Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
[Nr.99050089238000 ]
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Rechtsgrundlage
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.