reisepass oder eine durch die Ausländerbehörde beglaubigte Kopie des dort hinterlegten Reisepasses sowie ein Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsstatus für Deutschland vorzulegen.

Das Beratungsgespräch kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Sofern Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sind Vorsprachen nur mit einem in Deutschland anerkannten, allgemein beeidigten Dolmetscher möglich.
Der Dolmetscher hat sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen und einen Nachweis über seine Beeidigung vorzulegen.
Eine Auflistung von Dolmetschern finden Sie unter: http://www.justiz-dolmetscher.de/

Welche Gebühren im Zusammenhang mit der Eheanmeldung und Eheschließung anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden. 

Namensführung in der Ehe

Allgemeines:

Im Rahmen einer Eheschließung treffen Sie auch eine Entscheidung zur Namensführung in der Ehe. Kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:

Gemeinsame Ehenamensbestimmung:

Nach § 1355 BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Möglich ist auch, den von einem der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung geführten Namen zum Ehenamen zu bestimmen, also auch der in einer früheren Ehe erworbene Ehename oder auch ein durch Hinzufügung eines Namens zum früheren Ehenamen gebildeter Doppelname. Eine einmal erfolgte Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht mehr widerrufen werden. 

Voranstellung oder Anfügung:

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den bei der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. In diesem Fall kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann aber nicht mehr möglich.

Keine Ehenamensbestimmung:

Wird kein Ehename bestimmt, behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung). Die Ehenamensbestimmung muss nicht zwingend bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann ohne jede Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt durch gebührenpflichtige, gemeinsame Erklärung beim Standesamt vorgenommen werden. 

Sobald ein Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist, erfordert dies stets eine individuelle Beratung, da jeder Staat für seine Staatsangehörigen ein eigenes Namensrecht vorsieht.

Ein Beratungsgespräch kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Sofern Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sind Vorsprachen nur mit einem in Deutschland anerkannten, allgemein beeidigten Dolmetscher möglich.
Der Dolmetscher hat sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen und einen Nachweis über seine Beeidigung vorzulegen.
Eine Auflistung von Dolmetschern finden Sie unter: http://www.justiz-dolmetscher.de/  

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 01.10.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können bestehende Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden, wenn die Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beim Standesamt erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Es handelt sich also bei der Umwandlung um eine Eheschließung.

Eine Umwandlung muss zuvor beim Standesamt angemeldet werden.
Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Die Eheschließung selbst kann dann bei jedem Standesamt erfolgen.
Sie entscheiden, ob die Eheschließung unkonventionell am Schreibtisch, nur in Anwesenheit der beiden Eheschließenden und dem Standesbeamten oder in einer Trauzeremonie an einem der zur Verfügung stehenden Trauorte vorgenommen werden soll.

Hier finden Sie eine Liste der für die Anmeldung der Umwandlung benötigten Unterlagen.

Die Anmeldung der Umwandlung setzt eine persönliche Vorsprache voraus. Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partner bevollmächtigen, die Anmeldung der Umwandlung auch in dessen Namen vorzunehmen. Die Vollmacht muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, von der vertretenen Person unterzeichnet sein und ist mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen.

Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde oder einer von beiden Partnern eine ausländische

Staatsangehörigkeit besitzt, ist vor Antragstellung immer eine individuelle Beratung erforderlich, da in diesen Fällen oft noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Die Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Eine Umwandlung in den Büroräumen ohne Trauzeremonie ist kostenfrei.
Welche Gebühren im Zusammenhang mit einer Trauzeremonie anfallen, kann der Gebührentabelle entnommen werden.

Trauorte und Trautermine   

Trausaal, Marktplatz 1

Dieser Raum befindet sich im Rathaus, umfasst 29 Sitzplätze und ist barrierefrei zu erreichen.

Der Raum ist mit Blumendekoration geschmückt.

Trauungen werden zu folgenden Zeiten angeboten::

Mittwoch nachmittags: 14:15, 14:45 und 15:15 Uhr 

Donnerstag nachmittags: 14.45, 15.30, 16.15, 17.00 Uhr

Freitag vormittags: 9.30, 10.15, 11.00, 11.45 Uhr

Aktuelle Termine für Trauungen an Samstagen entnehmen Sie bitte den Dokumenten Hochzeitstermine 2023 und Hochzeitstermine 2024

Bilder vom Trausaal am Marktplatz 1:

Trausaal Casimirianum

Der Trausaal im Casimirianum bietet derzeit Platz für rund 60 Personen. Die protestantische Stiftskirchengemeinde erhebt eine Saalmiete in Höhe von 250,00 Euro, die direkt an diese zu entrichten ist.

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Mietkosten für aktuell abzuschließende Mietverträge gelten. Eine Änderung/Erhöhung des Mietpreises ist bis zum Abschluss Ihres Mietvertrags möglich. Es gilt jeweils der im Mietvertrag angegebene Mietpreis.

Ein Mietvertrag kann erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt, also frühestens sechs Monate vor dem Mietverhältnis geschlossen werden.
Der Raum ist mit Blumendekoration geschmückt und barrierefrei zu erreichen.
Trauungen erfolgen an den ausgewählten Samstagsterminen zu folgenden Uhrzeiten: 9.30, 10.15, 11.00, 11.45 Uhr.

Die aktuellen Termine für die Trauungen im Casimirianum entnehmen Sie bitte den Listen Hochzeitstermine 2023 und Hochzeitstermine 2024.

Hambacher Schloss

Der Siebenpfeiffersaal auf dem Hambacher Schloß bietet auch Platz für größere Gesellschaften (bis zu 80 Personen). Die Betreibergesellschaft erhebt eine Saalmiete in Höhe von 300,00 Euro, die direkt an das Hambacher Schloß zu entrichten ist.

Der Raum ist mit Blumendekoration geschmückt (im Mietpreis enthalten). Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Mietkosten für aktuell abzuschließende Mietverträge gelten. Eine Änderung/Erhöhung des Mietpreises ist bis zum Abschluss Ihres Mietvertrags möglich. Es gilt jeweils der im Mietvertrag angegebene Mietpreis.

Ein Mietvertrag kann erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung, also frühestens sechs Monate vor dem Mietverhältnis geschlossen werden.

Trauungen erfolgen einmal im Monat, an einem ausgewählten Freitag zu folgenden Uhrzeiten: 10.00, 10.45, 11.30 Uhr.

Die aktuellen Termine für die Trauungen auf dem Hambacher Schloss entnehmen Sie bitte den Dokumenten Hochzeitstermine 2023 und Hochzeitstermine 2024.

Bilder vom Siebenpfeiffersaal, Hambacher Schloß:

Neorokokosalon Villa Böhm

Der Neorokokosalon in der Villa Böhm kann mit Anmietung für Ihre Trauung genutzt werden.

Er bietet Platz für Gesellschaften bis zu 30 Personen.

Die Stadt erhebt einen Mietpreis in Höhe von 200,00 Euro, welcher bei der Eheanmeldung direkt zu entrichten ist.

Der Raum ist mit Blumendekoration geschmückt (im Mietpreis enthalten). Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Mietkosten für aktuell abzuschließende Mietverträge gelten. Eine Änderung/Erhöhung des Mietpreises ist  bis zum Abschluss Ihres Mietvertrags möglich. Es gilt jeweils der im Mietvertrag angegebene Mietpreis.
Ein Mietvertrag kann erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung, also frühestens sechs Monate vor dem Mietverhältnis, geschlossen werden.

Trauungen erfolgen einmal im Monat, an einem ausgewählten Donnerstag zu folgenden Uhrzeiten: 16.15, 17.00 Uhr

Die aktuellen Termine für die Trauungen in der Villa Böhm entnehmen Sie bitte den Dokumenten Hochzeitstermine 2023 und Hochzeitstermine 2024.

Bilder vom Neorokokosalon Villa Böhm:

Sondertrautermine

Hier finden Sie eine Übersicht aller Sondertrautermine in der Villa Böhm, auf dem Hambacher Schloss sowie der Trausamstage (einschließlich Casimirianum):

Hochzeitstermine 2023

Hochzeitstermine 2024

FAQ's

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Ehe

Wir wohnen nicht in Neustadt, können wir trotzdem in Neustadt heiraten?

Die Eheschließung kann in Neustadt erfolgen, wenn die Anmeldung zuvor beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet wurde.

Das auswärtige Standesamt sendet die gesamten Unterlagen nach Neustadt und wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Wir wohnen in Neustadt, können wir auch außerhalb von Neustadt heiraten?

Die Eheschließung kann überall in Deutschland erfolgen, wenn die Anmeldung zuvor beim Standesamt am Wohnort angemeldet wurde.
Die Standesbeamten senden die gesamten Unterlagen anschließend zu dem gewünschten Eheschließungsstandesamt.

Wo findet die Anmeldung statt, wenn nur einer der Verlobten in Neustadt wohnt?

Die Verlobten haben die Wahl, bei welchem der Wohnort-Standesämter sie die Eheschließung anmelden möchten.

Wir heiraten in Neustadt, was müssen wir am Tag der Eheschließung beachten?

Informationen rund um die standesamtliche Trauung finden Sie hier

Können Termine reserviert werden?

Leider können keine Termine reserviert werden.

Wann kann ich die Eheschließung anmelden?

Die Anmeldung ist zu den Öffnungszeiten, nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich.

Wie lange im Voraus kann ich anmelden?

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen.

Braucht man noch Trauzeugen?

Seit Einführung des neuen Ehe- und Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 wurde die Pflicht zur Benennung von Trauzeugen abgeschafft. Trotzdem dürfen Sie gerne zu Ihrer Trauung bis zu zwei Trauzeugen mitbringen. Trauzeugen müssen volljährig sein und sich am Tag der Eheschließung ausweisen können.

Gibt es den Aushang noch bzw. erfährt jemand unseren Hochzeitstermin?

Mit der vorgenannten Einführung des neuen Eherechts wurde auch der Aushang im Rathaus abgeschafft. Aus Datenschutzgründen geben wir Ihren Termin nur mit Ihrer Einwilligung an andere Personen weiter.

Brauche ich ein Stammbuch?

Der Erwerb eines Stammbuches ist keine Pflicht, jedoch bietet Ihnen ein solches Buch die Möglichkeit einer schönen und direkten Aufbewahrung Ihrer Personenstandsurkunden.

Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht?

Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.

Wie lange dauert eine Trauung?

Inklusive persönlicher Traurede, Sonderwünschen, Ringwechsel, musikalischer Untermalung, Verlesung der Niederschrift und Unterschrift, dauert eine standesamtliche Trauung in der Regel nicht länger als 25 Minuten.

Woran müssen wir nach der Eheschließung denken?

Eine Auflistung der wichtigsten Behördengänge und Mitteilungspflichten finden Sie hier.